KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel (KKB) gehen weiter voran. Nach der Erteilung der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durch die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde im Dezember 2018 hat die Vattenfall-Betreibergesellschaft am 8. Juni den Genehmigungsantrag für die zweite Abbauphase gestellt.
Der Abbau des Reaktordruckbehälters und des sogenannten biologischen Schildes (Betonabschirmung des Reaktordruckbehälters) sowie der schrittweise Rückzug aus den Gebäuden des Kontrollbereichs werden die wichtigsten Schritte in der jetzt beantragten zweiten und nach den Planungen der Antragstellerin letzten atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphase sein. Die Antragstellerin hat nun im weiteren Verfahren Detailberichte vorzulegen, die aufzeigen, dass die hohen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere bezogen auf den Strahlenschutz, eingehalten werden.
Ob eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, wird das Ministerium nun prüfen. "Selbst, wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass formal keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist, werden wir die bisher in allen Genehmigungsverfahren praktizierte Transparenz fortführen und die Öffentlichkeit über das Vorhaben stetig informieren"
, erklärte Prof. Dr. Dr. Jan Backmann, Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Ministeriums.
Unterlagen zu den Genehmigungsverfahren am Standort Brunsbüttel sowie die gestellten Genehmigungsanträge sind hierabrufbar:
Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über den Genehmigungsantrag für die zweite Abbauphase abschließend entscheidet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Hintergrund:
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war 1976 ans Netz gegangen - seit 2007 ist es dauerhaft abgeschaltet. Durch die 13. Novelle des Atomgesetzes (Atomausstiegsbeschluss) hatte das Kraftwerk 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befand sich bis Ende 2018 im sogenannten Nachbetrieb. Am 1. November 2012 beantragte die Vattenfall-Betreibergesellschaft bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes die Stilllegung und den Abbau (Phase 1) des Kernkraftwerks Brunsbüttel. Die Betreibergesellschaft legte sich darauf fest, gesonderte Genehmigungsbescheide für zwei unterschiedliche Abbauphasen zu beantragen. Mit der Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Phase 1 am 21. Dezember 2018 ging das Kernkraftwerk vom Nachbetrieb in die Stilllegung über. Die Abbautätigkeiten beider Phasen werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren erstrecken.
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