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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Forschungszentrum Hereon: Undichtigkeit eines Abfallgebindes

Letzte Aktualisierung: 13.09.2022

GEESTHACHT/KIEL. In einem Lager für radioaktive Abfälle der Forschungsreaktoranlage Hereon wurde bei der Ausbesserung von Lackschäden an einem Fass, mit radioaktiven Abfällen, ein Riss freigelegt. In der Folge ist eine geringe Menge an radioaktivem Wasser ausgelaufen. Dieses konnte in einem Behältnis aufgefangen werden. Eine Kontamination des Lagerbereichs oberhalb der zulässigen Grenzwerte wurde nicht festgestellt. Das schadhafte Fass wurde in ein Überfass eingestellt. Es kam zu keinen Freisetzungen von radioaktiven Stoffen in die Umgebung.

Die Betreiberin der Forschungsreaktoranlage Hereon hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

 

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de  

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