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Landesjugendamt
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Protokoll der dreizehnten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 24. April 2023



Letzte Aktualisierung: 10.08.2023

Beginn: 09:35 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Tagesordnung

Der Vorsitzende Michael Saitner begrüßt die Teilnehmenden der Sitzung. Begrüßt werden auch das neue stellvertretende Mitglied der Landeselternvertretung im Landesjugendhilfeausschuss, Frau Böhm sowie die Referent:innen. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das Ergebnis der 10. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 28. August 2023.

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt


TOP 3 Herausforderungen in den Lebensrealitäten von nicht-binären und trans*Jugendlichen

Landesgeschäftsführer Moritz Griepentrog stellt das Jugendnetzwerk lambda::nord e. V. per Powerpoint vor (www.lambda-nord.de). Die Präsentation wird dem Ausschuss im Nachgang der Sitzung per E-Mail verteilt.

Der Ausschuss beglückwünscht den Verein zum 1. Platz beim Medienkompetenzpreis 2023 des Landes Schleswig-Holstein in der Kategorie außerschulische Projekte und bedankt sich für die hervorragende Arbeit.

Herr Griepentrog empfiehlt die Erstellung einer ressortübergreifend abgestimmten Handreichung zum Umgang mit betroffenen Jugendlichen für die Institutionen (insbesondere Schulen, stationäre Einrichtungen etc.).

Er weist auf die Fortbildungsveranstaltung „Awareness bei Feier und beim Feiern“ für Freiwilligendienstleistende hin, für die es noch freie Plätze gibt. Awarenesskonzepte sind Teil antidiskriminierender Arbeit für und auf Veranstaltungen. Sie unterstützen die Gastgeber:innen bei der gelungenen Planung und Ausrichtung einer Feier. Auch für Besucher:innen bietet die Beschäftigung mit Awareness Orientierung, steigert das Sicherheitsbewusstsein und die Aufmerksamkeit gegenüber grenzüberschreitendem Verhalten. Übergriffes Verhalten kommt auf Feiern und Partys, im Nachtleben oder bei einem feierlichen Empfang immer wieder vor. Die Fortbildung schult dafür, wie Betroffene geschützt werden können und welche Möglichkeiten es gibt, unbeschwerte Räume für alle zu schaffen.
Die Mitarbeiter:innen im queeren Jugendnetzwerk lambda::nord betrachten diese
Aufgaben insbesondere im Rahmen ihres Schutzauftrages für junge LSBTIQ* und
auch aus einer intersektionellen Perspektive.

In dem Workshop wird Awareness nicht nur konzeptionell bearbeitet, sondern auch in einer gemeinsam zu erarbeitenden Haltung.
Die Fortbildung findet am 15. Mai 2023 statt. Anmeldung per Mail an nasowas@lambda-nord.de.

In diesem Kontext weist Frau Busch auf zwei Veranstaltungen des Landesjugendringes hin,

  • den „Workshop Gendersensible Sprache“ für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugend(verbands)arbeit am 04. Mai 2023 und
  • den „Fachtag queere Freizeitgestaltung“ für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugendverbands- und offenen Jugendarbeit, aus Schulsozialarbeit, Lehrkräfte und alle Interessierte am 23. Juni 2023.

Frau Busch ergänzt, bei diesen Themen müsse die Jugendhilfe gemeinsam Verantwortung übernehmen und auch die Überlappungsbereiche fokussieren. Sie fragt, welche Unterstützung der Landesjugendhilfeausschuss für die Verbesserung der Situation von nicht-binären und trans*Jugendlichen leisten könne.

Herr Griepentrog skizziert den Problembereich, dass Fachkräfte häufig (noch) nicht geschult seien und Hilfe zu spät käme, wenn die betroffenen Jugendlichen bereits psychische Probleme entwickelt hätten. Hilfreich könnte eine Sensibilisierung der Fachkräfte in der Familienhilfe sein, bspw. durch die Beratung des Ausschusses für das Landesjugendamt. Diese könne Informationsmaterial an die Familienberatungsstellen schicken, denn die Verteilung von Materialien wie die kleine Fibel „Echte Vielfalt“ könnten für eine erste Aufklärung bereits ausreichend sein. Zudem könne auf diesem Weg Kontaktes zum Verein geknüpft und weitere Beratungen und Fortbildungen genutzt werden, die lambda ::nord anbietet. Für die betroffenen Jugendlichen sei die Erkenntnis, dass sich eine Fachkraft bereits mit dem Thema beschäftigt hat, häufig schon erleichternd.

Der Vorschlag von Frau Busch, gemeinsam im Landesjugendhilfeausschuss Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wird von Herrn Griepentrog sehr begrüßt. Die Expertise sei bei lambda::nord vorhanden, aber es gäbe kaum noch Kapazitäten für eine groß angelegte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, wie sie vonnöten wäre. Man könne bereits der Nachfrage zu den „SCHLAU-Workshops“ in Schulen nicht in der gewünschten Anzahl nachkommen, weil Schulen Workshops für Projektwochen direkt für mehrere Klassen und Jahrgänge nachfragen. Das Angebot, gemeinsam mit den jungen Queeren und den Mitgliedern des LJHA Handlungsempfehlungen zu entwickeln, wird gern angenommen.

