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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Letzte Aktualisierung: 13.08.2021

Nach § 78g SGB VIII besteht in jedem Bundesland eine Schiedsstelle, die mit einer gleichen Zahl von Trägervertretungen der öffentlichen Jugendhilfe und von Trägervertretungen aus Einrichtungen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden besetzt ist. In Schleswig-Holstein liegt der Vorsitz bei Herrn Dr. Christian Grube. Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, auf Antrag Entscheidungen in Streit- und Konfliktfällen bei Vereinbarungen zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der Einrichtungen zu treffen.

Die hierfür wichtigen Rechtsgrundlagen:

§ 78a Abs. 1 SGB VIII

§ 78b Abs. 1 SGB VIII

Anträge auf Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens sind in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der Schiedsstelle zu stellen:

Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

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