Beginn: 09:30 Uhr – Ende 10:50 Uhr
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Tagesordnung
Herr Saitner begrüßt die Teilnehmenden und Gäste der Sitzung, Frau Schoemer von der LAG.Parti und Herrn Selck von der AWO. Entschuldigt fehlt das Vorstandsmitglied Frau Marx, StV. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das Ergebnis der 16. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 12. Februar 2024
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
TOP 3 Bericht der AG Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Herausforderungen in den Lebensrealitäten von nicht-binären und trans* Jugendlichen
Moritz Griepentrog berichtet aus der AG, die sich in den vergangenen Monaten regelmäßig in Kiel getroffen hat. Er verweist darauf, dass der Beschlussvorschlag wesentlich umfangreicher hätte ausfallen können, man sich jedoch für die Abstimmung im Gremium auf die kompakte Variante geeinigt habe, die nun als Beschlussvorschlag vorliegt. Herr Griepentrog beschreibt die Vorgehensweise der AG. Diese habe zunächst zahlreiche Themenfelder
identifiziert und Gedanken zur weiteren Bearbeitung entwickelt. Es sei sinnvoll, so die Erkenntnis der AG, auf diese Weise weiter zu arbeiten. Er verweist auf das mittlerweile verabschiedete und für trans*, inter- und nicht binäre Personen wichtige Selbstbestimmungsgesetz und die damit verbundenen Veränderungen, die auch für junge Menschen gelten. Vermutlich werden ab November in den Standesämtern die ersten Anträge der jungen Altersklasse und der Erwachsenen eingehen, die Namensänderung und den Geschlechtseintrag anzupassen. Diese Veränderungen werden dann auch für die Gesellschaft sichtbarer, da die diskriminierende Praxis des sog. Transsexuellen-
Gesetzes nicht mehr möglich ist.
Aus Trägersicht sind dies erfreuliche Entwicklungen, aber es wird auch, bspw. durch die Demo in Kiel deutlich, dass es noch nicht genug für diese Kinder und Jugendlichen gibt. Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 werden zwar zum ersten Mal trans*, inter und nicht-binäre Personen explizit benannt, aber finanziell ist die Stärkung noch nicht hinterlegt. Die queere Jugendarbeit, die anders herausfordernd ist als ein normal (herausfordernder)
Alltag, ist mit mehr Kosten verbunden. An diesem Thema und der Forderung nach Fachleistungsstunden, Weiterbildung für Fachkräfte und finanzieller Unterstützung wird man weiter dranbleiben.
Herr Griepentrog verknüpft diese Aspekte mit den in der AG identifizierten Herausforderungen und Problemen der jungen tin* Personen, die sich in den Themenfeldern Gesundheit, Bildung, Freizeit und Zusammenleben finden. Abgeleitet aus den Erkenntnissen der Diskussionen um Fragen der Zuständigkeit und fehlende Berücksichtigung der Bedarfe al-ler Beteiligten auf struktureller Ebene lassen sich folgende Rechte und Folgerungen formulieren:
- Recht auf Gesundheit und Schutz vor Gewalt,
- Recht auf Bildung und Zugang zu beruflicher Ausbildung,
- Recht auf Ruhe, Freizeit und Teilhabe,
- Recht auf Familienleben, Identität, Selbstbestimmung und angemessenen Wohnraum.
Herr Griepentrog fasst die Inhalte der Beschlussvorlage zusammen und betont den Wunsch der AG, weiter zu arbeiten und verweist auf die dafür bereits vorgesehenen bzw. noch zu beschaffenden Finanzmittel.
Herr Wilms bedankt sich für die intensive Arbeit der AG und für die Anpassungsfähigkeit seitens des Formalismus, in dem man sich hier bewege. Zudem lobt er die strukturierte Zusammenfassung und Aufbereitung des Themas für das Gremium und die somit sehr gute Abstimmungsvorlage.
