Beginn: 09:35 Uhr
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende Michael Saitner begrüßt die Teilnehmenden der Sitzung, insbesondere die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das Ergebnis der 10. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 28. August 2023.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt
TOP 3 Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins e.V. (LAG.Parti)
Der Vorsitzende des Vereins Thomas Zink bedankt sich für die Einladung, den Verein im Landesjugendhilfeausschuss vorstellen zu können. Anwesend sind zudem die hauptamtlich tätige Landeskoordinatorin und Referentin Rebecca Schoemer und die dritte Vorsitzende Kerstin Sierk. Herr Zink erläutert die Entstehungsgeschichte des gemeinnützigen Vereins, die Schwerpunkte und Ziele. Geplant ist, beim 6. Landesjugendkongress im September die erste landesweite Selbstvertretung junger Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung zu wählen. Die Powerpoint-Präsentation wird im Nachgang der LJHA-Sitzung an die Mitglieder versendet.
In anschließenden Austausch weisen die Mitglieder des LJHA darauf hin, dass in der 9. Sitzung des LJHA am 16. Mai 2022 zwar unter TOP 5 Schwerpunkt KJSG über die Gründung eines Vereins zur Schaffung einer Selbstvertretung nach §4a SGB VIII informiert wurde, jedoch nicht über den Verein „Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins e. V.“ und seine Gründungsmitglieder. Hier hätte man sich mehr Transparenz gewünscht. Die Mitglieder einigen sich auf die Neuformulierung des entsprechenden Satzes in der Vorlage für TOP 3, so dass dieser nun lautet „Der Landesjugendhilfeausschuss wurde am 16. Mai 2022 über die ersten Schritte zur Umsetzung des neuen § 4a SGB VIII zur Gründung eines Vereins informiert.“
Von Teilen des Ausschusses wird problematisiert, der Name „Landesarbeitsgemeinschaft“ suggeriere eine flächendeckende und verbändestarke Arbeit, was aktuell nicht der Fall ist. Es wird vorgeschlagen, noch breiter für die Unterstützung des Vereines zu werben, so dass der Name „Landesarbeitsgemeinschaft“ eine entsprechende Anzahl von Vereinen und Verbänden repräsentiert. Einige Mitglieder des LJHA signalisieren das Interesse ihrer Träger an der Zusammenarbeit mit dem Verein, dessen weiterer Schwerpunkt (neben der Unterstützung Jugendlicher in den HzE bei der Gründung einer landesweiten Selbstvertretung junger Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung) das Thema Partizipation ist. Auch sollen die Jugendämter mit eingebunden werden.
Auf Nachfrage zu den Beteiligungswegen erläutert Frau Schoemer, man habe sich in Brandenburg, wo es bereits entsprechende Erfahrungen gibt, nach Beteiligungswegen und -instrumenten erkundigt. Die Entscheidung darüber sei dann von den Jugendlichen selbst getroffen worden. Sie selbst werde vor der Wahl im September erneut mit Jugendlichen die Rahmenbedingungen für die Wahl vorbereiten und sie in ihrer Rolle unterstützen. Zu klären sei von den Jugendlichen zudem, bis zu welchem Alter „Jugendliche“ und „Kinder“ teilnehmen könnten.
Der Verein bejaht die Frage, ob er an der Verzahnung mit dem Beteiligungskonzept des Landes interessiert sei und weist darauf hin, dass die Veranstaltungen bereits von Landesseite moderierend unterstützt wurden. Hier gebe es bereits eine gute Zusammenarbeit. Zudem sei die Weiterentwicklung des Netzwerkes und ein enger Austausch mit den Kommunen für den Verein ein wichtiges Thema, auch, um voneinander zu lernen. Der LJHA begrüßt dies und schlägt zudem vor, bei der Weiterentwicklung der Arbeit des Vereins LAG.Parti und des Werbens für neue Mitglieder nicht nur in Einrichtungs-Kategorien, sondern landesweit zu denken.
