BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bei wiederkehrenden Prüfungen an Brandschutzeinrichtungen festgestellt worden, dass ein Rauchansaugrohr der Brandmeldeanlage im Reaktorgebäude gebrochen war. Die Branderkennung war für die dort befindliche und zu schützende Kabeltrasse daher stark eingeschränkt. Das defekte Rauchansaugrohr wurde zwischenzeitlich instandgesetzt, so dass die brandschutztechnische Überwachung in dem Raumbereich jetzt wieder uneingeschränkt gewährleistet ist.
Nach Angaben der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks wird darüber hinaus eine Überprüfung der Brandmeldeanlage vorgenommen, da offenbar die automatische Störungsmeldung nicht anforderungsgerecht funktionierte.
„Das meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) wurde fristgerecht von der Betreibergesellschaft Vattenfall angezeigt.“ Die Reaktorsicherheitsabteilung hat Sachverständige nach Atomgesetz zur Untersuchung des Ereignisses, der Ursache und der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage zugezogen.
Hintergrund:
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Ende 2018 wurde die Stilllegungsgenehmigung erteilt und der Abbau der Anlage hat begonnen.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhil-femaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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