Der Landesjugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verwaltung des Landesjugendamtes wird empfohlen,
- die AG unter der Einbeziehung weiterer Expert*innen fortzuführen. Die AG soll in den identifizierten Themenbereichen „Gesundheit, Bildung, Freizeit und Zusammen-leben“ jeweils Konkretisierungen und Handlungsimpulse erarbeiten, durch die die Bedürfnisse und Interessen von tin* Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsen wahrgenommen werden sowie die Handlungsfähigkeit aller Beteiligten gestärkt wird. Die AG identifiziert geeignete Formate, die gleichermaßen haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften und Angehörigen Information, Hilfestellung und Orientierung in der Lebensre-alität junger tin* Personen bieten. Neben der Stabstelle Gleichstellung und der Queeren Politik sollen noch weitere Ressorts sowie Bildungsträger einbezogen werden. Damit soll die multiprofessionelle Zusammenarbeit sichergestellt werden.
- in Zusammenarbeit mit der AG eine landesweite Fachveranstaltung zum Thema Queersensibilität mit dem Fokus auf Lebenswelten junger tin* Personen auszurich-ten. Ziel der Fachveranstaltung ist es u.a., über den Auftrag nach dem SGB VIII und das Selbstbestimmungsgesetz zu informieren. Weiterhin stehen neben der Wissensvermittlung Austausch und Vernetzung im Fokus.
TOP 4 Sozialbericht der Landesregierung, hier: Bürgerschaftliches Engagement Partizipation
Moritz Haupt, Leiter des Referates Jugendbeteiligung, Jugendförderung, Kinder- und Ju-gendschutz im MSJFSIG erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation, was Jugendpar-tizipation bedeutet und was das Land zu diesem Thema anbietet.
Herr Haupt erläutert die rechtlichen Grundlagen zur Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen, die sich in § 12 der UN-Kinderrechtskonvention, dem SGB VIII, dem § 4 Jugendför-derungsgesetz SH und § 47 Gemeinde-Verordnung SH finden. Die Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung der Kinder und Jugendbeteiligung in Schles-wig-Holstein unterteilt Herr Haupt in vier Säulen:
1) Förderfonds Schleswig-Holstein – Land für Kinder
- Kooperationsvertrag und gemeinsame Umsetzung mit dem Deutschen Kinder-hilfswerk (DKHW).
- Fördersumme 100.000 € jährlich, 80.000 € Landesmittel, 20.000 € DKHW.
- Dieser Förderfonds wirkt in alle anderen Säulen mit hinein.
- Beteiligungsprojekte finden sich in der Kinder- und Jugendhilfe, im Kommunal-bereich, Schülervertretungen an Schulen. Beispiele: Kinderstätte der Stadt Elmshorn im Kreis Segeberg, SV-Seminare und Videoprojekte zu Jugendwahlen.
- 27 Projekte in 2022 und 2023 (~ 75.000 €, Corona-bedingt eine geringere Summe), wobei in diesem Zeitraum kein Projektantrag abgelehnt wurde.
- Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt i.d.R. 5.000 €, wobei mind. 20% der Projektkosten durch Eigenmittel gedeckt werden müssen.
Die Frage von Herrn Wilms, ob die Höchstfördersumme im Rahmen der Kostensteigerung angepasst wurde, verneint Herr Haupt und verweist auf diesbezüglich anstehende Ge-spräche mit dem DKHW im Spätsommer. Allerdings könne bei Leuchtturmprojekten und solchen von großer Strahlkraft von der Höchstfördersumme abgewichen und ein höherer Förderbetrag angesetzt werden, dies sei im Kooperationsvertrag mit dem DKHW vorgese-hen.
Frau Günther wirbt dafür, solle der Kooperationsvertrag angepasst werden, die Höhe der Eigenbeteiligung zu senken, da für viele kleinere Projekte ein Eigenanteil von 20 Prozent schwierig zu erbringen sei. Herr Saitner unterstützt diesen Vorschlag mit dem Hinweis auf gestiegene Kosten bei Tagungsseminaren. Man könne die Teilnahmegebühr nicht beliebig erhöhen. Er bittet Herrn Haupt, über die Ergebnisse des Gesprächs mit dem DKHW bei Sitzung des LJHA im September zu berichten.
2) Stärkung kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen - #LaWa_SH (Landesweite Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in S-H) - Partizip Action
#LaWa_SH Herr Haupt führt aus, die Anzahl der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein sei nur einer von vielen Gradmessern für den Bereich der gesellschaft-lichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Weitere Beteiligungsformate seien Jugend-versammlungen und Foren und Beteiligungsprojekte zu konkreten Anlässen, die in der Kommune als Bausteine für Jugendbeteiligung wichtig sind.