Im Ausschuss wird die Irritation bezüglich der vom Verein gewünschten Anerkennung nach § 78 SGB VIII geäußert. In Bezug auf die rechtliche Bezugnahme des Vereins auf § 4a SGB VIII wird angeregt, bei der Umsetzung von Partizipation kritisch im Blick zu behalten, dass die Einrichtungsträger die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nicht zu kanalisieren versuchen bzw. in diesem Kontext einen Umgang damit zu finden, wenn es Differenzen zwischen Jugendlichen und Einrichtungsträgern gibt. Die Strukturen müssten selbstorganisiert aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner gestaltet werden. Herr Zink stellt dar, dass er es als Aufgabe der LAG.Parti ansieht, ausschließlich Partei für die Kinder und Jugendlichen zu ergreifen und betont, dass Ziel die begleitende Unterstützung der Jugendlichen sei.
Auf die Frage wie man andere Träger ins Boot holen wolle, erläutert Herr Zink, dass dies nächste Schritte seien. Dabei wären verschiedene Fragen wie bspw. zu Standards für die Aufnahme in die LAG zu klären. Man habe sich zur Gründung zunächst auf diejenigen konzentriert, die bisher initiativ seit 2012 Landesjugendkongresse mit organisiert hätten. Klar sei, dass auch weiterhin alle Träger und Kinder und Jugendliche aus allen Wohngruppen im Land zu den Veranstaltungen eingeladen werden.
Einstimmig fasst der Landesjugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:
- Der Landesjugendhilfeausschuss dankt den Vortragenden für ihre Vorstellung. Er begrüßt, dass das Land die Gründung einer Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen in stationären Hilfen zur Erziehung unterstützt und fördert.
- Der Landesjugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Landesjugendamtes werden den Aufbau einer Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen aus den stationären Hilfen zur Erziehung weiterhin positiv begleiten und unterstützen.
TOP 4 Sozialbericht der Landesregierung, hier: Armut von Kindern und Jugendlichen
Der Sachstandsbericht aus dem MSJFSIG erfolgt durch Frau Reimers aus dem Referat Familienpolitik anhand einer Powerpoint-Präsentation. Die Powerpoint-Präsentation wird im Nachgang der LJHA-Sitzung an die Mitglieder versendet.
Im folgenden Austausch erläutert Frau Reimers auf Nachfrage des Vorstands zur Aktualität der Zahlen, welche die Corona-Auswirkungen noch nicht abbilden, dass man jederzeit auf die Zahlen des Statistischen Landesamtes zurückgreifen könne, jedoch an deren Datenmaterial gebunden sei. Neu sei, dass ergänzend zur Armutsrisikoquote und Mindestsicherungsleistung mittlerweile auch erweiterte Armutsindikatoren in den jährlichen Mikrozensus integriert sind.
Es wird darum gebeten, bei der nächsten Erhebung für den Sozialbericht unter dem Begriff „Jugendliche“ nicht nur die bis zu 18jährigen, sondern im Sinne des § 7 SGB VIII bis zu 27jährige zu betrachten, um eine entsprechende Lücke im Bericht zu vermeiden. Frau Reimers erklärt, dass die Betrachtung der Altersgruppe der 18-21jährigen interessant ist vor dem Hintergrund des Übergangs Schule-Beruf. Die Verwaltung des Landesjugendamtes ergänzt, dass man zu einer Ausweitung bis zu 27 Jahre mit der zuständigen Abteilung im Austausch stehe. Der Ausschuss signalisiert für diese Position ausdrücklich die Unterstützung.
Auf die Frage, ob man für die Etablierung der Präventionsketten völlig neu beginnen müsse, weist Frau Reimers auf das Beispiel der Stadt Neumünster hin, wo man diesbezüglich bereits mit einem erweiterten Konzept angefangen habe und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert würden. Dort könne man sich einen Eindruck von der Umsetzung machen. Ein Armutspräventionsmanager versuche vor Ort Akteure zusammenzubringen, die Kommunikation zu verbessern und Unterstützungsleistungen besser aufeinander abzustimmen.
Im Ausschuss wird erklärt, auf kommunaler Ebene sei man bereits mit Präventionsketten unterschiedlicher Art befasst, es hätten sich in den meisten Kommunen bereits Strukturen entwickelt und bewährt. Dort müssten durch das Land keine neuen Lösungen angestoßen werden. Es sei nicht der richtige Weg, nun neue Präventionswege „von oben“ einzusteuern. Es gäbe gute Gründe, solche Modellprojekte zu kommunalen Präventionsketten aufgrund verschiedener örtlicher Gegebenheiten in kommunaler Selbstverwaltung jeweils maßgeschneidert umzusetzen. Das Land könne gerne dabei unterstützen.
