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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Protokoll der 4. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 02.06.2025

Letzte Aktualisierung: 13.10.2025

Protokoll der 4. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 02.06.2025

Sitzungsleitung: Michael Saitner 
Protokoll: Henning Jürgensen, Geschäftsstelle Landesjugendamt
Sitzungsort: Regattahaus Kiel-Schilksee
Sitzungszeit: Beginn: 14:06 Uhr; Ende: 16:41 Uhr

TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit sowie ggf. Aufnahme der Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder (Anlage A). Durch die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Die Einladung und Tagesordnung wurden fristgerecht zugestellt, Einwände wurden nicht erhoben. Zur Tagesordnungen werden folgende Änderungen festgelegt:
Aufgrund einer kurzfristigen Absage eines vorgesehenen Referenten für TOP 6 wird der Teil „Vorstellung der Digitalstrategie“ auf die kommende Sitzung am 29.09.2025 verschoben. Die eingeplante Pause wird daher vor TOP 5 vorgezogen.
Bevor die Sitzung Fahrt aufnimmt, informiert der Vorsitzende über den unerwarteten Tod von Frau Marion Muerköster. Frau Muerköster war nicht nur als Leiterin des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel tätig, sondern hat sich auch landesweit in besonderer Weise um die Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein verdient gemacht.
Die Mitglieder des Ausschusses erheben sich im Gedenken an Frau Muerköster zu einer Schweigeminute.

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift zur 3. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 10.03.2025

Die Niederschrift ist zur Kenntnis gegeben worden. Es liegen keine Einwendungen vor. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt. 

TOP 3 Aktuelle Stunde

3.1. Bericht der KJV-SH vom Bundesnetzwerktreffen

Vom 1. bis 3. März 2024 fand in Vallendar das jährliche Bundesnetzwerktreffen der Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen (BUNDI) statt. Insgesamt nahmen 43 junge Menschen sowie 11 Begleitpersonen aus sieben Bundesländern teil. Die Veranstaltung wurde in diesem Jahr erstmalig vollständig von den Jugendlichen selbst organisiert, moderiert und durchgeführt. In verschiedenen Workshops und Diskussionsrunden setzten sich die Teilnehmenden intensiv mit Themen wie Diskriminierung in stationären Einrichtungen, strukturellen Hürden im Alltag und politischer Mitbestimmung auseinander. 
Wie zum Beispiel die Benachteiligung junger Menschen auf dem Wohnungsmarkt – etwa durch stigmatisierende Vorurteile wie das Label „Problem- oder Heimkind“ oder durch schwer erfüllbare Anforderungen wie einen zwölfmonatigen Einkommensnachweis. Im weiteren Austausch wurde auf Unterstützungsprojekte im Bereich Wohnen hingewiesen, u. a. das Projekt WOH-gut Ostholstein GmbH im Kreis Ostholstein sowie das Wohnwerk von dem Verein Brücke in Rendsburg-Eckernförde. Diese Initiativen unterstützen junge Menschen beim Übergang in eine eigene Wohnung, z. B. durch Hilfe bei der Kautionsstellung. Es wird angeregt diese Angebote im LJHA einmal vorzustellen.
Weiter wurde zum Thema Diskriminierung ein thematisches Plakat (vgl. Anlage B) entworfen, das die realen Problemlagen junger Menschen in stationären Einrichtungen aufzeigt und zugleich politische sowie gesellschaftliche Unterstützung einfordert und baten um aktive Unterstützung durch Träger, Verbände und politische Entscheidungsträger. Die KJV-SH präsentierte zudem den Film „Ich bin ein Heimkind“, in dem durch persönliche Aussagen die Lebensrealitäten junger Menschen in stationären Einrichtungen dargestellt werden. Das Thema gesellschaftliche Diskriminierung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen wurde im Austausch weiter vertieft. 
Der Vorsitzende bat darum, aus den Ergebnissen des Bundesnetzwerktreffens und aus dem bevorstehenden LandesJUGEND!Kongress ein Positionspapier bzw. einen Unterstützungsantrag für den LJHA zu erarbeiten. Dieser soll in der 5. Sitzung am 29. September 2024 eingebracht werden.


