Die 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet sind in der BAG Landesjugendämter zusammengeschlossen. Nordrhein-Westfalen hat zwei Landesjugendämter, die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich die überörtlichen Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Vorsitz und Geschäftsführung der BAG Landesjugendämter wechseln turnusgemäß alle vier Jahre unter den Landesjugendämtern. Die Aufgaben nimmt seit dem 1. Juli 2018 das Landesjugendamt Rheinland im Landschaftsverband Rheinland unter dem Vorsitz des rheinländischen Landesjugendamtsleiters Lorenz Bahr wahr.
Die BAGLJÄ Landesjugendämter veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen und Arbeitshilfen, die hier zum Download bereitstehen.