Beginn: 09:30 Uhr – Ende 12.20 Uhr
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Tagesordnung
Herr Saitner begrüßt die Teilnehmenden der Sitzung sowie die Gäste des Aktionsbündnis Kindeswohl, die zu Top 6 gehört werden. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht
erhoben.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das Ergebnis der 14. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 03. Juli 2023
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.
TOP 3 Bericht Staatssekretär Johannes Albig zur Haushaltssituation des Landes
Herr Saitner informiert, dass Staatssekretär Johannes Albig erkrankt ist und der Bericht damit entfällt.
TOP 4 Bericht der AG Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Herausforderungen in den Lebensrealitäten von nicht-binären und trans* Jugendlichen
Frau Busch stellt die Zusammensetzung der AG dar. Folgende Institutionen arbeiten in der
AG mit:
- Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
- Haki e.V.
- Lambda::Nord
- Haus St. Josef
- Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten e.V.
- Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein e.V.
- Geschäftsstelle Echte Vielfalt
- Caritas im Norden
- Amtsgericht Kiel
- Stadt Flensburg
- MSJFSIG
Frau Busch erläutert, dass weitere Interessierte zur Mitarbeit herzlich eingeladen sind. In der ersten Sitzung am 8. November 2023 im MSJFSIG, wurde sich darauf geeinigt, Moritz Griepentrog von Lambda::Nord als Sprecher der AG zu wählen. Herr Griepentrog wird bei Bedarf im Landesjugendhilfeausschuss über die Arbeit der AG berichten. Ziel der AG ist es, bis Mai 2024 einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten und diesen dem Landesjugendhilfeausschuss vorzustellen, so dass dieser noch vor Ende der aktuellen Amtsperiode beraten und beschlossen werden kann. Die AG plant mit fünf bis sechs Sitzungsterminen. Darüber hinaus wurden in der Sitzung erste Themenfelder identifiziert, die näher betrachtet werden sollen:
- Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und welche Auswirkungen wird das Selbstbestimmungsgesetz mit sich bringen, z.B. auf stationäre Einrichtungen, Familien und Gerichtsbarkeit.
- Herausforderungen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und neurodiverse Menschen.
- Psychische Gesundheit von queeren jungen Menschen.
- Betrachtung des Datenschutzes in Einrichtungen und Organisationen.
- Ggf. die Einbindung des Themas in Kinder- und Jugendschutzkonzepte.
Weitere Themen und Anhaltspunkte können gerne auch aus dem Landesjugendhilfeausschuss noch benannt werden.
Es wird die Nachfrage gestellt, ob die Beteiligung von Landesjugendvertretungen eingeplant ist. Dies wird bejaht. Die Landesjugendvertretungen sind herzlich eingeladen mitzuarbeiten. Grundsätzlich ist die Beteiligung von jungen Menschen eingeplant.
TOP 5 Außerfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
Vortrag Frau Lorenzen (MBWFK) und Herr Friedrich (MSJFSIG)
Herr Friedrich und Frau Lorenzen berichten über die ersten Ergebnisse der Evaluation des Erlasses zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen. Am 28. September fand ein Austausch mit der Unteren Schulaufsicht, den Schulrätinnen und Schulräten, statt. Ebenfalls eingeladen war die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Frau El Samadoni, die jedoch krankheitsbedingt absagen musste. Bei allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass der Erlass ein gutes Instrument ist, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Erziehungshilfeeinrichtungen sicherzustellen. Inhaltliche Bedenken zu diesem Erlass wurden im Rahmen des Austausches nicht geäußert. Frau Lorenzen betont in diesem Zusammenhang die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler seitens der Unteren Schulaufsichten. Es wird keine Unterscheidung vorgenommen, woher die Schülerinnen und Schüler kommen. Des Weiteren läuft auch die Abstimmung mit den Förderzentren gut.