3.2. Allgemeine Anliegen

Frau Carstensen berichtet über die aktuelle Arbeit der AG „Geschlossene Unterbringung“. Hintergrund ist, dass es einige wenige Kinder und Jugendliche gibt, die mit regulären stationären Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden können. Für diese Fälle wird derzeit geprüft, ob eine sogenannte fakultativ geschlossene Einrichtung in Schleswig-Holstein eingerichtet werden kann. Bisher wurde eine entsprechende Einrichtung in einem anderen Bundesland gefunden, die eine adäquate Betreuung sicherstellen kann.
Langfristig soll jedoch auch in Schleswig-Holstein ein eigenes Angebot geschaffen werden, um nicht dauerhaft auf Einrichtungen außerhalb des Landes angewiesen zu sein. Dazu soll ein Eckpunktepapier entwickelt werden. Die Klärung der Finanzierung ist dabei noch offen. Positiv wird hervorgehoben, dass das Thema „geschlossene Unterbringung“ – insbesondere in der fakultativen Form – inzwischen kein Tabuthema mehr in den Jugendämtern ist. Das geplante Eckpunktepapier soll der AG Jugendhilfe (Gremium der kreisfreien Städte und Norderstedt) sowie der AG Jugend und Familie (Gremium der Kreise und des Landkreistages) vorgestellt werden.
Der Vorsitzende erkundigt sich nach der Auswahl eines geeigneten Trägers und dem grundsätzlichen Umgang mit dem Thema. Frau Carstensen erläutert, dass ein großer Träger mit umfassender fachlicher und organisatorischer Kapazität erforderlich ist, insbesondere mit Erfahrung im Betrieb solcher stationärer Einrichtungen. In Schleswig-Holstein wird ausschließlich eine fakultative geschlossene, stationäre Einrichtung angestrebt, mit dem Kernziel, die betroffenen Jugendlichen möglichst wieder in Regelangebote zu integrieren. 
Der Leiter des Landesjugendamtes ergänzt, dass es sich um ein politisch sensibles Thema handelt – insbesondere mit Blick auf die Erfahrungen aus dem Friesenhof-Skandal von 2015. Die aktuelle Landesregierung hat das Thema im Koalitionsvertrag wieder aufgegriffen. Das Ministerium sowie das Landesjugendamt sind aktiv in die fachliche Entwicklung eingebunden und bringen ihre Expertise insbesondere bei schwierigen Fragen ein. Auch auf Bundesebene wird das Thema inzwischen intensiver bearbeitet. Erfreulich ist, dass es in allen beteiligten Gremien eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Thematik gibt.

TOP 4 Bericht aus den Vorbereitungsgruppen zu den Themenschwerpunkten

Gruppe I: Rechtsanspruch auf offenen Ganztag / Ganztagsförderungsgesetz / Qualitätskriterien offene Ganztagsschule 
Die Arbeitsgruppe hat sich bislang nicht getroffen. 
Gruppe II: Jugendbeteiligung
Die Arbeitsgruppe hat sich bislang nicht erneut getroffen. Dies steht im Zusammenhang mit dem eingebrachten heutigen TOP5.
Gruppe III: Rahmenbedingungen der Jugend(verbands)arbeit
Die Arbeitsgruppe hat sich bislang nicht getroffen.
Gruppe IV: Steigende Inobhutnahme vs. mangelhafte Rahmenbedingungen in der stationären Jugendhilfe / Platzangebot nach §§ 34, 35a, 42 SGB VIII
Hier berichtet der Gruppensprecher, dass sich die Arbeitsgruppe am 12.05.2025 mit dem Schwerpunkt „Geflüchtete“ getroffen hat. In diesem Rahmen wurden erste Fragestellungen gesammelt und thematische Schwerpunkte identifiziert. Eine weiterführende Aufbereitung der Ergebnisse folgt in Kürze.
Gruppe V: Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe
Beim Treffen am 11. April diskutierte die Gruppe zentrale Anforderungen an Fachkräfte in der stationären Jugendhilfe sowie Möglichkeiten für einen gelingenden Quereinstieg. Dabei wurde deutlich, dass neben pädagogischem Fachwissen insbesondere Alltagskompetenzen wie z. B. Kochen, Beziehungsfähigkeit, Geduld, Reflexionsvermögen sowie eine annehmende und offene Haltung gegenüber jungen Menschen und ihren Familien entscheidend sind. 
Quereinstiege wurden als grundsätzlich möglich angesehen, erfordern jedoch pädagogische Vorerfahrung oder enge Begleitung durch erfahrene Fachkräfte. Eine fundierte Auswahl durch die Träger sowie gezielte Nachqualifizierung – etwa über Module oder praxisintegrierte Ausbildung (PiA) – sind dafür notwendig. Multiprofessionelle Teams mit klarer Rollenverteilung können hierbei unterstützend wirken.