Von den Ausschussmitgliedern wird angeregt, nicht nur präventiv zu arbeiten, sondern vorhandener Kinder- und Jugendarmut auch aktiv zu begegnen. Man dürfe das Thema Kinder- und Jugendarmut nicht nur oberflächlich betrachten. Zur Linderung der Folgen von Armut wünsche man sich kurzfristig mehr Steuerung und Inhalte. Auch sei die Zielsetzung des Modellprojektes des Landes zu Präventionsketten noch nicht ausreichend klar. Seitens des Landes wird darauf hingewiesen, dass das Thema vor Ort mit Leben gefüllt werden müsse. Viele Kommunen seien bereits dabei und wünschten sich einen Austausch. Das Modellprojekt dürfe dabei nicht zu sehr in die bestehenden Strukturen eingreifen.
Aus dem Gremium wird abschließend angeregt, auch kurzfristige Lösungen in die Überlegungen einzubeziehen.
Einstimmig fasst der Landesjugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis. Er wird sich in den nachfolgenden Sitzungen mit weiteren Themenblöcken des Sozialberichtes befassen.
TOP 5 8-Punkte-Entlastungspaket
Frau Hesser und Herr Stahnke aus dem MSJFSIG stellen den 5-Millionen-Fonds für soziale Härten vor. Die Richtlinie ist Ende des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht worden und konkretisiert die Umsetzung des Punktes 5, Härtefall für Bürgerinnen und Bürger zum Entlastungspaket der Landesregierung. Die Herausforderung sei gewesen, eine Hilfe zu entwickeln, die bei den richtigen Personen ankomme, ohne gleichzeitig Anrechnungsdiskussionen auf den regelhaften SGB II- und SGB XII-Leistungen auszulösen. Die nun bestehenden Regelungen sollen möglichst allen Berechtigten zugutekommen. Es gibt einen Fördertopf, der über die kommunalen Träger umgesetzt wird.
Kreise und kreisfreien Städte reichen den Antrag über einen Vordruck beim Land ein. Die von den Kreisen und kreisfreien Städten abrufbaren Mittel belaufen sich auf etwa rd. 5 Mio. Euro. Die Anträge können bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden. Bis dahin nicht abgerufene Mitteln, können in einer zweiten Verfahrensstufe von den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzlich angefordert werden.
Förderfähig sind Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe von einkommensschwachen Personen. Die Konkretisierung ist regional auszugestalten. Es sollen die gesellschaftlichen Gruppen unterstützt werden, die wegen ihrer hohen Aufwendungen für gestiegene Energiepreise ihre Ausgaben für gesellschaftliche Teilhabe einschränken. Förderfähig sind beispielsweise Schwimmkurse für Kinder oder Nachmittagstreffs für Senioren.
Die Kreise bzw. die kreisfreien Städte entscheiden über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Einbindung der Gemeinden ist möglich. Organisationen und Verbände wenden sich mit ihren Maßnahme-Vorschlägen an die Kreise oder kreisfreien Städte.
Der Vorstand fragt die kommunale Vertretung, ob es dafür vergleichbare Kriterien, Standards oder einen Maßnahmenkatalog gebe, um sicherzustellen, dass die Hilfe auf vergleichbarem Niveau bei den Berechtigten ankomme.
Seitens der Kommunen wird erklärt, grundsätzlich wolle man keine Hürden oder Maßgaben festlegen, da es um schnelle und unbürokratische Hilfe ginge. Der Grundgedanke, Gebühren für Angebote abzusenken oder teilweise kostenlos zu machen, solle unmittelbar umgesetzt werden, um den Berechtigten den Zugang dazu weiterhin zu ermöglichen. Auch ältere Menschen gehörten dazu, die z. B. von der verschämten Armut betroffen seien. Auch diesen solle ein Angebot zur Teilhabe gemacht werden, ohne dies kommunizieren zu müssen. Dies könnten unter anderem erweiterte Öffnungszeiten in einer beheizten Bücherei sein.