Das Verfahren sieht derzeit so aus, dass die Unteren Schulaufsichtsbehörden Listen mit den im Kreis ansässigen Trägern und Einrichtungen regelmäßig erhalten sollen, um auch einen Überblick der ansässigen Träger und Einrichtungen zu erhalten. Diese Listen dürfen nur zur Umsetzung des Erlasses verwendet werden. Auf Seiten der Unteren Schulaufsichtsbehörden liegen die Meldungen der beschulten Kinder vor. Ein Quotient lässt sich derzeit aus den vorliegenden Zahlen noch nicht valide ermitteln.
Seitens des Vorstands wird nachgefragt, ob sich eine Aussage darüber treffen lässt, wie viele Kinder und Jugendliche an welchen Standorten beschult werden und wie viele der jungen Menschen in Einrichtungen beschult werden? Herr Friedrich weist daraufhin, dass die Listen die möglichen Platzzahlen enthalten. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Zahlen zur Belegung einer Einrichtung nur jeweils jährlich zu einem Stichtag erhoben werden. Eine 100%ige Validität der Zahlen ist nicht zu erreichen. Beim Abgleich der Zahlen zwischen den bekannten Belegungen der Einrichtungen und den gemeldeten beschulten Kindern ist eine bestmögliche Annäherung möglich und Ziel. Die Nachfrage, ob die Zahlen aktuell öffentlich einsehbar sind, wird verneint.
Zum weiteren Verfahren erläutern Frau Lorenzen und Herr Friedrich, dass Regionalkonferenzen bis Ostern 2024 geplant sind, in denen gemeinsam mit Trägern, Einrichtungen und Jugendlichen diskutiert wird, ob es weiteren Änderungsbedarf am Erlass gibt. In diesem Kontext wird auch darauf hingewiesen, dass die geplanten Regionalkonferenzen die gemeinsame Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule weiter stärken würden.
Frau Günther sowie Herr Dr. Reimann stellen die Frage, ob eine Anpassung der Rechtslage, insbesondere des Schulgesetzes, an die Realität, nach der Umsetzung des Erlasses, nicht angemessen sei. Seitens der Ministerien wird noch einmal betont, dass seit dem Erlass eine enge Abstimmung zwischen der Jugendhilfe und den Schulbehörden erfolgt. Zudem sei zu bedenken, dass auch im Falle einer Anpassung des Schulgesetzes der Erlass erforderlich bleibt, um die Meldewege und Verpflichtungen klar zu identifizieren. Der Austausch vor Ort wurde intensiviert und es zeigt sich, dass die örtlichen Verfahrensweisen mittlerweile gut etabliert sind. Es gilt nun auch darauf zu achten, nicht gut funktionierende Strukturen zu identifizieren und auszubessern. Herr Dr. Reimann stellt dar, dass die Jugendämter keine Kenntnis davon haben, ob ein Kind beschult wird oder nicht. Dies müssen sie auch nicht, da hier, außerhalb der Hilfeplanung eigener Fälle, keine Zuständigkeit der Jugendämter vorliegt.
Als weiterer Punkt zu diesem TOP wird auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Jugendlichen des Landesjugendkongresses 2023 eingegangen. Herr Haupt führt kurz dazu aus, dass die Ergebnisse noch in der Zusammenstellung sind und nach Fertigstellung an die Mitglieder des LJHA versendet werden.
TOP 6 Notsituation in der stationären Jugendhilfe
Herr Saitner begrüßt das Aktionsbündnis Kindeswohl in Schleswig-Holstein und bittet die beiden Vertreter, Herrn Diestel und Herrn Baydas, das Aktionsbündnis vorzustellen.
