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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Aufgaben des Landesjugendamtes

Die Landesjugendämter sind die überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Ihre Aufgaben ergeben sich aus § 85 Abs. 2 SGB VIII.

Letzte Aktualisierung: 04.06.2020

Zu den Aufgaben des Landesjugendamtes gehören:

  1. die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –,
  2. die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige,
  3. die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstätten,
  4. die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  5. die Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfen nach den §§ 32 bis 35 a SGB VIII, insbesondere bei der Auswahl einer Einrichtung oder der Vermittlung einer Pflegeperson in schwierigen Einzelfällen,
  6. die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII),
  7. die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung,
  8. die Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe,
  9. die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (§ 6 Abs. 3 SGB VIII) soweit es sich nicht um die Fortsetzung einer bereits im Inland gewährten Leistung handelt,
  10. die Erteilung der Erlaubnis zur Übernahme von Pflegschaften, Vormundschaften oder Beistandschaften durch einen rechtsfähigen Verein (§54 SGB VIII).

Das Landesjugendamt übt gegenüber den örtlichen Jugendämtern keine Kontrolle aus, sondern unterstützt die örtliche Jugendhilfe und handelt, ebenso wie diese, im Interesse von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien.

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