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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zweiter Call für Projektskizzen im Förderprogramm "Energiewende in Schleswig-Holstein" für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Goldschmidt: „Wir setzen mit dieser Fördermaßnahme einen weiteren Impuls für den Weg zur Klimaneutralität und geben weitere Anreize für die Innovationskraft in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 15.05.2025

KIEL. Die Landesregierung unterstützt erneut Forschungseinrichtungen sowie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung von innovativen klimaschutz- und energierelevanten Technologien. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf der Entwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Technologien in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Energiespeicher, Netze und Systeme. Bis zum 11. Juli 2025 können Unternehmen und Forschungseinrichtungen Projektskizzen bei der Wirtschaftsförderungs- und Technologietransfergesellschaft Schleswig-Holstein (WTSH) einreichen.

Schleswig-Holstein ist bereits Vorreiter bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Um die Energiewende zügig voranzubringen, braucht es weitere Fortschritte bei klimaschutzrelevanten Technologien wie der Speicherung von Energie und der Sektorenkopplung. Wir setzen mit dieser Fördermaßnahme einen weiteren Impuls für den Weg zur Klimaneutralität und schaffen bewusst Raum für weitreichende Projektideen von Unternehmen sowie Forscherinnen und Forschern im Land. Unser Land steckt voller Ideen und Innovationskraft sowohl bei Unternehmen und in den Forschungseinrichtungen, mit diesem Programm helfen wir, daraus konkreten Klimaschutz werden zu lassen“, so Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.

Wissenschaftsstaatssekretär Guido Wendt: „Mit dem aktuellen Förderaufruf Energiewende in Schleswig-Holstein schaffen wir gezielt Anreize für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Besonders für unsere Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist dieser Call interessant, da Projekte bereits ab einem Technology Readiness Level (TRL) von 4 gefördert werden können. Damit eröffnen wir neue Chancen, um wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis der Energiewende zu transferieren.

Gestartet ist der zweite Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen für Maßnahmen, die einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz, stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und Entwicklung intelligenter Energiesysteme sowie Netze und Speichersysteme leisten. Damit sollen die Erprobung und Weiterentwicklung von klimaschutz- und energiewenderelevanten Technologien und deren Anwendungen in der Praxis besonders unterstützt werden. Im Fokus stehen dabei die intelligente Verzahnung der Sektoren Energie – Wärme/Kälte – Mobilität – Industrie und ihre Durchdringung mit erneuerbaren Energien. Es können Projektskizzen insbesondere in den Bereichen Energieeffizienztechnologien, Prozesstechnologien zur Minimierung von Energiebedarfen, intelligente Gebäudesystemtechnik, Material- und Werkstoffforschung, Weiterentwicklung der Power-to-X Technologien,Technologien für eine nachhaltige und klimaneutrale Mobilität oder Infrastrukturen für z.B. synthetische Kraftstoffe oder grüner Wasserstoff eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

Gefördert wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gemäß der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie) vom 16. Dezember 2024. 

Für die Förderung der „Energiewende in Schleswig-Holstein“ stehen Fördermittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE SH) zur Verfügung. Die Maßnahme ist Bestandteil des Programms Europäischer Fond für regionale Entwicklung in Schleswig-Holstein (EFRE SH) 2021-2027. Das Programm besteht aus verschiedenen Maßnahmen zu übergeordneten Politischen Zielen. Die jetzt veröffentlichte Fördermaßnahme ist im Politischen Ziel 2 („Ein grünerer, CO2ohlenstoffdioxid-armer Übergang zu einer CO2ohlenstoffdioxid-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa“) verankert, den übergeordneten Rahmen bildet das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) 2021-2027. 

Das LPW bündelt im Zeitraum 2021 – 2027 Fördermittel der Europäischen Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE SH), der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW--Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") sowie Landesmittel für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein. Mehr Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de/lpw.

Weiterführende Links: www.wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf bzw. im Amtsblatt: https://verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/home/amtsblatt/ab_veroeffentlichungen/2025/04_2025/2025-158.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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