Zwischen 2011 und 2019 ist die Zahl der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen von 29 auf 71 angestiegen und mit Stand April 2024 auf ca. 80. Mittlerweile fragen viele kleinere Gemeinden an, was es für die Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirates be-darf. Das Ministerium bietet dazu Beratung und Unterstützung an, u. a. Leichte Sprache, Gestaltung von Kinder- und Jugendseminaren sowie weitere Beteiligungstools.
Im November 2025 finden die nächsten landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendver-tretungen statt, wobei das Umsetzungsprozedere weiterentwickelt wurde. Zu Beginn wird es einen Auftakt für LaWa Hauptamtliche und die Kinder- und Jugendvertreter*innen mit dem Schwerpunkt Ideen für die Kanditat*innensuche geben. Im August 2025 wird bei einer Abendveranstaltung der Schwerpunkt Vernetzung und Austausch gesetzt, beides spielt bei der Nachbesetzung in kleineren Gemeinden eine wichtige Rolle. Auch Wertschätzung für kandidierende und amtierende Kinder- und Jugendvertretungs-Mitglieder ist ein weite-res Thema. Im November 2025 erfolgen digital und analog Presse- und Öffentlichkeitsar-beit rund um die Wahl. Im ersten Quartal 2026 werden zum ersten Mal „Onboarding-Star-tertage“ in drei bis vier Regionen stattfinden, um junge Menschen in ihren Kommunen, die kein passgenaues Seminar bekommen können, die Möglichkeit zu geben, Grundlagen ei-ner Kinder- und Jugendvertretung und die Funktion kommunaler Politik näher zu bringen und kennen zu lernen. Weitere Angebote sind Workshops für Rhetorik, Begrifflichkeiten der Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit kommunal verstehen und anwenden können.
Partizip Action Das seit vielen Jahren bestehende Projekt wird vom Sozialministerium in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung und dem Kreisjungendring Stormarn ange-boten und gemeinsam mit Mitgliedern aus Kinder- und Jugendvertretungen organisiert. Die Kooperationspartner laden jährlich zum Fortbildungs- und Netzwerktreffen für aktive Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein ein. Netzwerke und Austausche sind für die Kinder und Jugendlichen besonders wichtig, um zu sehen, wie es in anderen Regionen läuft. Themen sind rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten von Kinder- und Jugendvertretungen, kommunale Entscheidungswege, Präsentationstechniken, Rhetorik, Gesprächsführung, Öffentlichkeitsarbeit, etc. Alles, was ein solches Amt mitbringt.
3) Projekte auf Landesebene - LAG.Parti - LandesJugend!Kongress - Fit für Mitbestimmung - Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung
LAG.Parti Die Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Hol-steins e.V. (LAG.Parti) ist seit letztem Jahr aktiv, wird vom Sozialministerium gefördert und begleitet die erste gewählte Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen. Die Ergebnisse des Landesjugendkongresses wurden gemeinsam mit der Selbstvertretung zusammengefasst und zum Teil als Forderungen formuliert. Beispielhaft nennt Herr Haupt drei der Ergebnisse: „Junge Menschen sind die Expert*innen in ihren WGs. Hört uns an, bevor Ihr jemand Neues in unserer WG arbeiten lasst“, „Das Hygiene-, Kleider- und Fahrgeld muss generell erhöht werden, die Beträge decken nicht immer die tatsächlichen Kosten“ und „Regeln des Miteinander. Klare Regeln fördern einen respekt-vollen Umgang miteinander und müssen für alle in der WG gelten, auch für die Betreuer*innen“. Zu den Ergebnissen wird ein Flyer veröffentlicht.
Landesjugendkongress Dieser mittlerweile sehr bekannte Kongress wird alle zwei Jahre durchgeführt und ist spe-ziell für Kinder und Jugendliche aus den stationären Einrichtungen gedacht.