Der Vorstand kündigt an, für die nächste Sitzung einen entsprechenden Beschluss vorbereiten, da sich die Unterstützung seitens der Mitglieder abzeichne. In der Zwischenzeit könne man mit Lambda::nord noch über Details sprechen.

Frau Marx schlägt vor, diesen Punkt auch für die Klausurtagung am 03.07.23 aufzugreifen.

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.



TOP 4 Vorbereitung der Klausurtagung am 03.07.2023 (14. Sitzung)

Die Klausurtagung findet im Veranstaltungszentrum Kiel im Faluner Weg 2 statt.
Als Moderatorin wurde Birte McCloy gebucht (www.noss-mccloy.de).
Wie in der letzten LJHA-Sitzung besprochen, soll es thematisch um Schnittstellen bzw. Überlappungsbereiche gehen. Der Vorstand schlägt vor, zunächst in Kleingruppen zu diskutieren, welche Themen gewählt werden sollen und welche die wichtigsten Aspekte dabei sind, um mit der Moderation die Zeit zu nutzen und gemeinsam zu entwickeln, wie damit weitergearbeitet werden könnte.

Geplant sei, wie immer vormittags mit den üblichen Formalia wie Bericht des Vorstands und der Verwaltung etc. zu starten. Von etwa 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr soll thematisch eingestiegen und die Themen gesammelt werden, die die Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Arbeit des LJHA aus dem gesamten Gremium abbilden. Dann wird entschieden, welche Themen und Überlappungsbereiche bearbeitet werden sollen, welche Akteure einbezogen werden und dabei mit Blick auf die im nächsten Jahr startende neue Legislatur geschaut werden, was gut läuft und was man sich anders wünscht. Das alles werde moderierend begleitet, so dass man nach dem Mitttagessen konkrete Vereinbarungen zu künftigen Themen und Zielrichtungen treffen könne.
Dem Vorstand sei es wichtig, im LJHA den Austausch zu verstärken, da man in den letzten Sitzungen zahlreiche Referent:innen und wenig Raum für Diskussionen gehabt habe. Enden solle die Sitzung etwa um 14:30 Uhr. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu.

Die Anregung aus dem Gremium, den Klausurtag länger zu gestalten, soll für die kommende Legislatur aufgegriffen werden. Man habe sich in einer der letzten Sitzung aufgrund der Kurzfristigkeit dazu entschieden, die Klausurtagung am 03.07. nur bis um 14:30 Uhr zu verlängern und diesen nicht zur Abarbeitung von Themen zu nutzen, sondern zur Festlegung eines Fahrplanes darüber, wie man mit Themen umgehen wolle. Dabei solle auch Strukturelles aufgegriffen werden.

Der Vorstand hat zur ersten Themenfindung die letzten Beschlüsse des LJHA und vor allem den Corona-Beschluss gesichtet. Folgende Themen und Überlappungsbereiche wurden identifiziert:

  • Schule in Zusammenhang der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztag
  • Eingliederungshilfe
  • Politische Beteiligung
  • Digitale Rechte, insbesondere die Auseinandersetzung mit der Kinderrechtskonvention
  • vor dem Hintergrund Digitalisierung die Gesamtstrategie für die Kinder- und Jugendhilfe.

Themen, die ebenfalls genannt worden seien:

  • Klarheit über die Grundsätze und Aufgaben im LJHA
  • Jugendhilfeplanung und Kinder- und Jugendhilfeausschuss auf kommunaler Ebene.

Frau Günther spricht die Sozialberichterstattung und den Schwerpunkt „Kinder- und Jugendarmut“ an, der zwar in den Sitzungen aufbereitet, aber zum Beispiel im Kontext von Chancengleichheit nicht diskutiert wurde. Dazu habe die Zeit gefehlt. Wie könnten solche Aspekte in die Themenliste aufgegriffen werden?

Der Vorstand schlägt vor, dass die Ausschussmitglieder weitere Themenvorschläge zur Klausurtagung mitbringen.

Der Ausschuss stimmt den Vorschlägen zu.



TOP 5 Sachstand zur Evaluation des Erlasses zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen

Dagmar Lorenzen, MBWFK und Thomas Friedrich, MSJFSIG erläutern den Sachstand anhand einer Powerpoint. Die Präsentation wird dem Ausschuss im Nachgang der Sitzung per E-Mail verteilt.

