KIEL. Rapssaatgut in Schleswig-Holstein ist frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Das hat die diesjährige Untersuchung ergeben, wie das Umweltministerium heute (25. August 2016) mitteilte.
Jedes Jahr lässt das MELUR Rapssaatgut im Rahmen eines Monitorings auf nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte untersucht. Das erfolgt auf Grundlage des bundesweit abgestimmten Überwachungskonzepts "Harmonisierte Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile".
In diesem Jahr wurden insgesamt 80 Rapssaatgutpartien beprobt. Alle Ergebnisse waren negativ. Da der Anbau von gentechnisch verändertem Raps in der EU nicht erlaubt ist, werden die Saatgutuntersuchungen so terminiert, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen. In der EU gibt es für Saatgut derzeit keine Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die Nulltoleranz, es dürfen also keinerlei Spuren von GVO enthalten sein.
Das Ergebnis der diesjährigen Beprobung zeigt weiterhin, dass die Saatzuchtfirmen durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass konventionelles Rapssaatgut keine Anteile an gentechnisch veränderten Organismen enthält.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Landesportal Schleswig-Holstein zu finden (www.schleswig-holstein.de, s. dort unter: Themen & Aufgaben-Gentechnik-Inverkehrbringen).
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