BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf fiel bei einer Umschaltung für Wartungsarbeiten einer von zwei Umluftventilatoren zur Raumluftkühlung der Notspeisediesel aus. Die Umluftventilatoren sollen bei Betrieb des Dieselmotors die Raumlufttemperatur auf zulässige Werte begrenzen. Der Notspeisediesel war zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht in Betrieb. Dieser wird nur benötigt, wenn die Stromversorgung durch das externe Stromnetz nicht verfügbar ist und gleichzeitig die Notstromdieselaggregate ausgefallen. Der Vorfall hat keine Auswirkungen auf den sicheren Nachbetrieb der Anlage und ist bereits behoben worden.
Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. Nach Vorlage des Sachverständigenberichts wird dieser durch die Atomaufsichtsbehörde bewertet.
Hintergrund:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de