Das Aktionsbündnis bezeichnet die Situation in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein als prekär. Dies zeichne sich zum einen in der Überlastung der Mitarbeitenden aus, sowie zum anderen in einer gewissen Perspektivlosigkeit des Arbeitsfeldes der Heimerziehung. Nach Aussage des Aktionsbündnisses ist diese Situation kein spezifisches Problem in Schleswig-Holstein. Im Gegenteil wird auch in anderen Bundesländern die Situation der stationären Einrichtungen ähnlich dargestellt bzw. werden die Problemlagen als noch gravierender wahrgenommen als das derzeit in Schleswig-Holstein der Fall ist. Deshalb hat sich das Aktionsbündnis jetzt gebildet, um aus Sicht einiger Träger auf die aktuelle Situation aufmerksam zu machen und frühzeitig einen Prozess des Handelns in Schleswig-Holstein zu starten.
Das Aktionsbündnis identifiziert sechs Problemlagen:
- Gewalt: Ein neuer Höchststand bei der Zahl der Gefährdungen des Kindeswohl in Familien ist erreicht. Das Aktionsbündnis geht auch davon aus, dass die Zahl der Inobhutnahmen zukünftig steigen wird.
- Gefahr: Die Lebenswelten und Lebensrealitäten von jungen Menschen haben sich geändert und werden in die Einrichtungen hineingetragen. Der Gefährdungsatlas zeigt, dass Gewalt, Hass und Mobbing junge Menschen direkt über die digitalen Kanäle erreicht.
- Belastung: Eine fehlende Zuwendung, kann zu Depressionen und Angststörungen bei jungen Menschen führen. Hier bringt das Aktionsbündnis u.a. die aktuelle personelle Situation in den Einrichtungen mit ein.
- Platzmangel: Da die Anfragen nach stationären Plätzen aus Sicht des Aktionsbündnisses bundesweit steigen, wird es Jugendämtern zukünftig immer schwerer fallen Kinder und Jugendliche stationär zu versorgen.
- Überlastung: Derzeit betreut eine Fachkraft bis zu zehn Kinder und Jugendliche stationär. Die Inobhutnahmen steigen jedoch weiter an. Hinzu kommt der Fachkräftemangel, so dass aktuell nur durch die hohe Motivation der Fachkräfte in diesem Bereich sowie deren Identifikation mit den Trägern die Strukturen noch aufrechterhalten werden können.
- Unbeliebt: Die Arbeit wird als wenig attraktiv und nicht wertschätzend dargestellt.
Die dargestellten Problemlagen führen laut dem Aktionsbündnis zu einem Qualitätsverlust bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hinzu kommen die neuen Anforderungen, die sich aus dem KJSG ergeben. Hier sind vor allem Beteiligung und Inklusion zu benennen, die in der Konsequenz eine intensivere Betreuung notwendig machen.
In der Folge benennt das Aktionsbündnis vier Bereiche, in denen eine Verbesserung angestrebt werden sollte:
- Doppeldienste: In den Kernarbeitszeiten sind zwei Mitarbeitende pro Wohngruppe erforderlich.
- Vollzeitstellen: Jede Einrichtung sollte über mindestens sieben Fach- und Betreuungskräfte (Vollzeitäquivalente) verfügen.
- Vergütung: Eine Gehaltssteigerung von 10%, um ein angemessenes Gehalt der Tag und Nacht arbeitenden Fach- und Betreuungskräfte sicherzustellen.
- Wirtschaftlichkeit: Eine verbindliche Festlegung der Auslastungsquote bei 90%, um Betriebsrisiken zu minimieren.
Anhand dieser Verbesserungsszenarien, sollen als Zielsetzung vor allem bessere Rahmenbedingungen in der stationären Jugendhilfe erreicht werden. Neben einer besseren personellen Ausstattung der Einrichtungen, die verbindlich festgeschrieben ist, muss auch die Vergütung der Mitarbeitenden steigen, um hier weiterhin ein qualitativ gutes Angebot vorhalten zu können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Teil der systemrelevanten Infrastruktur und sollte ausreichend finanziert werden.