Herr Friedrich stellt klar, man habe die Erfahrung gemacht, dass die Jugendhilfeträger sehr bemüht sind, möglichst frühzeitig Kontakt mit Schulen aufzunehmen. Die wenigen Fälle, bei denen dies nicht der Fall sei, führten zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Hier frage man im Rahmen der Aufsichtstätigkeit nach, ob es Meldungen bei der Schule gebe. Ein vollständiger Überblick über die Beschulungssituation ließe sich jedoch nicht herstellen. Die Schulämter würden (unabhängig vom Wohnsitz) nicht die Möglichkeit haben, ohne Mitwirkung von Eltern oder Einrichtungen die Schulpflicht in jedem Falle zu überprüfen. Aus dem Melderegister wird einmalig eine Meldung zu Beginn der Schulpflicht an die Schulämter übermittelt. Sofern Kinder im bereits schulpflichtigen Altern nach SH verziehen – in eine Einrichtung oder mit der Familie – findet ein melderechtlicher Abgleich nicht statt.

Frau Lorenzen ergänzt, man habe als Maßnahme bereits umgesetzt, dass sämtliche Schulämter eine Liste der Einrichtungen in ihrem Kreis mit den entsprechenden Platzzahlen bekommen, um zum Beispiel zu erkennen, aus welcher Einrichtung noch nie eine Meldung gemacht wurde. So könnte dann geklärt werden, ob dort tatsächlich noch nie ein Kind im schulpflichtigen Alter aufgenommen wurde. Dies sei ein kleines Sicherungsseil, das eingeführt wurde.

Die Schulpflichtkontrolle ist eine weitere Sicherung, bei der Kinder, die schulpflichtig werden, von der Meldebehörde an die zuständige Grundschule gemeldet werden. Wenn die Kinder in den ersten Klassen umziehen, können die Eltern beantragen, diese aus dem Schulverhältnis abzumelden. Dieses wird genehmigt, wenn eine nachfolgende Schule die Aufnahme bestätigt hat. Herr Friedrich weist darauf hin, dass in der Praxis noch einige Gespräche auch mit den runden Tischen und den Einrichtungsträgern geführt werden müssen, auch wenn man landesseitig die Struktur bereits erfasst habe. Hier sollten noch alle Beteiligten zu Wort kommen und man wolle auch nachfragen, wo man evtl. nachjustieren müsse.

Seitens des Ausschusses wird betont, dass man sehr gerne bei der Mitwirkung der Meldepflichten mitwirke, es fühle sich jedoch ein wenig nach „Verantwortungsverschiebung“ an. Denn die Jugendhilfeeinrichtungen sollten etwas melden, das bereits mit der Hilfeplanung bei den Jugendämtern erfasst sein müsste, denn dort würde vermerkt, in welche Einrichtungen die Kinder und Jugendliche vermittelt werden. Es wird gefragt, ob es bspw. in der BAG Landesjugendämter eine Verständigung darüber gebe, inwieweit diese Verantwortung als „Amtshilfe“ für die Schulaufsichten verstanden werden könne diese Meldung selbst zu vermitteln, statt diese Aufgabe an die Leitungserbringer zu übertragen.

Herr Friedrich kann das Empfinden nachvollziehen, weist jedoch anhand des Beispiels der Sicherstellung des anderweitigen Unterrichtes darauf hin, dass Einrichtungen nicht dazu verpflichtet seien, Unterricht anzubieten. Die Einrichtungen und Träger seien im Rahmen der sog. „Alltagssorge“ auch für entsprechende Meldungen an die Schulämterzuständig. Fragen der Schulwahl, Ausbildungsstätten etc. aber wären mit den Sorgeberechtigten (im Hilfeplan) zu besprechen. Im Falle der landesrechtlich konstituierten Meldepflichten sei aus Sicht des LJA keine Verantwortungsverschiebung zu erkennen.

Klar sei, dass besprochen werden und geklärt sein muss, ob es eine erreichbare und dem Lernstand des Kindes entsprechende Schule gibt und wie die Aussichten für eine Beschulung im öffentlichen Schulsystem bewertet werden. Dies sei Teil der Hilfeplanung. Die Frage nach der Anmeldung sei jedoch keine Delegation. Eine spezifische Empfehlung dazu sei ihm nicht bekannt.

Frau Günther erinnert daran, dass es den Erlass nur gebe, weil man das Schulgesetz nicht habe ändern wollen. Wenn alles läuft, könne man nun, um nicht zu diskriminieren, das Schulgesetz ändern. Dies solle man im Blick behalten und immer auch überlegen, welche Vorteile es hätte, evtl. auch das Gesetz zu ändern. Hierzu merkt Frau Lorenzen an, dass vor allem eine erfolgreiche Kooperation zwischen Schule und Erziehungshilfeeinrichtung maßgeblich für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen sei. Darauf sollte zukünftig der Fokus gerichtet sein. Denn dies zeigt auch eine umfassendere Erhebung aus Brandenburg, dass die Rechtslage (Verankerung einer generellen Schulpflicht oder eines bloßen Rechts auf einen Schulbesuch) nicht entscheidend ist.

Die Frage nach Erhebungen zu Absagen angefragter Schulplätze bei Schulleitungen verneint Frau Lorenzen. Wenn Schulleitungen mitteilten, keine Schulplätze mehr zu haben, insbesondere von der Klasse vier auf fünf, ginge der Vorgang zurück und die unteren Schulaufsichten seien gehalten, einen Platz zuzuweisen. Dies sei dann nicht immer an der gewünschten Schule, aber in der gewünschten Schulart.

