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Thema : Tierschutz

Gegen das Katzenelend – Landesregierung gibt Kommunen rechtliche Möglichkeit zum Handeln

Letzte Aktualisierung: 18.11.2014

Kiel. Die Landesregierung gibt den Kommunen in Schleswig-Holstein neue Möglichkeiten, um besser gegen Katzenelend vorgehen zu können. Künftig können Gemeinden und Ämter durch Rechtsverordnung bestimmte Gebiete zum Schutz freilebender Katzen festlegen. In diesen Gebieten kann insbesondere der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränkt oder verboten werden. Auch kann vorgeschrieben werden, dass Hauskatzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben, gekennzeichnet und registriert werden. Das ist Inhalt einer sogenannten Subdelegationsverordnung, die das Kabinett heute (18. November) in Kiel verabschiedet hat. Damit macht sie von einer entsprechenden Ermächtigung nach dem Bundestierschutzgesetz Gebrauch. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung im Dezember in Kraft.

"Im Herbst haben wir ein Pilotprojekt gegen das Katzenelend in Schleswig-Holstein gestartet. Dabei fördern wir gemeinsam mit der kommunalen Familie, Tierschutzverbänden und Tierärztekammer, dass Katzen kastriert, gechippt und in einer Datenbank erfasst werden. Dort aber, wo örtliche große Probleme bestehen und freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, können Kommunen von Dezember an entscheiden, ob sie weitergehen müssen. Dies ist neben dem Pilotprojekt der zweite Schritt", sagte der zuständige Umweltminister Robert Habeck. Eine pauschale Regelung, mit der der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen im gesamten Landesgebiet verboten oder beschränkt worden wäre, wäre nicht verhältnismäßig gewesen und war daher rechtlich nicht möglich. In Schleswig-Holstein wird deshalb, wie zuvor schon in Baden-Württemberg und Hessen, den Gemeinden und Ämtern die rechtliche Grundlage für eine eigene Verordnung gegeben.

Es gibt etwa 75.000 freilebende Katzen in Schleswig-Holstein. Die davon ausgehenden Probleme sind regional unterschiedlich. Neben dem Leiden dieser Katzen selbst aufgrund schlechter Versorgung sind vor allem Auswirkungen auf Wildvögel und andere Kleintiere nicht auszuschließen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hatte im Oktober gemeinsam mit der Kommunalen Familie, den Tierschutzverbänden und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein das Pilotprojekt gegen Katzenelend gestartet, bei dem mit finanziellen Anreizen in festgelegten Aktionszeiträumen eine Bewusstseinsänderung bei den Menschen angestoßen wird, sodass diese ihre Katzen freiwillig kastrieren, chippen und in einer Datenbank erfassen lassen. Nach Abschluss des ersten Probelaufs sind mindestens 1.181 Tiere kastriert worden. Die Zahl kann noch steigen, weil die Tierärzte noch bis Mitte Januar abrechnen können. Mehr Informationen unter: www.gegenkatzenelend.scheswig-holstein.de.


Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

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