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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neues Naturschutzgebiet „Himmelmoor“ im Kreis Pinneberg ausgewiesen

Umweltminister Tobias Goldschmidt: „Nach Jahrzehnten des Torfabbaus geben wir das Himmelmoor wieder der Natur zurück“

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz: „Es sind gute Lösungen für die mit dem Schutzzweck im Einklang stehenden Nutzungen gefunden worden“

Letzte Aktualisierung: 29.11.2022

KIEL. Im Kreis Pinneberg gibt es ein neues Naturschutzgebiet (NSG). Umweltminister Tobias Goldschmidt und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz haben die neue Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Himmelmoor“ unterzeichnet.

Umweltminister Tobias Goldschmidt freut sich über die Ausweisung: „Nach Jahrzehnten des Torfabbaus geben wir das Himmelmoor wieder der Natur zurück. Schleswig-Holstein ist eines der moorreichsten Länder in Deutschland. Damit haben wir die Chance und auch die Pflicht, diese einzigartigen Lebensräume wiederherzustellen. Denn Moorschutz ist eine der effizientesten Stellschrauben für den Arten- und vor allem auch den Klimaschutz.“

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz: „Es sind gute Lösungen für die mit dem Schutzzweck im Einklang stehenden Nutzungen gefunden worden. Dies betrifft die extensive Grünlandnutzung in Randbereichen ebenso wie die Regelungen zur Jagd. Aber auch die als Naturwald ausgewiesenen Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutzziel. Besonders freut mich, dass mit der neuen ELER-Förderperiode die Gebietskulisse der AktivRegion Holsteiner Auenland um den Ortsteil Renzel der Stadt Quickborn ergänzt wird und das Himmelmoor damit in den beiden AktivRegionen Pinneberger Marsch und Geest sowie Holsteiner Auenland in seiner Entwicklung als Naherholungs-, Erlebnis- und Bildungsstandort mit Förderprojekten begleitet werden kann – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der nachhaltigen Landentwicklung!“

Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet sollen die aus der Abtorfung entlassenen Flächen im Himmelsmoor einen langfristigen und umfänglichen Schutz erhalten. Der industrielle Torfabbau im Himmelsmoor wurde 2018 abgeschlossen. Das 582 Hektar große Naturschutzgebiet liegt überwiegend auf den Flächen der Stadt Quickborn sowie in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Hemdingen. Das Gebiet ist Bestandteil des europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes „Himmelmoor, Kummerfelder Gehege und angrenzende Flächen“.

Nach der Ausweisung erhöht sich die Anzahl der Naturschutzgebiete landesweit auf 203. Die Fläche der NSG´s beträgt jetzt 52.487 ha, das entspricht ca. 3.3 % der Landesfläche. „Neue Naturschutzgebiete leisten einen unerlässlichen Beitrag im Kampf gegen das Artensterben und schaffen wertvolle Räume der Naherholung. Ich freue mich schon auf meinen ersten Besuch im neuen Naturschutzgebiet Himmelmoor“, so Goldschmidt.

 

 

Hintergrund

Das Himmelmoor ist ein nach der Weichselkaltzeit aufgewachsenes Moor von ursprünglich ca. 700 ha Flächenausdehnung. Davon sind, nach Torfabbau und Umwandlung weiter Teile in landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, noch etwa 200 ha als Moorlebensraum erhalten.

Von besonderer Bedeutung für das Naturschutzgebiet ist der Erhalt der Restflächen des Hochmoores und der Moorwälder, der Niedermoorflächen, der Nasswiesen und des artenreichen Grünlandes, der Stillgewässer sowie der ehemaligen Abtorfungsfläche. 

Diese Lebensraumkomplexe bieten spezielle Bedingungen für eine Vielzahl seltener und teilweise europaweit gefährdeter Tiere und Pflanzen. Nachgewiesen im Gebiet sind z.B. Moorfrosch, Schlingnatter, Kreuzotter, Bekassine, Kiebitz, Neuntöter, Kranich, Hochmoormosaikjungfer und Kleine Moorjungfer.

Ziel des Naturschutzes ist es, die Besonderheiten der Landschaft unter Einbeziehung der Nutzungsansprüche Naherholung, Tourismus und Flächennutzung hervorzuheben und zugunsten des Moorschutzes zu entwickeln. So ist geplant, die unterschiedlich degradierten Hochmoorflächen wieder zu vernässen. Für die Abtorfungsfläche im Zentrum des geplanten Naturschutzgebietes ist die ungestörte Feuchtgebietsentwicklung vorgesehen. Der westliche und südwestliche Teil des Gebietes wird beruhigt, d.h. eine touristische Nutzung unterbleibt weitestgehend, um auch Rückzugsräume für die Tierwelt zu schaffen. Das Ziel für die in den äußeren Moorrandbereichen überwiegend im Norden, Osten und Süden zum Teil bereits brach gefallenen Flächen ist es, diese zu Birken-Eichenwald zu entwickeln.

Aufgrund der großen Bedeutung des Himmelmoores für die Naherholung wurde parallel zur Ausweisung des Naturschutzgebietes ein Naherholungskonzept mit den Behörden und Vereinen vor Ort erstellt. Die ehemals zum Abtransport des Torfes genutzte Bahn dient jetzt von Ostern bis Oktober Besucherinnen und Besuchern dazu, sich einen Eindruck vom Moor zu verschaffen. Von sechs erhöhten Aussichtspunkten aus, gibt es zudem einen Ausblick auf das großflächige Gebiet. Die vorhandenen Wander- und Reitwege bleiben erhalten. Wie in allen Naturschutzgebieten von Schleswig-Holstein gilt auch im „Himmelmoor“ eine Anleinpflicht für Hunde.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de  

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