Als guten Hinweis wertet Frau Lorenzen die Frage nach der Gestaltung des Übergangs von Schule und Beruf und inwiefern der Erlass die Beteiligung der Jugendlichen an ihrem Bildungsweg beinhaltet, bzw. ob dieser auch für die Berufsschulen sozusagen als Ausbildungsgarantie für Jugendliche in Erziehungshilfeeinrichtungen gilt. Sie wird die Frage aufgreifen und prüfen.

Auf Nachfrage zu dem Verhältnis zwischen den Einrichtungsplätzen und Meldungen bei den Schulämtern verweist Herr Friedrich auf den Zwischenstand. Als alleinige Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein kann davon ausgegangen werden, dass alle Plätze bekannt sind. Diese Zahlen werden mit den Rückmeldungen in den Kreisen zu vorliegenden Meldungen verglichen. Bisher waren die Meldungen im Ergebnis plausibel.

Frau Lorenzen bittet um Benachrichtigung, falls bekannt wird, dass Jugendhilfeträger oder Eltern bei der Beantragung von Schulplätzen abgewiesen werden, denn Sinn des Erlasses sei es, allen Kindern und Jugendlichen Zugang zum Bildungssystem zu gewähren. 

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht des MSJFSIG zur Kenntnis. Der Vorstand lädt Frau Lorenzen und Herrn Friedrich für die Sitzung am 13. November zur Ergebnispräsentation ein.


TOP 6 8-Punkte Entlastungspaket

Der Sachstandsbericht MSJFSIG zur Landesrichtlinie „Härtefallfonds Vereine und Verbände“ wird von Frau Dr. Sulzmaier erläutert, Referentin im Referat Eingliederung und Sozialhilfe. Die Entwurfsfassung der Richtlinie befinde sich derzeit in der hausinternen Abstimmung. Insofern können keine Details, aber grobe Eckpunkte (unter Vorbehalt) dargestellt werden.

Zweck der Richtlinie ist es, Vereine und Verbände zu unterstützen, die unter den hohen Energiekosten leiden und Finanzierungsschwierigkeiten haben. Um die Angebote aufrechterhalten zu können, stellt das Land 6 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Verbände, die in Schleswig-Holstein ansässig sind und zu sozialen Zwecken errichtet wurden.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen es Vereine sein, die eine öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe haben. Ausgeschlossen sind Vereine, die koordinierend oder für ihre Mitgliedsorganisation tätig sind und/oder Energiekosten über die Sozialgesetzbücher finanzieren können. Nicht antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die vergleichbare Hilfen aus anderen Förderprogrammen erhalten, wie Bundes- oder Landesprogramme.

Die finanzielle Unterstützung durch das Land soll die Differenz der Energiekosten der Heizperiode 2022/23 zu 2019 abfedern, rückwirkend für die sieben Monate von Oktober 2022 bis April 2023. Als Basiswert gelten die Energiekosten für 2019 (bewusst vor Corona gewählt). Die Differenz zu den Kosten zu 2022/23 wird abgefedert, abzüglich der Erstattungen durch den Bund und dessen Entlastungsmaßnahmen.

Zu dem Verfahren mit den Eckpunkten und möglichen Eingaben bittet Frau Dr. Sulzmaier um zeitnahe Zusendung, so dass diese in den Abstimmungsprozess mit aufgenommen werden können.

Frau Dr. Sulzmaier erklärt nochmal zu prüfen, ob Einrichtungen in die Richtlinie aufgenommen werden können, die in Schleswig-Holstein tätig sind, ihren Sitz jedoch in einem anderen Bundesland haben. Jugendherbergen und Jugendfreizeitstätten, die ihren Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins haben, jedoch eine Einrichtung in Schleswig-Holstein betreiben, sind bereits jetzt im Entwurf berücksichtigt.

Auf Nachfrage erklärt sie, dass sich der Ausschluss von Einrichtungen, die bereits vom Bund oder anders gefördert werden darauf bezieht, dass Kosten nicht doppelt erstattet werden dürfen. Das Antragsverfahren wird möglichst einfach gehalten.

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht des MSJFSIG zur Kenntnis



TOP 7 Vorstellung der in den kommenden Jahren geplanten fachpolitischen Maßnahmen

Der Vorsitzende begrüßt den Staatssekretär des MSJFSIG, Herrn Albig. Dieser bedankt sich herzlich für die Einladung in den Landesjugendhilfeausschuss. Ihm seien die Themen des Ausschusses politisch wie privat sehr wichtig. Herr Albig betont zudem die Wichtigkeit des Landesjugendhilfeausschusses als Austauschgremium, um sich abzustimmen und sicherzustellen, dass Standards und Qualitätskriterien erfüllt werden.