Zur Qualifizierung von Quereinsteigenden wurden regionale, trägerübergreifende Fortbildungsangebote, ein Modulkonzept („Neu in der KJH in SH“) sowie eine bessere Anerkennung ausländischer Fachkräfte diskutiert. PiA wurde im Vergleich zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) als attraktiver bewertet, da es eine engere Praxisbindung und finanzielle Sicherheit bietet. Es wurde angeregt, den Blick zu diesem Thema stärker auf Modelle anderer Bundesländer zu richten, um neue Impulse für Fachkräftegewinnung und -qualifizierung in Schleswig-Holstein zu gewinnen.

TOP 5 Sachstand Landesstrategie

Herr Haupt und Frau Russ aus dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) stellen den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung der Landesstrategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein vor. Die zugehörige Präsentation ist dem Protokoll als Anlage C beigefügt.
Im Anschluss an den Vortrag ergab sich ein reger Austausch mit dem Plenum. Auf die Frage, wie junge Menschen im Rahmen des Prozesses konkret erreicht werden, wurde erläutert, dass die Ansprache über bestehende Strukturen und Kooperationspartner erfolgt – insbesondere über Schulen, Netzwerke und Verteilersysteme bis auf die kommunale Ebene. Eine zentrale Rolle nehmen hierbei die Kreisjugendringe ein.
Eine weitere Rückfrage richtete sich auf die Zusammensetzung der beteiligten Jugendlichen und ob es gelingt, eine möglichst breite Durchmischung unterschiedlicher Lebenswelten abzubilden. Kritisch angemerkt wurde, ob sich nicht vor allem privilegierte Gruppen – wie etwa Schülersprecher:innen von Gymnasien – einbringen, während Jugendliche aus bildungsferneren Kontexten unterrepräsentiert bleiben. Die Antwort der Referent:innen machte deutlich, dass genau diese Herausforderung erkannt wurde. Es werde ausdrücklich angestrebt, nicht nur die ohnehin Engagierten, sondern insbesondere auch die Betroffenen zu beteiligen. Neben jungen Menschen seien auch erwachsene Entscheidungsträger:innen aus Kommunen und Politik eingebunden. Für die Erreichbarkeit weniger privilegierter Gruppen sei man jedoch stark auf die Unterstützung der Partner vor Ort angewiesen. Die Konzeption regionaler Jugendkonferenzen soll gezielt diesem Anspruch Rechnung tragen.
Kritisch wurde ebenfalls angemerkt, dass die sogenannten „Lebenswelten“ im bisherigen Prozess eher aus fachlicher Perspektive entwickelt wurden und möglicherweise nicht der tatsächlichen Lebensrealität junger Menschen entsprechen. Die Rückmeldung aus dem Ministerium verdeutlichte, dass die entsprechenden Lebenswelt-AGs aus fachlich versierten, aber ehrenamtlich tätigen Personen bestanden, die diese in sogenannten Denkfabriken konzipiert haben. Die nachfolgenden Workshops mit Jugendlichen dienen dazu, diese Konzepte mit Leben zu füllen und ihre praktische Relevanz zu überprüfen. Der Prozess war dabei auch zeitlich stark getaktet, was eine breitere Partizipation in der frühen Phase erschwert habe.
In der Diskussion wurde zudem der Wunsch geäußert, solche Beteiligungsprozesse künftig stärker von politischen Logiken zu entkoppeln, etwa mit Blick auf Legislaturperioden. Die Referenten betonten dazu den positiven Aspekt, dass es sich erstmals um einen formalen, strukturierten und transparenten Beteiligungsprozess handelt, der in dieser Form einen großen Fortschritt darstellt und eben einer solchen Kopplung durch diverse Anpassungsmöglichkeiten entgegenwirken soll.
Ein weiterer Punkt betraf die Attraktivität der Workshop-Termine. So wurde kritisch angemerkt, dass Termine an Freitagnachmittagen oder Dienstagen nach Schulschluss wenig einladend für Jugendliche seien. Dies wurde seitens des Ministeriums bestätigt – man nehme diesen Punkt mit und sehe Nachsteuerungsbedarf. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Terminwahl teilweise durch die beteiligten Partner erfolge und es in einzelnen Fällen sogar schulfrei gegeben habe. Lehrkräfte seien zudem in einigen Regionen aktiv eingebunden gewesen und hätten die Jugendlichen begleitet.
Auf die Frage, ob und wie Schulen konkret einbezogen wurden, wurde erläutert, dass dies regional sehr unterschiedlich erfolgte – beispielsweise durch das Haus der Jugend in Itzehoe oder über Beteiligungsfachkräfte, die gezielt WIPO- und Verbindungslehrkräfte angesprochen haben. So sei es zumindest in Teilen gelungen, Jugendliche über schulische Strukturen zu erreichen.