Frau Hesser ergänzt, es handele sich nicht um eine Projektförderung, sondern um eine Billigkeitsrichtlinie, mit der Mittel schnell, aber zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Sie solle auf bestehenden Angeboten aufsetzen, um Kindern, Jugendlichen, Familien und älteren Menschen weiterhin den Zugang zur sozialen Infrastruktur zu ermöglichen. Welche Angebote dafür konkret geeignet seien, müsse vor Ort entschieden werden.
Auf die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Berechtigten von den Angeboten erfahren und niederschwellig teilnehmen können, erklärt Frau Hesser, dass die Kreise und kreisfreien Städte über die Weitergabe der (von ihnen beim Land beantragten) Gelder entscheiden. Nicht Einzelpersonen sollen die Leistungen erhalten, sondern Organisationen, die unterstützende Angebote und Maßnahmen anbieten.
Seitens des Landesjugendringes wird in Bezug auf Punkt 6 des 8-Punkte-Programms (Vereine und Verbände) dafür sensibilisiert, insbesondere auch für Ehrenamtliche das Antragsverfahren so unkompliziert wie für die Kreise und kreisfreien Städte zu halten, da dies ansonsten eine Hürde sein könne. Frau Hesser erläutert, dass auch die für diesen Bereich noch ausstehende Richtlinie entsprechend formuliert werde, dennoch dürften die Formalitäten auch bei ehrenamtlichen Strukturen nicht vernachlässigt werden. Diese würden als Zuwendungsempfänger ebenso vom Landesrechnungshof geprüft und müssten entsprechend formal korrekt agieren.
Der Vorstand des LJHA regt an, bei der nächsten Sitzung im April, wenn bereits erste Zahlen und weitere Informationen zu dem Thema vorliegen, das Sozialministerium erneut einzuladen, um über die entsprechende Richtlinie Auskunft zu geben. Die Richtlinie möge zudem nachrichtlich mit dem Protokoll verschickt werden.
Zu Punkt 6, Härtefall-Fonds Vereine und Verbände, berichtet die Verwaltungsleitung vom Termin am 25. Januar 2023 mit dem BMFSFJ. Zur aktuellen Lage der Soforthilfen des Bundes sind bekannt:
- Soforthilfe Abschlagszahlung im Dezember
- Gas- und Wärmepreisbremse ab 01.03.2023
- Strompreisbremse ab 01.01.2023
- Härtefall-Fonds für kleine und mittlere Unternehmen (Antragsberechtigt auch alle sozialen Unternehmen, Volumen des Fonds: 2 Mrd. Euro)
- Härtefall-Fonds-Programm des BMJSFK für soziale Dienste, Vereine und Verbände (Volumen 1 Mrd. Euro). Antragsberechtigt: Gemeinnützige Einrichtungen und Träger, die bereits jetzt eine Förderung vom BMFSFJ erhalten. Der Bund geht bei dieser Billigkeitsrichtlinie aus diesem Grund von einem eingeschränkten Empfängerkreis aus. Bei den aktuell vom Bund geförderten Empfängern handelt sich um bundeszentrale Träger- und Einrichtungen oder bundeszentrale Modellprojekte.
Die Nachweispflicht des Bundes fordert: „Der Träger muss einen schweren Schaden nachweisen, dahingehend, dass der Zuwendungszweck gefährdet ist, aufgrund gestiegener Energiepreise“. Eine finale Richtlinie des Bundes ist immer noch nicht erstellt.
Aus diesem Grund werde das Land, unabhängig vom weiteren Vorgehen des Bundes, für die für Soziales zur Verfügung stehenden 6 Mio. Euro zügig eine Richtlinie für Vereine und Verbände erarbeiten.
Einstimmig fasst der Landesjugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:
- Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht des MSJFSIG zur Kenntnis.
- Die Verwaltung des Landesjugendamtes wird beauftragt, die weitere Entwicklung ressortübergreifend zu verfolgen und dem Landesjugendhilfeausschuss zum Sachstand zu berichten.
TOP 6 Kinder und Jugendliche in pandemischen Zeiten (Beschluss LJHA vom 29.08.2022)
Die Verwaltung des Landesjugendamtes verweist auf die entsprechende Anlage und erklärt, dass sich aufgrund der Landtagswahl 2022 die Haushaltsaufstellung auf März 2023 verschoben hat. Insofern seien noch Änderungen an den Projekten in der Übersicht möglich. Ziel und Zweck der Übersicht seien der Ausblick nach vorn und die Berichterstattung zu bestehenden Umsetzungen.