Fit für Mitbestimmung Auch dieses Programm gibt es seit vielen Jahren. Die Broschüre, die Partizipation an Schulen vermitteln und stärken soll, wurde 2022 bearbeitet und neu herausgegeben. Diese schließt an die Potentiale der Schule an und möchte Rahmenbedingungen schaffen, in denen alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrem sozialen oder kulturellen Hin-tergrund, Wohnort, Geschlecht, Religion und Sprache in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihren Fähigkeiten gefördert werden und zu mündigen Bürger*innen heranwachsen können. Die Broschüre vermittelt Einblicke in die Grundlagen und Gelingensbedingungen von Partizipation, zeigt vielfältige Beteiligungsformen an Schule auf und stellt die unter-schiedlichen Angebote von außerschulischen Trägern im Rahmen des Seminarkonzeptes vor. Dazu werden Seminare angeboten zur Vermittlung von Kompetenzen, Kenntnissen zu demokratischen Mitwirkungsprozessen, rechtlichen Grundlagen, Präsentations- und Rhe-toriktechniken, gruppendynamische Übungen, Meinungsbildungs- und Problemlösungsver-fahren, Projektmanagement, Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit. Anfang 2023 hat eine neue Schulung für Multiplikator*innen stattgefunden, die das Pro-gramm Fit für Mitbestimmung an Schulen anbieten. Die Wirkung war, dass viele Kreisju-gendringe sich in diesem Bereich neu engagieren und mehrere Seminare und Projekte an unterschiedlichen Schulstandorten durchgeführt haben, die z. T. auch vom Länderfonds mitfinanziert werden.
Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung Grundlage der Landesstrategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung sind der Koalitionsver-trag und der Landtagsbeschluss vom 30.06.2022 (DS 20/60). Die Strategie soll die Inte-ressen und Bedürfnisse von Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Dafür werden alle re-levanten Akteure einbezogen. Die Einrichtung einer legitimierten Kinder- und Jugendver-tretung wird im Landtag ergebnisoffen diskutiert und geprüft werden und zudem die Folgen von Gesetzgebungsvorhaben für die Belange von Kindern und Jugendlichen in der Regie-rung und im Parlament mit der gebotenen Beachtung berücksichtigt. Am 30.09.20222 fand die Auftaktveranstaltung zur Strategie statt. Im darauffolgenden Jahr wurde die Konzeption erarbeitet. Vier Arbeitsgruppen (Kommune, Jugendarbeit, Schule, Land Schleswig-Holstein) haben ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen. Die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen sowie die Sichtweise der Fachkräfte im Beteiligungsfeld sollen in die Landesstrategie mit einfließen. Am 22. November soll die DENK-Fabrik 2 stattfin-den, eine große Veranstaltung zur Landesstrategie.
4) Fachveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen des Landes
- Ausbildung zur Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung
- Tagesfortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- Verwaltungsschulung
Ausbildung zur Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung
Die 11. Weiterbildung läuft bereits mit 22 Teilnehmenden. Diese kommen aus allen Berei-chen der Jugendhilfe und die Nachfrage ist groß. Die Auszubildenden erfahren, welche Beteiligungsverfahren es gibt und wann diese sinnvoll sind, lernen Moderationstechniken kennen und eigene Projekte zu initiieren und umzusetzen.
Tagesfortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
Hierzu zählen zusätzliche Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zu unterschiedlichen Themen wie Partizipation und Inklusion, strukturelle Verankerung von Partizipation, Visua-lisierung in Partizipationsprozessen, Stärkung von Fachkräften und Mitgliedern von Kinder- und Jugendvertretungen. Diese Angebote werden regelmäßig über die Verteiler beworben.
Verwaltungsschulung
Diese Schulung ist ein neues Angebot, wozu gerade Informationen entwickelt werden, die demnächst verschickt werden. Hierbei geht es um eine Unterstützung der Kommunen für eine wirkungsvolle Umsetzung des § 47f GO mit einem Beratungs- und Fortbildungskon-zept für Mitarbeitende der Kommunalverwaltung und Gemeindevertretende. Ziel ist es, ins-besondere Mitarbeitende für das Thema zu sensibilisieren, die nicht aus der Jugendhilfe kommen.