TOP 6 Digitalstrategie

Herr Tondorf führt in seinen Antrag (vgl. Anlage D) ein und erläutert, dass dieser zwei zentrale Ebenen umfasst: Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung sogenannter Reallabore auf Grundlage des europäischen „AI Acts“ sowie die Frage, ob und inwiefern in Schleswig-Holstein Reallabore mit Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe entstehen und ob diese für entsprechende Fachbereiche zugänglich sein werden.
Er betont, dass Reallabore den Zweck haben, digitale Anwendungen und KI-gestützte (Künstliche-Intelligenz-gestützte) Verfahren anhand echter Daten unter kontrollierten Bedingungen zu erproben. Es bestehe für die Länder grundsätzlich die Möglichkeit, über die verpflichtenden Strukturen hinaus zusätzliche Reallabore zu schaffen – auch mit gemeinwohlorientierter Zielsetzung, etwa in Bereichen wie der Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Migrationsgeschichte.
Im weiteren Austausch ergänzt ein Mitglied des Vorstands die Perspektive: Wichtige Fragestellungen seien zum Beispiel, welche konkreten Einsatzszenarien für KI in der Jugendhilfe vorstellbar seien. Es werde zunehmend denkbar, dass KI-Anwendungen bei der Erstellung von Hilfeplänen, der Dokumentation oder bei organisatorischen Aufgaben unterstützend wirken könnten. Dabei sei es von Bedeutung, dass fachliche Expertise im Umgang mit KI aufgebaut werde – und nicht allein wirtschaftliche Interessen dominieren.
Es wird angeregt, auch die WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) in künftige Überlegungen einzubeziehen. Eine Vorstellung laufender Digitalpakt-Projekte sei ausdrücklich erwünscht.
Abschließend wird hervorgehoben, dass es in dem Antrag vor allem um die Setzung eines Impulses gehe. Der LJHA biete durch seine heterogene Zusammensetzung ein breites Spektrum an Perspektiven und Anwendungsmöglichkeiten. 

Beschlusstext:

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt den Antrag wie vorgelegt und mündlich erörtert.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl anwesender Stimmberechtigter

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

0

0

TOP 7 Bericht des Vorstandes

Der Vorstand weist darauf hin, dass aufgrund des Ausscheidens von Frau Marx eine Nachwahl in den Vorstand erforderlich wird. Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen, wie eine mögliche paritätische Besetzung als Soll-Vorgabe als auch eine ausgewogene  Zusammensetzung des Gremiums im Sinne unterschiedlichen entsendenden Organisationen – insbesondere aus dem kommunalen Bereich sowie aus den größeren Trägerverbänden, einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich voraussichtlich nicht alle formalen Kriterien gleichermaßen vollständig erfüllen lassen. Die Wahlen sollen im Rahmen der Septembersitzung durchgeführt werden.
Der Vorstand gibt als Ausblick zwei offene Themen für sich in nächster Zeit an:
    1. Terminorganisation: Besteht im Gremium Einigkeit darüber, alle Sitzungen grundsätzlich am Nachmittag stattfinden zu lassen?
    2. Prüfauftrag an die Verwaltung: Besteht die Möglichkeit, während der Sitzungszeiten eine Form der Kinderbetreuung anzubieten?

