KRÜMMEL/KIEL. Am 24.01.2025 kam es im Kernkreaftwerk Krümmel während einer wiederkehrenden Prüfung an einem auffällig gewordenen Fass mit radioaktiven Abfällen zu einer Undichtigkeit. Im Rahmen der Untersuchung der auffälligen Stelle wurde eine 4 bis 5 mm große, kreisrunde Durchdringung im Fassmantel erzeugt. Die durchgeführten, radiologischen Messungen an der Befundstelle zeigten keine Auffälligkeiten.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde wird zur Ursachenklärung Sachverständige hinzuziehen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).