BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB), das zurzeit abgebaut wird, gab es Störmeldungen aus einer der beiden Energieversorgungen der beiden Feuerlöschpumpen. Die umgehende Klärung ergab, dass zwar die Spannungsversorgung sowohl der Haupt- wie auch der Reserveversorgung gegeben war, jedoch eine Unabhängige Spannungsversorgung (USV) für die Steuerung in einer der beiden Versorgungen gestört war. Aufgrund der elektrotechnischen Schutzvorkehrungen war ein Start der Pumpen nicht möglich. Der Fehler konnte umgehend lokalisiert und die USV überbrückt werden. Die USV-Baugruppe wurde getauscht.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde fristgerecht als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Das Ereignis liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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