Für die Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung seien zusätzliche Haushaltsmittel und eine weitere Planstelle im Ministerium in den Haushaltsentwurf eingefügt worden, um die Strategie in den nächsten Jahren umzusetzen. Zum Landtagsbeschluss, auch in der Pflegekinderhilfe einen selbstorganisierten Zusammenschluss zu entwickeln, solle ein Konzept erstellt und auf den Weg gebracht werden.
Geplant seien weiterhin zusätzliche Plätze für PiA, das FSJ und auch Maßnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe. Zudem werde das Land ein Fortbildungsmodul „Neu im ASD“ fördern und sich an der Ausgestaltung beteiligen.
Vom Vorstand wird angeregt, Dinge aus der Liste zu streichen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses durch den Ausschuss bereits umgesetzt waren. Insbesondere soll der Blick in die Zukunft gerichtet und beschrieben werden, was es an Maßnahmen braucht, um die Hauptschwerpunkte nicht aus dem Blick zu verlieren. In den nicht gelb markierten Bereichen des Umsetzungs-Papieres könnte eine thematische Vertiefung, zum Beispiel im Landesjugendhilfeausschuss, erfolgen.
Die Verwaltung erläutert, es handle sich um ein „lebendiges“ Dokument, das regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben wird. Der Ausschuss wird in den kommenden Sitzungen den TOP erneut aufgreifen und um aktuelle Sachstände bitten.
Einstimmig fasst der Landesjugendhilfeausschuss folgenden Beschluss:
- Der Landesjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Landesjugendamtes, regelmäßig auf den nachfolgenden Sitzungen zur weiteren Umsetzung des Beschlusses zu berichten.
- Der Landesjugendhilfeausschuss behält sich die Vertiefung einzelner Aspekte der Umsetzung vor.
TOP 7 Bericht des Vorstands
Die Absage der 11. Sitzung wird damit begründet, dass aus formalen Gründen eine Durchführung nicht möglich war, da durch einen Verwaltungsfehler der Geschäftsstelle nicht alle Mitglieder fristgerecht eine Einladung erhalten hatten.
Der Vorstand erinnert an den Wunsch des LJHA Themen vertieft zu diskutieren und schlägt vor, unter externer Moderation einen Ausschuss-Termin zu nehmen (Montag, 03.07.2023), um miteinander und an einem anderen Ort in Klausur zu gehen. Der Termin sollte zeitlich bis etwa 14:30/ 15:00 Uhr und ein Mittagessen für die Chance zum persönlichen Austausch eingeplant werden. Themen könnten sein:
- Überlappungsbereiche und Schnittstellen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Erster Bericht der Verwaltung, welche Maßnahmen in der Zuständigkeit und im Interesse des LJHA liegen und im Sozialministerium über die verbleibende Legislatur noch stattfinden sollen. Dieser Bericht soll vertieft werden und sich darüber ausgetauscht werden.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu. Die Sitzung des LJHA im April soll für die weitere Themenfindung für den Klausurtag genutzt werden.
Der Vorstand kündigt an, Staatssekretär Johannes Albig zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, entweder im April oder zur Klausurtagung. Dabei soll es im Schwerpunkt um eine Vorstellung der in den kommenden Jahren geplanten fachpolitischen Maßnahmen gehen.
TOP 8 Bericht der Verwaltung
- Die Verwaltung stellt das neue Corporate Design des Landesjugendamtes vor, das verschiedene bunte Motive mit Familien und Slogans wie „Familie – nie langweilig!“ präsentiert und Kugelschreiber, Blöcke und bedruckte Stofftaschen umfasst. Die Materialien können im Ministerium abgerufen werden.
- Für Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe werden Flyer ausgelegt, in denen die Ansprechpersonen der Einrichtungsaufsicht und Aufgabenbereiche vorgestellt werden.
- Das Veranstaltungs- und Fortbildungsprogramm 2023 ist auf der Internetseite landesjugendamt-sh.de abrufbar.
- AT der BAG Landesjugendämter, Herbsttagung Nov. 2022.
