Die Vollzugsaufgaben im Bereich der Tierarzneimittel-, der Futtermittel-, der Handelsklassenüberwachung sowie der Überwachung des Geoschutzes werden in Schleswig-Holstein zentral vom Landeslabor durchgeführt. Neu hinzugekommen ist die Überwachung von Anbauvereinigungen für Konsumcannabis.
Dabei finden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung insbesondere Kontrollen von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, tierärztlichen Hausapotheken, Tierheilpraxen und Einzelhändlern statt. Außerdem werden die Meldeverpflichtungen zur HIT Antibiotika-Datenbank und die Maßnahmen zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in Tierbeständen überwacht. Bei der Futtermittelüberwachung werden hauptsächlich Futtermittelhersteller und -händler sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen kontrolliert. Zu den Überwachungstätigkeiten dieser beiden Fachbereiche gehören auch die Kontrollen zur Konditionalität zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie die Probennahme nach nationalen Kontrollplänen an lebenden und geschlachteten Tieren sowie Lebens- und Futtermitteln. Die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Fleisch, Eier, Geflügel, Obst und Gemüse wird auf der Erzeuger- und Großhandelsebene sowie in Schlachtbetrieben überwacht. Im Rahmen der Überwachung des Geoschutzes wird bei Herstellern überprüft, ob die Bedingungen für Produkte mit geschützten geografischen Herkunftsangaben aus Schleswig-Holstein eingehalten werden.
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