Zum Haushalt 2023 benennt Herr Albig folgende Maßnahmen:

In 2023 liegt der Fokus auf dem Thema Fachkräfte. Dafür wurden zunächst 5 Mio. und ab 2024 strukturell 10 Mio. eingeplant, um die Fachkräfteinitiative in der Frühkindliche Bildung und auch in der Jugendhilfe voranzubringen. Dies beinhaltet die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, SPA und auch die PiA-Ausbildung soll damit gestärkt werden. Der finanzielle Landesanteil soll erhöht werden, so dass es an weiteren Orten auch kommunal in die Umsetzung gehen kann. Auch die Schwierigkeit, Lehrer zu finden, ist bekannt. Zentral geht es um die Umsetzung der PiA, aber nicht nur für den Bereich KiTa, sondern auch für die Einrichtungen in der Jugendhilfe. Wie schwierig die Personalsituation insgesamt ist, sei allen bekannt und viele Fachkräfte verließen zudem frühzeitig ihren Beruf, deshalb sei es so wichtig, zusätzliches Geld für die Fachkräfteausbildung PiA bereitzustellen. Weitere Stellen wurden für die duale Ausbildung eingerichtet. Aus den 5. Mio wird zudem eine Fortbildung „Neu im ASD“ finanziert, um auch diesen Bereich zu unterstützen. Eine Imagekampagne soll zeitnah europaweit ausgeschrieben werden, für die eine größere Summe bereitsteht.

Traumapädagogik in KiTa und Familienzentren (TiK) werden weiterhin gefördert, das Projekt „Consilium“ wird mit 340.000 pro Jahr fortgesetzt, das die Jugendämter und Einrichtungen in Bezug auf traumatisierte Kinder und Jugendliche unterstützt. Die Pflegekinderhilfe wird gestärkt u. v. m. Details zu den zahlreichen Projektförderungen und Maßnahmen können gerne erfragt werden. Herr Albig hebt die Entwicklung der jugendpolitischen Strategie/ Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein hervor, für die zusätzliche finanzielle Mittel und eine halbe Stelle eingeworben wurden. Ab Sommer soll die Strategie partizipativ mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden.

Bei der Umsetzung kommunaler Präventionsketten waren bereits einige der Mitglieder des LJHA beteiligt, dazu fanden mehrere Treffen statt. Gemeinsam mit den Bereichen Jugendhilfe, Schule und Gesundheit soll die kommunale Zusammenarbeit verbessert werden. Dazu werden zwei Modellprojekte etabliert, um künftig diese Prävention noch besser zu gestalten.

Auch Investitionen in Stätten der Jugendarbeit sollen finanziell gefördert werden, dafür stehen 3,2 Mio. EFRE-Mittel und des Landes zur Verfügung, um die Eigenmittelquote zu reduzieren.

Weitere Vorhaben für die nächsten Jahre fänden sich im Koalitionsvertrag. Der Staatssekretär weist in diesem Kontext darauf hin, dass die Haushaltslage „sehr ernst“ sei. Erst nach der Steuerschätzung im Mai wird eine Prognose dazu möglich sein, was sich im nächsten Jahr umsetzen lassen wird. Er lädt dazu ein, entsprechend miteinander ins Gespräch zu kommen, um sich auf Prioritäten zu einigen.

Dennoch mache sich das Ministerium dafür stark, faktisch keine Leistungen einschränken zu müssen, auch wenn bereits jetzt absehbar sei, dass die Kosten der Einrichtungen steigen werden und, auch aufgrund der Inflation, insgesamt weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Auch der Ministerin sei es wichtig, dass der Soziale Bereich im Rahmen der finanziellen Mittel berücksichtigt wird. Man könne jedoch die kritische finanzielle Gesamtsituation nicht „vom Tisch wischen“. Auch wenn man sich viel für diese Legislatur vorgenommen und bereits umgesetzt habe, müsse auch einiges nach hinten verschoben werden. Hier müsse man realistisch sein.

Im folgenden Austausch mit dem Gremium geht es um

Jugendstrategie. Was ist noch über eine reine Beteiligung hinaus geplant, um z. B. die Lebenswelt, Mobilität etc. zu erfassen?

Die Beteiligung soll alle Bereiche der Jugendlichen einschließen. Auch die eigenen Ideen und Themen der Jugendlichen sollen aufgegriffen werden. Diese sollen eine größere Wertigkeit und Stimme bekommen. Eventuell entwickele sich daraus auch ein legimitierter Kinder- und Jugendrat. Das würde eine breitere Partizipation ermöglichen.

Herr Baydas regt an, die Beteiligung für Kinder und Jugendliche in der Strategie möglichst breit zu fassen und bspw. eine vergünstigte Nutzung des ÖPNV anzubieten. Der Staatssekretär verweist hier auf die bereits für 2023 beschlossene Maßnahme für Freiwilligendienstleistende, die vergünstigte Tickets erhalten werden und auch in der verbandlichen Jugendarbeit, ein Bereich, in dem es lange Zeit keine finanzielle Aufstockung gegeben hat, wurden Gelder bewilligt für die wichtigen Bildungsreferent:innen. Dies sind nur zwei Beispiele für viele Anliegen, die bereits an das Ministerium herangetragen wurden und nun umgesetzt werden. Dies wird kontinuierlich weiterverfolgt und nicht darauf gewartet, dass die Jugendstrategie fertig entwickelt ist. Herr Albig richtet hier auch einen Dank an die Fraktionen, die dazu weitere Mittel eingestellt haben.

