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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung : Thema: Ministerien & Behörden

Klimaanpassung durch Flurbereinigung – Ein Modell für die Zukunft – hier: Flurbereinigungsverfahren Hüttener Talraum im Kreis RD-ECK



Letzte Aktualisierung: 13.02.2023

Überflutete landwirtschaftliche Flächen im Hüttener Talraum 2022
Überflutete landwirtschaftliche Flächen im Hüttener Talraum 2022

Auswirkungen des Klimawandels im ländlichen Raum

Nicht nur die Niederungen in den Marschgebieten unseres Landes leiden unter den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels. Infolge der Zunahme der Niederschlagsmengen insbesondere in den Wintermonaten und der wachsenden Häufigkeit von Starkregenereignissen sind auch zunehmend die Niederungsbereiche im Hinterland der Ostseeküste betroffen. Eine weitere Gefahr birgt der klimabedingte Meeresspiegelanstieg. Ohne ausreichende Vorflut sowie vorbeugende Maßnahmen an Wasserläufen werden zwangläufig einige Regionen an der Ostsee häufiger von Hochwassern und Überflutungen betroffen sein. Insgesamt ist zu erwarten, dass der Klimawandel ohne Maßnahmen der Klimaanpassung - direkt oder indirekt - zu erheblichen Schäden an Bauwerken, Gebäuden sowie der Infrastruktur im ländlichen Raum an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste führen wird. Seine Auswirkungen werden das Leben der Menschen, der Tiere und Pflanzen in der Region nachhaltig negativ prägen und erheblich die örtliche Wirtschaft, insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, beeinträchtigen.

Wasserlauf der Au am Schöpfwerk Hummelfeld
"Normalzustand" der Au am Schöpfwerk Hummelfeld

In der Schleiregion zwischen Hütten und Hummelfeld sind die Auswirkungen des Klimawandels bereits jetzt zunehmend sichtbarer. Im Herbst 2017 und dem darauffolgenden Winter war die Überflutung derart stark, dass man zwischen beiden Orten auf der sonst beschaulichen Hüttener Au mit dem Motorboot fahren konnte. Eine zunehmende Häufigkeit derartiger Überflutungen von landwirtschaftlichen Flächen ist nicht nur an der Hüttener Au, sondern an den Wasserläufen im gesamten Land zu beobachten.

Flurbereinigungsverfahren

Im Interesse der örtlichen Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft wurde bereits 2018 ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz bei der Flurbereinigungsbehörde Schleswig-Holstein im damaligen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angeregt (seit diesem Jahr im neu gegründeten Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung). Im Schwerpunkt soll über das Verfahren eine naturnahe Gewässerentwicklung sowie eine Wiedervernässung von Niedermooren im Talraum der Hüttener Au umgesetzt werden. Langfristiges Ziel ist die Stärkung des Retentionsraumes der Au für die zukünftigen Anforderungen infolge des Klimawandels. Die Flurbereinigung ist ein geeignetes Instrument, um die bestehenden Landnutzungskonflikte für diesen Niederungsbereich aufzulösen, die durch die Maßnahmenumsetzung ausgelöst werden. Weiterhin ergeben sich über das Verfahren Synergien zum Ausbau des Biotopverbundsystems, der Verbesserung des ökologischen Zustands der Au sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft.

Grafik der Hüttener Au mit dunkelblau ausgezeichneter Überflutungsfläche
Überflutungsfläche (dunkelblau) am 22.02.2021 - abgeleitet aus Copernicus-Satellitendaten

Am 14. Juli 2022 wurde das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren „Hüttener Talraum“ durch die Flurbereinigungsbehörde eingeleitet. Mit der Gründung und der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) am 12. Dezember 2022 hat das Verfahren sich fast vollständig konstituiert. Am 09. Februar 2023 wurde der Vorsitzende des Vorstandes gewählt, so dass zeitnah weitere Schritte zur Maßnahmenumsetzung vollzogen werden können.

Das Besondere an diesem Flurbereinigungsverfahren ist, dass es neben den sonst üblichen Zielen einer Flurbereinigung, wie beispielsweise der Verbesserung der Agrarstruktur oder der Erhaltung historischer Kulturlandschaften, als Pilotprojekt für die Niederungsstrategie 2100 des Landes Schleswig-Holstein zu sehen ist. Das Flurbereinigungsverfahren mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung ist allerdings nicht das erste seiner Art in Schleswig-Holstein – derartige Verfahren wurden und werden auch aktuell durch die Flurbereinigungsbehörde erfolgreich begleitet. Grundsätzlich ist Flurbereinigung ein bundesweit etabliertes Instrument, um den Klimawandel bedingten Herausforderungen im ländlichen Raum zu begegnen – also ein Modell für die Zukunft.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Martin Schmidt, Pressesprecher (kommissarisch) beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: pressestelle@llnl.landsh.de I www.schleswig-holstein.de/llnl

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