Beschlüsse und Empfehlungen zur Umsetzung des KJSG:
-Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden mit Musterformularen. Diese wurde als Empfehlung des LJA umgesetzt und verschickt.
-Federführend beteiligt war das LJA an der Erstellung der Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe (Teil I und II). Auch diese wurde verschickt.
-Und die Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII wurde als Empfehlung des LJA versendet.
- Zum Thema Inklusives SGB VIII hat sich auf Bundesebene mit einem großen Beteiligungsprozess eine AG gegründet mit den Untergruppen Verfahrenslotsen, Verwaltungs- und Strukturreform und prospektive Folgenabschätzung. Auf Länderebene wurde zur Prozessbegleitung eine AG unter der Federführung von Schleswig-Holstein und Brandenburg gegründet, so dass die Verwaltung künftig aus der Sitzung berichten und die Expertise aus dem LJHA abrufen kann.
- Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe: Diese hat der Bundesrat am 16.12.2022 beschlossen.
Zu der im Januar verschickten Information aus dem LJA zu den Mustervereinbarungen kritisieren die Träger, dass an diesen Änderungen vorgenommen seien, ohne sie zuvor mit dem LJHA zu kommunizieren. Mit der Anforderung an ehrenamtlich tätige Jugendliche unter 18 Jahren, ein Führungszeugnis vorzulegen, sei eine Hürde aufgebaut worden.
Der Landesjugendring weist auf die Entstehung der Mustervereinbarungen als gemeinsamen Prozess mit dem LJHA hin und dass diese nun mit inhaltlichen Auswirkungen ohne Einbezug des LJHA verändert worden seien. Hier hätte man sich ein anderes Verfahren gewünscht.
Die Verwaltung erklärt die Veränderung der Mustervereinbarungen damit, dass das erweiterte Führungszeugnis nur im Falle eines engen Kontaktes bei der Betreuung vorzulegen sei und damit nicht für alle ehrenamtlich Tätigen gelte. In den mehr als 10 Jahren seit dem ersten Entwurf der Mustervereinbarungen hätten sich die Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung stark erhöht. Die Kriminalstatistik von 2022 beziffert Minderjährige als Tatverdächtige mit 20,6 Prozent. Vor diesem Hintergrund habe man die Mustervereinbarungen aktualisiert und bedauere, diese nicht noch einmal in die Runde gegeben zu haben.
Seitens des Kinderschutzbundes wird die Vorlage eines Führungszeugnisses in diesem Kontext für sinnvoll erachtet und vorgeschlagen, dieses Thema noch einmal zu diskutieren, z.B. bei der Klausurtagung. Dieser Vorschlag wird aufgegriffen.
TOP 9 Verschiedenes
Es wird auf Textgeneratoren wie Chat GPT hingewiesen. Diese würden sicherlich künftig auch in der Sozialen Arbeit eingesetzt werden können, z.B. für Hilfepläne, Sachberichte etc. Dies werfe Fragen der Verantwortung und Ethik auf, mit denen man sich befassen sollte.
Sitzungsleitung: Michael Saitner
Protokoll: Daniela Friederich i. V. Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss
Ende: 13:03 Uhr
Teilnehmende:
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Gitta Medelnik
- Dirk Behrens
- Anne-Gesa Busch
- Johannes Reimann
- Christian Schmidt-Rost
Susanne Günther - Marion Marx
- Michaela Peschel
- Michael Saitner
- Pierre Steffen
- Uli Tondorf
- Arne Popp
- Jochen Wilms
Stellvertretende Mitglieder:
- Kevin Gelhaus
Murat Baydas - Sigrid Carstensen
Alexander Hartig
Beratende Mitglieder:
- Sophia Schiebe, MdL
- Cornelia Schmachtenberg, MdL
- Nelly Waldeck, MdL
- Christian Dirschauer, MdL
- Birgit Brauer
- Simone von Pein
- Inge Kirchmaier
- Thorsten Wilke
Gäste und Vortragende:
- Thomas Zink/ Kerstin Sierk und Rebecca Schoebel
- Björn Bahnsen
- Phillip Diestel
- Kira Brandt
- Kaya Thun
- Sandra Moschell
- Ria Lissinna
- Thomas Friedrich/ Gyde Hansen und Anja Reimers
- Christine Hesser/ Dirk-Christian Stahnke