TOP 8 Bericht der Verwaltung

Der Leiter des Landesjugendamtes berichtet über folgende Schwerpunkte:
1. Im Berichtszeitraum seit der letzten Sitzung wurde ein Antrag auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Das Bildungswerk Heinrich-Böll-Stiftung wurde auf Antrag vom 07.04.2025 mit Bescheid vom 16.04.2025 landesweit und unbefristet öffentlich anerkannt. 
2. Die AG TIN weist auf ihren Fachtag am 09.10.2025 hin. Die Veranstaltung findet ganztägig von 09:15 Uhr bis 16:30 Uhr im Hohen Arsenal in Rendsburg statt. Eine offizielle Einladung wird noch versendet.
3. Aktueller Stand der Imagekampagne zur Fachkräftegewinnung in der stationären Jugendhilfe: Die erste Säule der Kampagne mit dem Fokus auf den Bereich Kindertagesbetreuung wurde abgeschlossen. Drei Imagefilme sowie eine dazugehörige Landing Page sind fertiggestellt und werden in Kürze veröffentlicht. Ziel ist es, niedrigschwellige Einstiege in die Berufsfelder aufzuzeigen. Ende kommender Woche beginnt die zweite Kampagnenphase zur stationären Jugendhilfe. Geplant sind ein bis zwei Kurzfilme mit Einblicken in die Tätigkeit von Erzieher:innen im stationären Bereich.
4. Bericht vom Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT): Vom 07.–09. Mai 2025 fand dieser in Leipzig statt. Der DJHT bot in diesem Jahr vielfältige Gelegenheiten zur Information, Diskussion und Vernetzung – etwa im Rahmen von Fachworkshops. Schleswig-Holstein präsentierte dort unter dem Dach des gemeinsamen Standes der JFMK unter anderem seine Beteiligungsstrategie für Kinder und Jugendliche. Die Rückmeldungen zum Messeauftritt waren durchweg positiv.
5. Zur Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 30. und 31. Mai 2025. Ein zentrales Thema war – mit deutlichem Schwerpunkt aus dem Bundesministerium – die frühkindliche Bildung. Die Bundesministerin war persönlich ganztägig vor Ort und vermittelte einen sehr aufgeschlossenen und zugewandten Eindruck. Der Leitantrag der JFMK zum Thema Prävention wurde von Hamburg eingebracht. Schleswig-Holstein brachte sich u. a. mit den Themen Qualitätsentwicklung in der KiTa, Stärkung der Jugendarbeit sowie dem Neutralitätsgebot ein. Insbesondere letzteres wurde von SH mit dem Ziel adressiert, die parteipolitisch unabhängige, aber durchaus meinungsstarke Rolle der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Demokratieförderung hervorzuheben. Der Leitantrag wurde mit 14:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Berlin und Bayern) angenommen.
Nachfragen aus dem Plenum an den Leiter des Landesjugendamts: Wie ist der Stand der Änderungen am KiTa-Reform?
Er antwortet, dass die Änderungen im Wesentlichen auf eine tarifkonforme Anpassung abzielen, um Träger davor zu bewahren, in weitere finanzielle Vorleistung zu treten. Darüber hinaus handelt es sich überwiegend um redaktionelle Korrekturen. Das Gesetz soll im Juli mit zwei Lesungen im Landtag beschlossen werden und zum 01.08.2025 in Kraft treten – andernfalls würde ein Inkrafttreten frühestens zum 01.10. möglich sein.
Eine weitere Nachfrage war, ob das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden könnte?
Der Leiter der Verwaltung verwies darauf, dass das Thema im nächsten Bericht der Verwaltung berücksichtigt wird. Hintergrund ist eine gemeinsame Sitzung von KMK und JFMK, aus der zehn Maßnahmen hervorgegangen sind, die bereits in einem früheren Umlauf vorgestellt wurden. Zwei dieser Maßnahmen (1 und 8) sollen nun intensiver bearbeitet werden. Dazu wird sodann ein eigener Tagesordnungspunkt für die kommende Sitzung vorgesehen.

