FLINTBEK. Zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland derzeit ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung eingeführt. Zu diesem Zweck wurde in Schleswig-Holstein das digitale Meldesystem ENDO-SH (Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation Schleswig-Holstein) etabliert. Die zuständige Behörde für die technische Umsetzung von ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
Das Programm ENDO-SH steht den Betrieben in Schleswig-Holstein unter https://www.endo-sh.de online zur Verfügung. Der Zugang in das Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Bei Zugangsproblemen und technischen Fragen stehen die ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH Hotline unter 04347-704-777, das E-Mail-Postfach endo-sh@llnl.landsh.de und der programminterne Hilfetext zur Verfügung.
Aktuelle Informationen und Bearbeitungshinweise, z.B. zu Programmaktualisierungen, werden nach erfolgreichem Login direkt auf der Hauptmenüseite im „Infobereich ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH“ angezeigt und können chronologisch nachvollzogen werden.
Seit Verkündung der Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht am 19.01.2023 müssen die düngerechtlichen Aufzeichnungen (Düngebedarfsermittlung, Dokumentation der Düngung und die Betriebliche N-Obergrenze (170 N)) des jeweiligen Kalenderjahres jährlich bis zum Ablauf des 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres von allen meldepflichtigen Betrieben digital in ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH gemeldet werden. Die erstmalige Meldung der geforderten Düngedaten musste bis zum Ablauf des 31. März 2023 erfolgen. Die Meldepflichten gelten nicht für die in § 10 Absatz 3 Düngeverordnung (DüV) genannten Flächen und Betriebe. Eine Entscheidungshilfe zur Einordnung des eigenen Betriebes ist unter https://www.endo-sh.de im Reiter „Downloads“ verfügbar.
Nicht meldepflichtige Betriebe können eine freiwillige Mitteilung unter Angabe der Befreiungstatbestände über die ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH Hotline unter 04347-704-777 und das E-Mail-Postfach endo-sh@llnl.landsh.de abgeben.
Neben der Erfüllung der rechtlichen Meldeverpflichtung wird Anwenderinnen und Anwendern in ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH die Möglichkeit gegeben, die düngerechtlichen Aufzeichnungen gemäß der Düngeverordnung (DüV) und Landesdüngeverordnung (LDüV) rechtskonform zu erstellen. Das Programm verwendet Grunddaten, die durch den Betrieb erfasst werden (z.B. Bodenanalysen, angebaute Kulturen inkl. Ertragsniveau). Die Berechnungen erfolgen immer über den systemeigenen Berechnungsalgorithmus. Die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die betriebliche N-Obergrenze (170 N) können über eine vorgegebene Programmoberfläche intuitiv erfasst und berechnet werden.
Die Nitratkulisse wird feldblockbezogen ausgewiesen und zusätzlich im GIS-Viewer visuell dargestellt. Die zugehörigen Auflagen werden schlagbezogen bei den Berechnungen berücksichtigt.
Die Struktur der Eingabemasken in der Programmoberfläche und eine anschließende systemseitige Überprüfung der Daten reduzieren die Wahrscheinlichkeit unvollständiger und grob fehlerhafter Meldungen. Durch die Datenbereitstellung aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sowie der InVeKoS-Datenbank ist zudem eine erleichterte Plausibilisierung der betrieblichen Daten durchführbar. Die Eingaben des Betriebes können im System gespeichert werden, sodass Anwenderinnen und Anwender bis zur abschließenden Meldung jederzeit Änderungen vornehmen können. Erst nach erfolgter Überprüfung und anschließender Meldung, werden die Daten an das LLnL übermittelt.
Neben der direkten Eingabe der Daten in der Programmoberfläche von ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH, ist ein Import aus Drittprogrammen über eine XML-Schnittstellenfunktion möglich. Ein XML-Import kann als Gesamt- oder Teilimport durchgeführt werden. Daten der Module Dokumentation der Düngung und Betriebliche N-Obergrenze (170 N) müssen mindestens mit den Schlagdaten des Moduls der Düngebedarfsermittlung in einer XML-Datei geliefert werden. Nach einem Teilimport müssen Anwenderinnen und Anwender fehlende Daten manuell in der Programmoberfläche ergänzen. Die detaillierte Beschreibung des XML-Importes aus einem Drittprogramm befindet sich im programminternen Hilfetext. Anfragen zu programmiertechnischen Informationen und zur Importschnittstelle können über das E-Mail-Postfach (endo-sh@llnl.landsh.de) gestellt werden.
Die fristgerechte Meldung der Düngedaten des Kalenderjahres 2023 muss bis zum 31.03.2024 erfolgen. Die Meldefunktion wird im Januar 2024 freigeschaltet. Auch Nachmeldungen der Düngedaten des Kalenderjahres 2022 sind technisch weiterhin möglich.
Kostenfreie ENDO--Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation-SH Schulungen für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter werden von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein am 19.01.2024, 15.02.2024 und 13.03.2024 angeboten (www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender).
Verantwortlich für diesen Pressetext: Anja Haltenhof | Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-903 | E-Mail: pressestelle@llnl.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de