Ist das berufsbegleitende Vermessungsreferendariat etwas für mich?
Sie befinden sich bereits im Beruf und verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zum technischen Referendariat im Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation? Oder Sie suchen einen neuen Job und möchten gleichzeitig eine attraktive berufliche Weiterbildung "on the job" in Aussicht gestellt bekommen?
Mit dem berufsbegleitenden Referendariat im Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation ist es möglich, innerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses, unter Einhaltung aller Standards der regulären Referendarausbildung (Blaues Buch), die Referendarausbildung zu durchlaufen und die Große Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt abzulegen. Sie sind dann berechtigt, die Berufsbezeichnung Vermessungsassessorin bzw. Vermessungsassessor zu führen. Das technische Referendariat bietet Ihnen, als Masterabsolventin oder -absolvent eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengangs, eine Zusatzqualifizierung und bereitet Sie damit auf die Übernahme leitender Funktionen in der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft vor.
Die Ausbildungsinhalte, die dem technischen Referendariat entsprechen, werden durch 18 Monate Ausbildung und 18 Monate berufspraktischer Tätigkeit abgedeckt.
Die Berufsaussichten nach einem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung sind vielfältig und gut. Neben der Beschäftigung im öffentlichen Dienst haben die Absolventinnen und Absolventen auch in der freien Wirtschaft diverse Berufsmöglichkeiten – ob als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder im Bereich Flächen- und Immobilienmanagement.
Neben den Beschäftigten des LVermGeo SH steht dieses auch den Beschäftigten weiterer fachverwandter Verwaltungen und öffentlich bestellter Dienstleister (ÖbVI) offen.
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
ein hohes technisches Verständnis
Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft
ausgeprägte Teamfähigkeit
eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, Führungsaufgaben zu übernehmen
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Studienabschluss:
Erfolgreicher Abschluss eines Master-Studiengangs an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungssemester sowie Masterarbeit) im Studiengang Geodäsie und Geoinformation oder einer gleichwertigen Studienrichtung,
oder erfolgreicher Abschluss eines Diplom-Studienganges an einer Technischen Hochschule/Universität oder einer Gesamthochschule mit einer Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit) im Studiengang Geodäsie und Geoinformation oder einer gleichwertigen Studienrichtung.
Weitere Voraussetzungen:
Sie erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst als Beamtin / Beamter auf Widerruf.
Wie ist das Referendariat aufgebaut und wie lange dauert es?
Das berufsbegleitende Referendariat beginnt immer zum 1. April eines jeden Jahres und ist auf drei Jahre ausgelegt (inklusive des Prüfungszeitraumes). Die Hälfte der Zeit wird im Beschäftigungsverhältnis erbracht, das mindestens einem der vier Ausbildungsabschnitte gemäß Laufbahnverordnung zugeordnet werden kann. Die andere Hälfte der Zeit dient der Ausbildung. Die Ausbildung wird in theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten absolviert und endet mit dem Ablegen der Großen Staatsprüfung. Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS). Ausbildungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH). Es besteht die Möglichkeit von Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten.
Ausbildungsstellen sind:
Das LVermGeo SH,
das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
der aktuelle Arbeitgeber
das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Weitere Stationen sind:
eine kommunale Bauplanungsverwaltung, Landesplanungsstellen
eine Geschäftsstelle eines Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein,
Stellen, an denen Seminare und Lehrgänge durchgeführt werden.
Einige Ausbildungsstellen befinden sich auch außerhalb von Schleswig-Holstein.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Die Ausbildung erfolgt innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses und somit bleibt die Vergütung unverändert. Die Kürzung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Lohnes bzw. eine Heruntergruppierung wegen Ableistung des berufsbegleitenden technischen Referendariats ist unzulässig.
Die Aufwendungen für die Ausbildung wie z.B. Lehrgangsgebühren oder Reisekosten trägt der Arbeitgeber der Kandidatin/des Kandidaten.
Wie kann ich mich bewerben?
Hinweise zu aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Homepage und können den jeweiligen Ausschreibungen des Innenministeriums entnommen werden. In der Regel erfolgt die Ausschreibung Anfang Januar eines jeden Jahres.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein - Personalreferat IV 139 - Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Noch Fragen?
Für weitere fachliche Informationen steht Ihnen Herr Christoph Krebs beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Allgemeine Informationen über das Vermessungsreferendariat (wie z.B. Ausbildungsinhalte oder Einstellungsvoraussetzungen) finden Sie auf den Internetseiten des Oberprüfungsamtes, einer Sonderstelle beim BMVI, dessen Aufgabe die Betreuung des Ausbildungs- und Prüfungswesens für das technische Referendariat ist. www.technisches-referendariat.de/
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