Herr Schmidt-Rost verweist auf das Problem, dass die Einsatzstellen einen Beitrag zum FSJ-Ticket leisten sollen. Die Mittel seien dafür aber nicht einsetzbar.

Inklusion vor dem Hintergrund des SGB VIII

Herr Albig führt aus, das Thema Änderungen im SGB VIII sei zunächst vor allem auf der Bundesebene verortet. Man sei jedoch an den entsprechenden Arbeitsgruppen beteiligt. Auch auf Landesebene fänden Gespräche statt, wo das Thema noch auf verschiedene Abteilungen aufgeteilt ist. Sein Eindruck sei, dass die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie bspw. dem Bildungsministerium sehr gut laufe, wie bspw. beim Thema Fachkraftinitiative für KiTa und Jugendhilfe. Hier seien parallel Mittel für PiA seitens des Sozialministeriums und gleichzeitig zusätzliche Lehrkräftestellen für die Schulen durch das Bildungsministerium eingeworben worden. Man treffe sich interministeriell regelmäßig in der AG Fachkräfte und sei intensiv, auch mit dem Thema Inklusion, in Abstimmung und Zusammenarbeit unterwegs.

Für die Etablierung der Kompetenzzentren Inklusion sind 15 Mio. veranschlagt, die z. Zt. noch nicht abgerufen werden, da die Umsetzung in den Kreisen und kreisfreien gerade erst anlaufen. Auch hier müssen z. B. im Bereich KiTa weitere Gespräche geführt werden, um zu entscheiden, was wann möglich ist. Pläne dafür gibt es bereits einige, die in der entsprechenden AG während der letzten Legislatur erarbeitet wurden.

Zu dem Thema Inklusion im SGB VIII stimmen sich auf Landesebene die zuständigen Fachabteilungen im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Bundes ab. Das Thema wird im Bericht der Verwaltung (TOP 9) weiter ausgeführt.

Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe

Es wird an das Sozialministerium appelliert, trotz schwieriger Haushaltslage die Kinder und Jugendhilfe als wichtig und relevant einzustufen und diese nicht als Verlierer der Corona-Krise zu akzeptieren.

Herr Albig sagt zu, sich weiterhin politisch intensiv für die Belange der Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen, denn die Notwendigkeit sei gegeben und auch als Psychologe, der mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien lange in Kiel gearbeitet habe, sei ihm die Wichtigkeit des Themas bewusst. Er werde auch in der Koalition dafür werben und darauf hinweisen, dass jeder in diesem Bereich nicht ausgegebene Euro massive Folgekosten an anderer Stelle nach sich ziehe. Denn gerade die präventive Funktion der Kinder- und Jugendhilfe z. B. im Bereich Gesundheit sei wichtig. Man müsse angesichts der Haushaltslage miteinander im Gespräch bleiben und die Kinder- und Jugendhilfe auch durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Wirkung und Relevanz präsent machen.

8-Punkte-Entlastungspaket, Stand Härtefallfonds Vereine und Verbände

Herr Albig verweist auf die Abhängigkeit vom Bund und bedauert, dass noch immer nicht völlige Klarheit bestehe. Dadurch sei man hier im Land spät dran. Ein erster Entwurf für die Richtlinie für Vereine und Verbände läge vor. Ihm sei es wichtig, die zur Verfügung stehenden 6 Mio. den Betroffenen möglichst so zugutekommen zu lassen, dass es auch helfe. Fristen müssen geklärt werden, wieviel Geld ausgegeben werden soll, was von den Einrichtungen benötigt wird usw. Er sei jedoch zuversichtlich, dass man bald starten könne.

Der Vorstand formuliert die Bitte, dass die Inanspruchnahme der Richtlinie keiner „rein durch eine Energiekostensteigerung hervorgerufene Notlage“ bedarf und auch die Darstellung einer gewissen Notlage wie einer Insolvenzgefahr etc. keine Kriterien der Richtlinie sein sollten. Hier wünsche man sich Flexibilität und ein unbürokratisches Antragsverfahren. Herr Albig wirbt um Verständnis dafür, dass bei der Erstellung von Richtlinien immer auch eine Rechtssicherheit gewährleistet werden muss und dadurch Gelder nicht sofort ausgezahlt werden könnten. Man gehe aber dafür gerne in den Austausch.

