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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Die Jagd auf den Goldschakal auf Sylt muss vorerst unterbrochen werden

Letzte Aktualisierung: 11.06.2025

KIEL. Am 10. Juni 2025 ging beim Landesamt für Umwelt (LfU) ein Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt ein. Da in der Allgemeinverfügung vom 4. Juni der Sofortvollzug vorgesehen ist, hatte dieser Widerspruch bisher keine aufschiebende Wirkung, der Goldschakal konnte also vorerst weiterhin gejagt werden. Gleichzeitig wurde ein Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gestellt. Heute ging beim LfU ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ein (8 B 16/25), dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Eilantrag wiederhergestellt wird. Das bedeutet, dass die Jagd auf den Goldschakal bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Sofortvollzug unterbrochen werden muss. Der zuständige Kreisjägermeister des Kreises Nordfriesland wurde bereits darüber informiert. 

Hintergrund: Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – am Abend des 4. Juni 2025 eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0 Uhr am Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit durfte dieser Goldschakal bis zum heutigen gerichtlichen Beschluss von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden. Sofortvollzug bedeutet, dass die Allgemeinverfügung sofort durch die Jäger umgesetzt werden durfte, diese also nicht die Entscheidung über eingehende Widersprüche abwarten mussten. Der heutige Beschluss (sog. Hängebeschluss) ist weder eine Entscheidung gegen die Ausnahmegenehmigung, noch gegen den Sofortvollzug. Er besagt erstmal nur, dass die Jagd bis zur ersten gerichtlichen Entscheidung (die Entscheidung der ersten Instanz) über den Sofortvollzug unterbrochen werden muss.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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