Wie auf bestelltem Ackerland bereits seit 01. Februar 2020 verpflichtend, dürfen flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdünger, ab dem 01. Februar 2025 auch im Falle von Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.
Demnach sind dann auch auf diesen Flächen Verfahren wie Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektion grundsätzlich vorgeschrieben. Die Aufbringung mittels Breitverteilverfahren ist dann lediglich noch auf unbestelltem Ackerland mit unverzüglicher Einarbeitung (ab 01. Februar 2025 spätestens innerhalb einer Stunde) zulässig. Die unter § 2 S. 1 Nr. 1 DüV stehenden gartenbaulich genutzten Flächen, Obstflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen, weinbaulich genutzten Flächen, Hopfenflächen und Baumschulflächen sind von der Pflicht zur streifenförmigen Aufbringung nicht betroffen. Verstöße gegen vorgenannte Regelungen sind bußgeldbewährt und konditionalitätenrelevant.
Abweichend der vorgenannten Regelungen kann das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) auf Antrag in definierten Einzelfällen eine Aufbringung auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau mittels anderer Verfahren genehmigen. Genehmigungswürdige Ausnahmeanträge sind nur für Wirtschaftsdünger mit einem Anteil an Trockenmasse von weniger als zwei Prozent (z.B. Rinderjauche), für Feldblöcke mit weniger als einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie für Streuobstflächen mit Grünlandnutzung (NC 480) möglich. In diesen Fällen kann der Betrieb beim LLnL in Flintbek einen Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur streifenförmigen Aufbringung auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau stellen. Ein dazugehöriges Antragsformular mit entsprechenden Genehmigungsbedingungen und Hinweisen wird unter www.endo-sh.de („Downloads“) zur Verfügung gestellt.
Das Formular kann außerdem hier heruntergeladen werden: Antragsformular
Für Fragen zum Antragsverfahren stehen die düngerechtliche Hotline des LLnL unter Tel.: 04347 704-777 sowie das E-Mail-Funktionspostfach endo-sh@llnl.landsh.de zur Verfügung.