Abschließend fasst Herr Haupt die grundlegenden demokratischen Prinzipien für junge Menschen in Schleswig-Holstein zusammen, die für eine Demokratiebildung zu vermitteln sind: Das Sichern der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen, gesellschaftliche Teil-habe ermöglichen, demokratische und politische Bildung vermitteln, Engagement stärken und fördern und Kommunen als Werkstätten der Demokratie für Kinder und Erwachsene. Diese Liste könnte weitergeführt werden. Ziel ist auch, Vertrauen in das Handeln von staatlichen Institutionen zu schaffen. Dazu ist es wichtig, Verwaltungsprozesse und Kommunalpolitische Prozesse zu verstehen und Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Beteiligung aufzuzeigen, wie solche Verfahren ablaufen und welche Regularien zu Reali-sierung es auch zu beachten gilt.
Herr Haupt erklärt, sollten aus dem Förderfonds Schleswig-Holstein – Land für Kinder (Säule eins) nicht alle Gelder für lokale Projekte abgerufen werden, können hier zum Bei-spiel auch Teilnahmegebühren für die kostenintensive Ausbildung zur Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung und die Qualifizierungsmaßnahmen reduziert werden.
Die Präsentation wird den Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses im Nachgang der Sitzung nach Entfernen der Logos gemailt.
Frau Günther empfiehlt, die Landesstrategie zu einem regelmäßigen TOP zu machen, um im Landesjugendhilfeausschuss auf dem Laufenden zu bleiben.
Zum Thema LAG.Parti lobt Frau Günther den im Frühjahr durchgeführten Fachaustausch und fragt nach der Besetzung der Position gem. § 51 Abs. 3 Nr. 7 „ein Mitglied aus selbst-organisierten Zusammenschlüssen nach § 4 Abs. 4“ in der 9. Amtsperiode des LJHA. Frau Schoemer, Landeskoordinatorin und Referentin der LAG.Parti erläutert, dass diesbezüg-lich für die Kinder und Jugendlichen ebenso wie für die LAG noch zahlreiche Fragen offen seien. Noch könne man sich von der Arbeit des Ausschusses und der potentiellen Rolle einer(s) Jugendlichen kein Bild machen.
Herr Wilke verweist auf das Angebot, das er bereits bei der Veranstaltung gemacht habe, vor der konstituierenden Sitzung des LJHA im September ein Treffen mit der LAG.Parti und den Jugendlichen zu vereinbaren, um die Rolle des Landesjugendamtes, des Aus-schusses, die rechtlichen Grundlagen und die Änderungen im KJSG zu erläutern. Bei der ersten Sitzung der 9. Amtsperiode soll dieses Thema auch im Rahmen der Klausur aufge-griffen werden, um dafür zu sorgen, dass der oder die Jugendliche, der oder die dann als beratendes Mitglied im Ausschuss sitzt, gut angeleitet wird und sich wohl und sicher fühlt. Dafür müsse gemeinsam gesorgt werden.
Herr Baydas betont, damit der junge Mensch an der Veranstaltung teilnehmen kann, müssten die Rahmenbedingungen geklärt sein. Montagsvormittags-Veranstaltungen seien für Schulpflichtige ein Problem, da diese für das Ehrenamt freigestellt werden müssten. Diese Fragen müssten im Ausschuss diskutiert werden.
Herr Tondorf bedankt sich für die bisherigen Inputs und merkt zum Projekt Fit für Mitbestimmung an, dass die Landes-SVen einbezogen werden sollten. Zudem sei wichtig, dass Schule die Verantwortung für das Thema Mitbestimmung nicht delegiere, bspw. an die Ju-gendringe, die sich intensiv mit dem Thema befassen. Man soll auch erneut prüfen, ob § 4 SchulG Beteiligung nicht geändert werden solle. Herr Haupt erläutert, dass das rechtliche Instrument zur Beteiligung an Schule vorhanden sei. Herr Tondorf betont die Wichtigkeit der Verantwortungsübernahme zur Umsetzung des Themas Beteiligung seitens des Bildungsministeriums und der beteiligten Aktiven in Schulen. Herr Haupt verweist auf die AG Demokratiebildung des Bildungsministeriums, in der das Sozialministerium vertreten ist.