In Bezug auf die Impulsmittel für die Gebäudesanierung verweist Frau Busch auf hohe Hürden und Bedingungen. Es gebe noch keine Richtlinie, daher könnten noch keine Gelder abfließen, jedoch sei auch die Erstellung der Richtlinie aufgrund zahlreicher Kriterien schwierig. Herr Albig erklärt, man sei zur Energiewende in intensivem Austausch mit der LAG-FW und berate darüber, wie man im Bereich der Sanierungen im Sozialen landesseitig vorgehen könne. Der Bedarf sei allen klar und man denke über Vorgehensweisen und Prioritäten nach. Herr Albig bittet um schriftlichen Hinweis auf die Probleme bei der Antragstellung, denn man habe extra dafür im HH 2023 EFRE-Mittel zur Reduzierung der Eigenmittel eingestellt.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Herr Baydas verweist auf das mittlerweile sehr belastete Aufnahmesystem in der stationären Jugendhilfe. Man käme der Nachfrage kaum noch hinterher. Aus Sicht der Träger sei seit 2015 zu wenig weiterentwickelt worden. Erneut müssten Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet werden und die Beteiligten seien gezwungen, die Situation irgendwie zu bewältigen. Es fehle z.B. ein Stufenplan. In Regeleinrichtungenwürden Plätze nur selten vorgehalten und freigehalten.  Man wünsche sich eine weitgehendere Planung und eine Finanzierungsbeteiligung des Landes.

Herr Albig weist darauf hin, dass man in Schleswig-Holstein glücklicherweise die Qualität noch nicht soweit habe reduzieren müssen wie in anderen Ländern. Das Thema Vorhaltekosten wird bundesweit intensiv diskutiert und gefordert. Seines Wissens nach würden bisher noch in keinem Bundesland Vorhaltekosten erstattet. Zudem sei es auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels schwierig, Personal für Plätze vorzuhalten, die dann eventuell nicht besetzt werden. Bereits für neue Einrichtungen sei es nicht leicht, Personal für den Alltagsbetrieb zu finden. Insofern sei fraglich, wie hilfreich an dieser Stelle die Bereitstellung von Geldern wäre. Man habe die Situation intensiv im Blick, beobachte die Zahl der UmA und hoffe, dass man auch weiterhin eine Lösung für die Situation finde.

Herr Friedrich ergänzt, auch in der AG UmA würde das Thema diskutiert und einzelne Kommunen beschäftigten sich bereits mit dem Thema Platzfreihaltegeld.

Kinder- und Jugendarmut

Der Staatssekretär betont die Wichtigkeit des Themas und dass man die Sozialberichterstattung konzeptionell überarbeite. Künftig sollen die Konsequenzen respektive Erkenntnisse aus dem Bericht stärker fokussiert und als Grundlage für Gespräche in der Koalition genutzt werden, was trotz der angespannten Finanzlage gemacht werden sollte. Auch bei dem wichtigen Thema „Kindergrundsicherung“ sei man in Gesprächen mit dem Bund und versuche, einen guten Weg zu finden. Man hoffe, dass man auf Bundesebene einen guten ersten Schritt finde, um dann in Schleswig-Holstein nachhaltig dazu beizutragen, dass die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen unterstützt werden und sich Armut nicht wie in dem bisherigen Maß weitervererbt.

Der Staatssekretär bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss. Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die von Staatsekretär Johannes Albig vorgestellten fachpolitischen Maßnahmen zur Kenntnis.



TOP 8 Bericht des Vorstands

Schwerpunkte sind eine ziel- und inhaltsgerechte enge und wiederkehrende Abstimmung mit der Verwaltung, u. a. zur Klausurvorbereitung am 03. Juli, teilweise über das bisher bekannte Maß hinaus. Hinzu kommen die üblichen Sitzungsvorbereitungen durch den Vorstand, um nicht nur diese Legislatur mit einem roten Faden zu versehen, sondern auch in die Zukunft zu planen.


TOP 9 Bericht der Verwaltung

Stellvertretend für den erkrankten Herrn Wilke berichtet Herr Friedrich zu folgenden Themen:

Fachkräfte
Die Richtlinie „Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung / PiA“ befindet sich in der Anhörung bei der KLV. Mit dieser Anpassung und Erweiterung der Richtlinie erhöht das Land die Förderung sehr umfänglich. Es werden nicht nur die Anzahl der Plätze von 350 auf 480 erhöht, sondern zudem die Förderung je Schüler*in verdoppelt auf nun 800 Euro, ebenso die Anleiter:innenstunden und ganz neu ist auch die Förderung der PiA-SPA. Weitere Maßnahmen sind die Förderung von 100 Plätzen FSJ und „Neu im ASD“.

Kompetenzteams Inklusion
Am 17.05. wird die Steuerungsgruppe Kompetenzteams Inklusion eingesetzt. Bei der ersten Sitzung wird auch Staatssekretär Herr Albig zugegen sein. Beteiligt sind hier neben den örtlichen Trägern als Zuwendungsempfänger die KLV, LAG FW, die Vereinigung der Kita-Leitungen, die LEV und die KTP.

Landesprogramm Sprach-Kitas
Es liegen bereits zahlreiche Anträge zu den Sprachfachkräften vor. Die Richtlinie zu der Sprach-Fachberatung befindet sich in der Anhörung der KLV. Es scheint, dass ein nahtloser Übergang vom Bundes- zum Landesprogramm gelingt. Hierzu soll weiterhin regelmäßig informiert werden.