Frau Marx dankt für die Vorstellung und Einführung in die Thematik, jedoch weist sie auch deutlich daraufhin, dass die angesprochene Problematik in der Jugendhilfe den zuständigen örtlichen Trägern der Jugendhilfe sehr wohl bekannt ist. Darüber hinaus äußert sie ihre Irritation bezüglich der Vorgehensweise des Aktionsbündnisses. Sie betont die Wichtigkeit, dass alle Akteure der Jugendhilfe mit einer gemeinsamen Stimme sprechen sollten und gerade bei diesem Anliegen eine gemeinsame Abstimmung des Vorgehens wichtig gewesen wäre. Umso bedauernswerter ist es, dass man sich hier entschieden habe zuerst, mit schon festgelegten Zielen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Bevor man den Weg an die Öffentlichkeit geht, wäre ein Austausch mit den zuständigen Jugendämtern wünschenswert gewesen, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Neben den aufgeworfenen Punkten des Aktionsbündnisses erläutert Frau Marx, dass es weitere Aspekte gibt, bei denen es eine umfassende Beratung gemeinsam mit den Jugendämtern bedarf.
Herr Reimann schließt sich der Kritik von Frau Marx an. Er verweist in diesem Kontext auf die Strukturen der Jugendhilfe und den Austausch mit den zuständigen kommunalen Jugendämtern, um die angesprochenen Probleme dort zu skizzieren. Des Weiteren verweist Herr Reimann auch auf die KJVO des Landes, die durch das Ministerium erlassen wurde.
In diesem Kontext wird im LJHA auch die Frage nach einer Absenkung der Mindeststandards an die Verwaltung gestellt. Herr Wilke erläutert dazu, dass eine Absenkung der Mindeststandards durch eine Änderung der KJVO nicht beabsichtigt ist.
Herr Regenberg geht auf die Kritik der KLV ein und führt aus, warum man sich für dieses Vorgehen im Aktionsbündnis entschieden habe. In erster Linie sind die Träger des Aktionsbündnisses in den örtlichen Strukturen mit ihren Anliegen nicht mehr weitergekommen. Der Kommunalbereich verweise auf das Land und im Gegenzug verweise das Land auf den Kommunalbereich. Das führe dazu, dass die notwendigen Veränderungsprozesse, die es nach Meinung des Aktionsbündnisses braucht, nicht angegangen werden. Frau Marx betont noch einmal, dass sie ein gemeinsames aufeinander zugehen aller Jugendhilfeträger für den besseren Weg gehalten hätte. Es hätte sich angeboten, hier z.B. auf die KLV zuzugehen, um die aufgeworfene Problematik dann in die örtlichen Strukturen hineinzutragen.
Herr Steffen äußert ebenfalls Irritationen, dass er als privater Träger nicht angesprochen zu sein scheint. Der Begriff prekär, wie ihn das Aktionsbündnis in seiner Vorstellung formuliert hat, kann seines Erachtens nicht auf die gesamte stationäre Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein angewendet werden. Außerdem weist er auch auf die ambulanten Hilfen hin, die ebenfalls in den Blick genommen werden müssten. Darüber hinaus muss auch erwähnt werden, dass durch den Wegfall des Landesrahmenvertrags kein Austauschformat vorhanden ist.
Herr Gelhaus äußert seine Sorge, dass bereits gewisse Bereiche nicht mehr abgedeckt werden können. Die Zukunftsfähigkeit des Systems muss sichergestellt sein und gerade darum würde es dem Aktionsbündnis gehen.
Frau Carstensen berichtet aus der praktischen Arbeit der örtlichen Jugendämter. Eine Notsituation bei jungen Menschen beginnt häufig bevor diese in stationären Einrichtungen untergebracht werden. Die Jugendämter nehmen diese Notsituationen häufig schon in den Familien wahr. Deshalb bedarf es aus ihrer Sicht einer Betrachtung der gesamten Jugendhilfe, die in diesem Kontext tätig wird. Das bedeutet auch die ambulanten Hilfen mit einzubeziehen.
