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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Das Projekt CONSILIUM

Kurzprotokoll der Auftaktveranstaltung am 31. März 2021

Letzte Aktualisierung: 16.06.2021

Rahmen und Ziele (Herr Soyka, KJP Lübeck)

Mit den Flüchtlingsbewegungen vor allem aus dem Kriegsgebiet in Syrien, aber auch aus Afghanistan, dem Irak oder Iran, stieg in 2015 und 2016 die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMA) auch hier in Schleswig-Holstein. Die Inobhutnahme- und Aufnahmestellen, die Jugendhilfe und die Kinder- und Jugendpsychiatrien standen vor neuen, bisher unbekannten Herausforderungen. Die Kliniken verzeichneten sprunghaft ansteigende Akutfälle suizidaler oder sich in starker Anspannung befindlicher junger Menschen aus Fluchtgebieten. In den Wohneinrichtungen der Jugendhilfe kam es zu Eskalationen.

Die KJPP Elmshorn startete in 2016 die Initiative für ein aus Hamburg inspiriertes Projekt zu aufsuchenden Hilfen in den Einrichtungen, die mit den UMA befasst waren. Dieser Initiative schlossen sich die Kliniken in Kiel, Lübeck und Schleswig an. Diese Projektidee beinhaltete Interventionen, Fallberatung, Diagnostik und in Einzelfällen auch Behandlung der UMA vor Ort in den Einrichtungen.

Das Sozialministerium griff diese Projektidee auf und förderte das sogenannte "UMA-Projekt" des Klinikverbundes in den Jahren 2017 bis 2019.

Im Ergebnis konnte die Handlungssicherheit mit den häufig traumatisierten, entwurzelten Jugendlichen in den Einrichtungen verbessert werden, die Akutfälle in den Kliniken nahmen deutlich ab.

Die Vernetzungs- und Kooperationserfahrungen an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden und werden als positiv und hilfreich erlebt. Allen Beteiligten wurde deutlich, dass von einer derart strukturierten und institutionalisierten Kooperation auch Kinder und Jugendliche profitieren würden, die ohne Fluchterfahrung in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe leben. Ein gemeinsames Fallverstehen, die Begegnung "auf Augenhöhe", geteiltes Fachwissen und das Wissen über den jeweils anderen, dessen Strukturen, Handlungsweisen, Möglichkeiten und Grenzen sind die hilfreichen Komponenten dieser Zusammenarbeit.

Nach Beendigung des 3-jährigen Projektes konnte CONSILIUM als Nachfolgeprojekt aufgelegt werden. Kooperationspartner sind die Kliniken in Kiel, Lübeck, Elmshorn und Schleswig einerseits und Eirichtungen der Jugendhilfe andererseits. Zielgruppe sind die Mitarbeitenden. Gemeinsame Adressaten sind aber vor allem die Kinder und Jugendlichen selber, die die Fachkräfte der Zukunft sind und es verdient haben, dass man ihnen Wege ebnet und sie unterstützt: in der Bewältigung schwieriger Lebenslagen, der Aufarbeitung traumatischer Lebenserfahrungen und einer stabilen Beziehungs- und Bindungserfahrung.

Die Unterstützung der Politik und des Ministeriums schafft Ressourcen für den Aufbau und die Ausgestaltung langfristiger, vertrauensvoller und professionalisierter Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und den regional jeweils zuständigen Kliniken. Offene "Kommunikationskanäle" und Vertrauen schaffen Bereitschaft, individuelle Lösungen für Kinder und Jugendliche zu finden. Das geschieht, weil Wissen und Können geteilt und Verantwortung auf mehrere starke Schultern verteilt werden.

Das Projekt hat drei "Säulen":

  1. Konsiliarische Fallberatung vor Ort in den Einrichtungen der Jugendhilfe durch ärztliches, sozialpädagogisches und therapeutisches Fachpersonal der Kliniken
  2. Ein mehrtägiges Fortbildungscurriculum für Mitarbeitende der Jugendhilfe und der Kliniken gleichermaßen. Dies dient der Wissensvermittlung, der Entwicklung eines gemeinsamen Fallverständnisses und des Austausches.
  3. Implementierung regelmäßiger regionaler Kooperationskonferenzen und Fallberatungen.

Fortbildungen (Frau Linke, KJP Elmshorn)

Die Fortbildungen bestehen aus zwei überregionalen Online-Modulen und einem jeweils regionalen Präsenzmodul. In Modul I werden die Themen „Faktoren einer gelingenden Kooperation“ und „Notfälle in Jugendhilfe und KJPP“ bearbeitet und die wichtigsten kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbilder vorgestellt. In Modul II geht es um „traumapädagogisches Fallverstehen“ und um „erwartbare Auswirkungen von Belastungserlebnissen“. Die Module I und II werden in zwei jeweils inhaltsgleichen Durchgängen an verschiedenen Terminen angeboten (Modul I: 5. bis 6. August 2021 und 31. August bis 1. September 2021; Modul II: 12. bis 13. August 2021 und 7. bis 8. September 2021). Themen der regionalen Präsenzveranstaltungen des Moduls III sind „Vom Verständnis zum kooperativen Fallverstehen“, „Methoden der pädagogischen Anamnese“; „Psychoedukation“ und „Fallbesprechungen“. Die Termine für Modul III werden noch bekanntgegeben.

Konsiltermine (Hr. Schürmann, KJP Schleswig)

Die Konsil- oder Konsiliartermine dienen zur Fallbegleitung der Kinder/Jugendlichen und der Teams in den jeweiligen Einrichtungen. Eigentlich finden die Termine in den Einrichtungen statt, aufgrund der Coronamaßnahmen gegenwärtig jedoch größtenteils per Videokonferenz. Ziele ist einerseits einen Perspektivwechsel beim Verständnis der Prozesse und Muster bei dem Kind/Jugendlichen zu ermöglichen und dadurch einen hilfreicheren Umgang miteinander zu finden. Andererseits dienen die Termine dazu, Krisen “vorauszuplanen“, um neue Hilfsangebote schon vorausschauend auszu- probieren und wirksame fest zu installieren – basierend auf dem vertieften Verständnis der ablaufenden Muster und Prozesse.

Ansprechpartner für die Konsiliartermine sind direkt die zuständigen Kliniken.

Fallkonferenzen und Vernetzung (Dr. Munz, KJP Kiel)

In regelmäßigen Abständen werden in den jeweiligen Standorten der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter Beteiligung von Jugendhilfeeinrichtungen, ASD, ggf. Eltern und Kindern selbst, Schulpsychologischem Dienst oder Vertrauenslehrern regionale Fallkonferenzen durchgeführt. Hier können sich die verschiedenen, an der Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen beteiligten Akteure fachlich-inhaltlich beraten und ggf. Absprachen treffen oder Aufträge formulieren.

Grundsätzlich entsprechen die Einzugsgebiete denjenigen der Pflichtversorgung der jeweiligen Standorte (siehe Anlage Ansprechpartner), wobei Akteure des Helfersystems mit örtlicher Nähe zur Landeshauptstadt Kiel aus den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde oder aus der kreisfreien Stadt Neumünster für die Fallkonferenzen sich gerne auch in Kiel anmelden dürfen. Anmelden könne alle Akteure, egal ob stationäre Jugendhilfe, ASD oder andere.

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