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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung : Thema: Ministerien & Behörden

Europäischer Meeres-, Fischerei und Aquakulturfonds (EMFAF)

Letzte Aktualisierung: 08.01.2026

Europäischer Meeres-, Fischerei und Aquakulturfonds (EMFAF)

Am 13. Juli 2021 wurde die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt. 

Mit einem operativen Beginn der Förderung aus dem EMFAF über alle Prioritätsachsen hinweg wurde mit Ablauf des ersten Quartals 2023 begonnen. Die Förderperiode endet offiziell am 31.12.2027. Daran schließt sich bis zum 31.12.2029 eine zweijährige Abwicklungs- und Übergangsfrist an.

Im Rahmen des EMFAF stehen dem Bundesland Schleswig-Holstein 27,5 Millionen Euro Fördermittel europäischer Herkunft zur Verfügung. Gemäß oben genannter Verordnung sind für die Verausgabung dieser europäischen Fördermittel zwingend nationale Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent bereit zu stellen. Durch diese Hebelwirkung beläuft sich das Finanzvolumen des EMFAF auf 39,3 Millionen Euro.

Umsetzung des EMFAF in Schleswig-Holstein 2024
Umsetzung des EMFAF in Schleswig-Holstein 2024

Im Jahr 2024 wurden durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) 94 Fördervorhaben genehmigt.

Kumuliert sind dem Fischereisektor in 2024 rund 6,4 Millionen Euro Fördermittel zugeflossen.

Davon entfallen 3,6 Millionen Euro auf die Priorität "Förderung nachhaltiger Fischerei", 1,3 Mio. Euro auf die Priorität "Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und Förderung der Entwicklung von Fischereigemeinschaften", weitere 1 Mio. Euro sind der Priorität "Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere" zugeflossen und weitere 510.000 Euro sind dem Schwerpunkt "Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeit sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen" zuzuordnen.

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