Das Aktionsbündnis bestätigt die Aussage von Frau Carstensen, dass eine gute Vorarbeit des ASD bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen viel wert sei. Darüber hinaus betont das Aktionsbündnis noch einmal worum es ihnen bei ihrem Anliegen geht: Man will nicht in die Situation kommen, wie sie z.T. in anderen Bundesländern schon vorherrscht. Dafür müssen sich in Schleswig-Holstein die Rahmenbedingungen verändern und die Bedürfnisse der jungen Menschen sowie der Mitarbeitenden stärker in den Fokus genommen werden. Gerade nach den Krisenjahren der Corona-Pandemie ist die Belastungsgrenze von Mitarbeitenden z.T. schon überschritten. Hinzu kommt die aktuelle Situation der steigenden UMA-Zahlen.
Herr Reimann betont die Gesprächsbereitschaft seitens des Landkreistages. Die bevorstehenden Herausforderungen sind den Jugendämtern bewusst. Ob das Hochsetzen des Fachkräfteschlüssels zielführend ist, kann bezweifelt werden. Letztendlich würde das zur Folge haben, dass aus anderen Bereichen der Jugendhilfe Fachkräfte abgezogen werden würden und so lediglich eine Verschiebung des Fachkräftemangels erfolgt.
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Frau Howe betont, dass auch die Sicht der Kinder und Jugendlichen nicht zu kurz kommen darf. Was braucht es für Kinder und Jugendliche und was braucht es für Fachkräfte, damit dieses Arbeitsfeld wieder attraktiver wird? Als Beispiel führt Frau Howe den Schichtdienst an, der nach ihrer Erfahrung als sehr unattraktiv wahrgenommen wird, sowie die Bezahlung. Gerade die Bezahlung und die Finanzierung ist einer der schwierigsten Punkte. Für alle diese Fragen braucht es gute Lösungen. Die Idee eines Fachtages, der in einem Beschlussvorschlag des Vorstandes später noch eingebracht wird, befürwortet sie.
Es wird das Thema Fachkräfte diskutiert. Gerade im Bereich von Erzieher*innen muss nicht nur das Arbeitsfeld, sondern auch die Ausbildung attraktiver gestaltet werden. Hierbei ist es wichtig, alle Arbeitsfelder – also auch die stationäre Jugendhilfe mit der Heimerziehung – mit einzubeziehen. Herr Steffen erläutert in diesem Kontext, dass auch die Fachkräfteanerkennung mitdiskutiert werden muss. Das Arbeitsfeld muss auch für andere Professionen mitgedacht werden.
Herr Saitner erläutert abschließend folgenden Beschlussvorschlag, der vom Vorstand in den LJHA eingebracht wird:
Der LJHA bittet das Landesjugendamt, einen Fachtag zu organisieren, an dem ein gemeinsamer Fachaustausch mit Vertretern des Landesjugendamtes, der örtlichen Jugendhilfeträger sowie der freien Jugendhilfeträger zur Situation in der stationären Jugendhilfe erfolgt.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
TOP 7 Bericht des Vorstandes
Herr Saitner führt aus, dass die aktuelle Amtsperiode des LJHA im Mai nächsten Jahres endet. Vor diesem Hintergrund führt er die Themen auf, die der Vorstand in der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet hat. Er verweist darauf, dass einige Themen bis zum Ende der Amtsperiode nicht abschließend bearbeitet werden können und damit zukünftig weiter aufgegriffen werden sollten. Als Themenfelder benennt Herr Saitner:
- Einzelthemen aus Sozialberichterstattung des Landes Schleswig-Holstein (Beschluss LJHA vom 16.05.2022)
- Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation
- Kindertagesbetreuung (Bildungsbeteiligung, Förderbedarfe, insbesondere Sprachauffälligkeiten)
- Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE)
- Einzelthemen aus dem Corona-Beschluss vom 29.08.2022
- Gelingende Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Kinder- und Jugendhilfe
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
- Digitalisierung der Jugendhilfe gestalten
- Inklusive Lösung im SGB VIII
- rechtskreisübergreifende Arbeit im Kontext Schule
TOP 8 Bericht der Verwaltung
Herr Wilke benennt zwei Punkte seitens der Verwaltung:
- Kinderarmutskonferenz: Die Kinderarmutskonferenz des MSJFSIG wird am 14. März 2024 voraussichtlich in Neumünster stattfinden.