Herr Dr. Wilms benennt in diesem Kontext die AG Ganztag als negatives Beispiel. Es sei schade, dass häufig Geld oder Personalkapazitäten darüber entscheiden, ob Beteiligung stattfindet. Er merkt zudem an, die bisherigen Fortbildungsformate seien mit der Betonung auf Netzwerkarbeit und Kommunikationsfähigkeit sehr auf klassische Politikkompetenz ausgelegt und plädiert dafür, neben der Moderationsausbildung auch eine Veränderung der Verwaltung und Politik aufzunehmen. Nicht nur die Jugend muss sich an ein System anpassen, sondern auch die Haltung von Politik und Verwaltung sollte geschult werden, um alle Kinder, auch in prekären Lebenslagen, zu erreichen und entsprechend aktiv zu werden.
TOP 5 Bericht des Vorstands Tätigkeitsbericht 8. Amtsperiode
Herr Saitner fasst die umfassend bearbeiteten und vom Ausschuss behandelten Themen und Beschlüsse der 8. Amtsperiode mit Beginn im September 2020 unter der Corona-Pan-demie bis zu dieser 17. und letzten Sitzung zusammen. Die Protokolle aller Sitzungen sind auf der Internetseite des LJHA hier nachzulesen.
In Bezug auf den Sozialbericht der Landesregierung regt Herr Saitner an, in der nächsten Amtsperiode die Landesregierung bei der Erstellung des nächsten Berichtes eng zu unter-stützen und zu begleiten und diesen TOP regelhaft in die Sitzungen aufzunehmen.
Herr Saitner stellt heraus, dass das Gremium angesichts der pandemischen Herausforde-rungen sehr schnell ins Miteinander gekommen sei und bedankt sich herzlich für konstruk-tive Zusammenarbeit. Diese sei nicht immer leicht - auch angesichts vorgegebener Forma-lismen – aber man habe einen guten Weg gefunden, um gemeinsam das Instrument des LJHA zur Gestaltung zu nutzen. Jede Sitzung zeige, dass alle mit Herzblut dabei seien und die gemeinsame Arbeit Spaß mache. Insofern habe ihm die Rolle als Vorsitzender Freude bereitet. Für die kontinuierliche gute Zusammenarbeit richtet Herr Saitner zudem seinen Dank ausdrücklich an die Verwaltung und die Geschäftsstelle des LJHA.
Formal bleibt Herr Saitner bei der konstituierenden Sitzung am 16.09.2024 bis zur Neu-wahl des Vorstands in seinem Amt. Er verweist auf die verlängerte Sitzung, um in Form einer Klausurtagung bereits am Anfang der Legislatur verschiedene Fragen zu erörtern. Als Beispiele benennt er die Form der Zusammenarbeit, mögliche Verbesserungsvorschläge, Rollenverständnis und den gesetzlichen Auftrag des LJHA.
Er vermittelt Grüße und vielen Dank der weiteren Vorstandsmitglieder Frau Marx und Frau Busch, die nicht anwesend sein können.
TOP 6 Bericht der Verwaltung
Herr Wilke spricht zunächst dem Vorstand für die geleistete Arbeit und die Moderation durch Herrn Saitner, ebenso der Geschäftsstelle des LJHA seinen Dank aus. Dem Aus-schuss dankt er für die kontinuierlich konstruktive und kritische Auseinandersetzung mit den Themen und die fachliche Unterstützung. Sie habe ihn auch in Bezug auf die interne Kommunikation im Ministerium, andere Ressorts und die Landesregierung bereichert. In-sofern freue er sich auch in der kommenden Legislaturperiode auf die Zusammenarbeit. Die Verwaltung bedankt sich bei allen Mitgliedern mit „einer Tüte Sonnenschein“, Samen für eine Sonnenblume und symbolisch für Sonne und positive Stimmung, die auch im nächsten Ausschuss wachsen soll.
Zum Thema Pflegeeltern erklärt Herr Wilke, es gebe einen Landtagsbeschluss, dass Schleswig-Holstein sich auf Bundesebene dafür stark mache, dass der Elterngeldan-spruch auch für Pflegeeltern greife. Dafür wird nun eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Auf Nachfrage, welche anderen Bundesländer sich daran beteiligen wollen, habe sich Berlin gemeldet. Auch Niedersachsen sei wahrscheinlich dabei.