TOP 9 Ausblick und Verschiedenes

Ein Mitglied des Ausschusses regt an, sich vertiefend mit dem Thema Kompetenzscreening und Anerkennung von Qualifikationen bei zugewanderten Menschen zu befassen. Konkret wurde gefragt, ob es bereits bestehende Verfahren gibt, die nicht ausschließlich auf formale Berufsabschlüsse fokussieren, sondern auch informelle Kompetenzen und praktische Fähigkeiten erfassen. 
Zudem wurde der Vorschlag eingebracht, in diesem Zusammenhang einen eigenen Tagesordnungspunkt anzusetzen, um etwaige bestehende Kooperationen – beispielsweise mit der Bundesagentur für Arbeit – zu beleuchten und zu diskutieren, wie vorhandene Kompetenzen systematisch erkannt und genutzt werden können. Auch eine Einbindung des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurde in diesem Kontext angeregt.
Ein Mitglied weist dazu darauf hin, dass in der Praxis unterschiedliche Erziehungsvorstellungen als Hemmnis erlebt werden und auch im Rahmen eines Screenings eine Rolle spielen könnten und fragt nach, wie inwieweit das Land Schleswig-Holstein in dieser Thematik bereits aufgestellt ist?
Der Leiter des Landesjugendamtes stellt klar, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Zuständigkeiten handelt. Die Thematik des Kompetenzscreenings fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 4 des Ministeriums (Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung). Die Frage der formalen Anerkennungsfähigkeit beruflicher Qualifikationen wiederum liegt bei der im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Für eine fundierte Befassung mit diesem Themenkomplex wäre daher auch das Bundesministerium des Innern (BMI) einzubeziehen.
Nach einem kurzen Hinweis auf die nächste Sitzung am 29.09.2025 schließt der Vorsitzende die Sitzung um 16:41 Uhr.

Anlage A: Liste der Teilnehmenden zur 4. Sitzung vom Landesjugendhilfeausschuss

Stimmberechtigtes Mitglied

Nachname, Vorname

Teilnahme

Stellvertretendes Mitglied

Nachname, Vorname

Teilnahme

Banneck, Tanja

Hufnagel Katrin

Diestel, Phillip

X

Baydaş, Murat

X

Döhler, Emma

Dietzsch, Moritz

X

Günther, Susanne

X

Scherer, Marcelle

Hornberger, Maja

Hartig, Alexander

Schüller, Philip

X

Carstensen, Sigrid

X

Medelnik, Gitta

Kurz-Lippert, Ute

Dr. Munz, Manuel

X

Nolte, Johanna

Peschel, Michaela

X

Ohm, Sonja

Dr. Reimann, Johannes

X

Fries, Karsten

Saitner, Michael

X

Strämke, Andrea

X

Dr. Schmidt-Rost, Christian

X

Hermans, Anne

Selck, Michael

Gelhaus, Kevin

X

Tondorf, Uli

X

Prof. Dr. Hack, Carmen

X

Dr. Wilms, Jochen

X

Tralau, Merle

Kramp, Jan Magnus

X

Christiansen, Lara

Beratende Mitglieder

Nachname, Vorname

Teilnahme

Bauer, Judith

Böhm, Izabela

X

Brauer, Birgit

Diebjeck, Laura-Mari // i.V. als Sprecher für die KJV SH Milad Farachsolemani

X

Dirschauer, Christian (MdL)

Dr. Garg, Heiner (MdL)

Kirchmaier, Inge

X

Lausten, Mads

Schiebe, Sophia (MdL)

Schmachtenberg, Cornelia (MdL)

Waldeck, Nelly (MdL)

Wilke, Thorsten

X

Gäste

Nachname, Vorname

Referent:innen und Mitarbeitende

Nachname, Vorname, Stelle

Schulz, Sebastian, KJV SH

Haupt, Moritz, MSJFSIG VIII 32

Predel, Celine, KJV SH

Russ, Hannah, MSJFSIG VIII 324

Schlüter, Safina, KJV SH

Klinker, Madlen, MSJFSIG VIII 32P

Schoemer, Rebecca (LAG.Parti)

Rose, Holger, MSJFSIG, VIII 36

Schanker, Jana (Begleitung Michaela Peschel)

Jürgensen, Henning, MSJFSIG, VIII 364

Anlage B: Plakat KJV-SH

Das Bild zeigt eine Silhouette mit roten Pfeilen, die Vorurteile Jugendlicher in Wohngruppen darstellen. Unten steht: „Sieben Selbstvertretungen gegen Diskriminierung! Junge in stationärer Erziehungshilfe werden oft ungerecht behandelt.“
Plakat KJV-SH

Anlage D: Antrag Tondorf

Anlage D: Antrag Tondorf

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