- BAGLJÄ: Die BAGLJÄ hat derzeit keinen Vorsitz im Vorstand. Auf der Herbsttagung, 15. bis 17. November 2023, stellt sich Frau Birgit Westers (Leiterin des LWL-Landesjugendamtes Westfalen) als Vorsitzende zur Wahl. Darüber hinaus soll der Vorstand von aktuell drei auf vier Personen erweitert werden. Es ist beabsichtigt, dass sich der Vorstand die Themenfelder der BAGLJÄ aufteilt, um sich gegenseitig im Vorstand zu entlasten. Im Rahmen der BAGLJÄ hat die AG Kindertagesbetreuung in Kiel getagt, mit dem Ergebnis, dass die Orientierungshilfe „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ fertiggestellt wurde. Nach Verabschiedung auf der BAGLJÄ wird diese veröffentlicht.
Herr Friedrich ergänzt als weiteren Punkt das Thema Konsultationspflicht bei Ferienaufenthalten von stationären Wohngruppen in Schweden und Dänemark. Hierzu wurde das Bundesamt für Justiz angeschrieben, mit dem Ergebnis, dass Dänemark die Konsultationspflicht nicht sehe und fordere in einem definierten Bereich der Ferienaufenthalte. Schweden legt die Konsultationspflicht hingegen nicht ab, was Ferienaufenthalte in Schweden für stationäre Einrichtungen faktisch unmöglich macht. Hier gibt es keine rechtliche Einheit. In der Konsequenz bedeutet das, dass für jede geplante Auslandsreise eine Anfrage beim Bundesamt für Justiz gestellt werden sollte. Der Stand der Abfragen wird mit einer Fachinformation aufbereitet und an alle Beteiligten im Land gegeben.
TOP 9 Verschiedenes
Herr Tondorf verweist auf die Medienkompetenzstrategie des Landes Schleswig-Holstein, die am 10. und 11. November im Rahmen des Medienkompetenzfestivals vorgestellt wurde.
Herr Schmidt-Rost führt kurz zur Umsetzung des Freiwilligen-Tickets in Schleswig-Holstein aus. Aufgrund der schwierigen Umsetzung bei der Einführung des Tickets, wurden die Mittel bisher nicht in Gänze abgerufen. Dies wird sich aller Voraussicht nach im nächsten Jahr ändern. Die Freiwilligendienstleistenden haben lange auf das Ticket gewartet und freuen sich, nun davon profitieren zu können.
Sitzungsleitung: Michael Saitner
Protokoll: Moritz Haupt i. V. Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss
Ende: 12:20 Uhr
Liste der Teilnehmenden LJHA, 15. Sitzung am 13. November 2023
Stimmberechtigt
Wilms, Jochen
Busch, Anne-Gesa
Popp, Arne
Saitner, Michael
Dr. Reimann, Johannes
Marx, Marion
Dr. Schmidt-Rost, Christian
Steffen, Pierre
Tondorf, Uli
Susanne Günther
Stellvertretend
Gelhaus, Kevin
Baydas, Murat
Kedves, Albert
Carstensen, Sigrid
Renner, Antje
Howe, Nicole
Beratend
Mdl Schiebe, Sophia
MdL Schmachtenberg, Cornelia
MdL Waldeck, Nelly
MdL Dirschauer, Christian
Brauer, Birgit
Böhm, Izabela
Wilke, Thorsten
Referent:innen
Frau Lorenzen (MBWFK)
Friedrich, Thomas
Haupt, Moritz