Zum Thema Fachtag zur Notsituation in der Jugendhilfe und Aktionsbündnis hatte es ein Safe-the-date für den 24.06.2024 gegeben. Dieser Termin ist nunmehr für Oktober/ No-
vember geplant. Der Prozess der Planung soll mit der LAG und KLV neu aufgelegt und ge-meinsam konzipiert werden, um alle Interessen, inklusive des Aktionsbündnisses, abzude-cken.
In Bremen fand in der vorherigen Woche die Jugend- und Familienminister-Konferenz (JFMK) statt. Zu den drei großen Themen Kindergrundsicherung, Qualitätsentwicklungs-gesetz KiTa des Bundes und Inklusives SGB VIII gibt es, aufgrund des Haushaltsvorbehal-tes, nichts Neues. Beschlossen wurde auf der JFMK eine „Bremer Erklärung“ (nachzulesen demnächst auf der Internetseite der JFMK hier). Dabei geht es um einen breiten Grundsatzantrag Kinder- und Jugendpolitische Leitlinien, u. a. mit dem Stichworten Vielfalt, Beteiligung, Teilhabe und Inklusion. Beschlossen wurde des Weiteren der Elterngeldanspruch für Pflegeeltern, hier wurde dem Vorschlag von Schleswig-Holstein gefolgt. Dies sei eine gute Grundlage für die Bundes-ratsinitiative.
Anfang Mai fand die 136. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju-gendämter statt. Für die Herbsttagung einigte man sich auf die Schwerpunktthemen -Unbegleitete Minderjährige (Gründung einer neuen AG, Prüfung der bestehenden Emp-fehlungen und ggf. eine Empfehlung zur Änderung des SGB VIII). -Cannabis-Gesetz: Entwicklung einer Empfehlung, wie mit dem Gesetz unter dem Aspekt der Kinder- und Jugendpolitik umgegangen wird. Zur bestehenden Unsicherheit im Land hat es bereits ein Schreiben zu einer Rechtsfrage gegeben, die Empfehlung der BAG Lan-desjugendämter soll, sobald erstellt, in die Fläche gegeben werden. Alle Themen sind auf der Internetseite der BAG Landesjugendämter hier nachzulesen.
Zum Härtefallfonds erläutert Herr Saitner den neuesten Stand: Die fünf Millionen Euro sind freigegeben. Die LAG wurde vom Sozialministerium beauftragt, den Fonds zu verwalten. Dieser wird nun breit beworben, so dass möglichst viele Anträge erfolgreich bewilligt wer-den können, auch wenn das Regelwerk sehr eng gestaltet ist.
Frau Günther befürwortet die Verschiebung des Fachtages, da ihrer Meinung nach die Si-tuation der Jugendämter noch mehr aufgegriffen werden könnte. Hier solle man in einen offenen Dialog gehen und die Auswirkung bspw. auf eine Inobhutnahme in den Blick nehmen.
TOP 7 Verschiedenes
Frau Schoemer, Landeskoordinatorin der LAG.Parti wirbt im Namen der ersten Kinder- und Jugendvertretung für die Teilnahme an der Premiere einer Filmvorführung am Sonntag, den 14. Juli um 11:30 Uhr im KinoCenter Rendsburg. Der Film „Wir bringen Verände-rungen auf den Weg“ zeigt die Entstehungsgeschichte der KJV-SH. Der Eintritt ist frei, An-meldung sind bis zum 01. Juli an info@lag.parti.de mit der Anzahl der Teilnehmenden zu senden.
Sitzungsleitung: Michael Saitner Protokoll: Daniela Friederich i. V. Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss
Ende: 10:50 Uhr
Teilnehmende der 17. Sitzung am 27. Mai 2024
Stimmberechtigt
Wilms, Jochen
Popp, Arne
Saitner, Michael
Medelnik, Gitta
Dr. Schmidt-Rost, Christian
Peschel, Michaela
Steffen, Pierre
Tondorf, Uli
Günther, Susanne
Stellvertretend
Alexander Hartig
Gelhaus, Kevin
Baydaş, Murat
Howe, Nicole
Carstensen, Sigrid
Beratend
MdL Schiebe, Sophia
Kirchmaier, Inge
Brauer, Birgit
Böhm, Izabella
Wilke, Thorsten
Referent:innen Moritz Griepentrog (Lambda::nord eV.)
Haupt, Moritz (MSFJSIG)