Inklusives SGB VIII
Frau Dr. Burchardt informiert zum Thema Inklusives SGB VIII. Die Übersicht wird dem Ausschuss im Nachgang der Sitzung geschickt.

Das Land und das Landesjugendamt sind auf den verschiedenen Ebenen eingebunden. Auf Bundesebene wurde im November 2022 vom Bund die AG Inklusives SGB VIII einberufen. Diese tagte vergangene Woche zum dritten Mal. Auf Länderebene wird das Ziel der Einführung der inklusiven Lösung zum 01.01.2028 bekräftigt, so, wie es auch gesetzlich im KJSG geregelt ist. Dafür muss spätestens zum 01.01.2027 das Bundesgesetz in Kraft getreten sein, dass die große Lösung im SGB VIII ausgestaltet und die Zusammenführung der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe unter dem Dach der Jugendhilfe abbildet. Dieser Gesetzgebungsprozess wird im Rahmen eines Beteiligungsprozesses des Bundes vorbereitet. Begleitet wird dies durch verschiedene Projekte. Zum Thema Verfahrenslotse gibt es verschiedene Modellprojekte (Werkzeugkästen), die die Kommunen bei der Einführung des Verfahrenslotsen zum 1.1.2024 unterstützen können, insbesondere im Bereich Fortbildung und Qualifizierung sowie in Hinblick auf ein Curriculum für Verfahrenslotsen.
Der Verfahrenslotse hat einerseits die Aufgabe, die Jugendämter bei der Zusammenführung von EGH und JH zu beraten und andererseits potenziell Anspruchsberechtigte auf EGH zu beraten.

Schleswig-Holstein ist mit Brandenburg federführend in der AGJF- AG Inklusion (Länderebene), die die Bundes-AG begleitet und Abstimmungsprozesse initiiert.

Die Diskussion in der Bundes AG „Inklusives SGB VIII“ verdeutlicht, dass u. a. der Inklusionsbegriff und der Behinderungsbegriff unterschiedlich interpretiert und verstanden werden, bspw. legt die Eingliederungshilfe diesen moderner aus, als er im SGB VIII beschrieben ist. Das führt zu zahlreichen Fragestellungen, die in diesem Diskurs zu klären sind.

Das wissenschaftliche Kuratorium der Bundes AG benennt folgende Probleme zentral, die im weiteren Verlauf stärker berücksichtigt werden müssen:

  • In Bezug auf den inklusiven Kinderschutz in Einrichtungen der Jugendhilfe müssen Bestandsaufnahmen gemacht, die Bedeutung des Themas geklärt und noch ein gemeinsames Verständnis erarbeitet werden.
  • Die medizinische Seite/ Perspektive und entsprechend Vertreter:innen des Gesundheitswesens müssen noch stärker in den Prozess einbezogen werden (Bezugspunkte SGB V). Dies wird im Rahmen des wiss. Kuratoriums der AG weiter besprochen werden.

Das inklusive SGB VIII ist auf dem Weg, ob das notwendige Bundesgesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist nicht klar. Dieses müsste Mitte des Jahres 2025 in Kraft treten. Das hätte den Vorteil für die öffentlichen und freien Träger, mehr Zeit für die Vorbereitung zu haben. Aktuell besteht der größte Klärungsbedarf in Hinblick auf die Definition des zukünftigen Leistungstatbestandes im SGB VIII. Dieser wird zwischen den Beteiligten teilweise kontrovers diskutiert.

Für weitere Details und Arbeitsgruppenzusammenhänge sei auf die Übersicht verwiesen.

Über den Sachstand soll im LJHA regelmäßig berichtet werden.

TOP 9 Verschiedenes

Frau Günther fragt nach Umgang mit Beschlussvorlagen, die nur eine Kenntnisnahme beschreiben. Der Vorstand bespricht das zukünftige Vorgehen mit der Verwaltung.

Am Klausurtag kann auch das Thema des knapper werdenden Geldes und die Frage aufgegriffen werden, wie der LJHA deutlich machen kann, wie wichtig die Kinder- und Jugendhilfe ist.

Sitzungsleitung: Michael Saitner
Protokoll: Daniela Friederich i. V. Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss

Ende: 13:05 Uhr


Teilnehmende:

Stimmberechtigte Mitglieder:

Gitta Medelnik
Anita Pungs-Niemeier
Anne-Gesa Busch
Dr. Christian Schmidt-Rost
Susanne Günther
Marion Marx
Michaela Peschel
Michael Saitner
Pierre Steffen
Uli Tondorf
Arne Popp
Jochen Wilms

Stellvertretende Mitglieder:

Murat Baydas
Alexander Hartig

Beratende Mitglieder:

Idun Hübner
Izabela Böhm

Gäste und Vortragende:

Phillip Diestel
Ria Lissinna
Moritz Griepentrog
Dr. Dominique Sulzmaier
Dagmar Lorenzen
Annika Siegenthaler
Daniela Friederich
Thomas Friedrich



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