Beginn der Sitzung: 09:30 Uhr
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Herr Saitner begrüßt die Teilnehmenden, insbesondere die Abgeordneten des schleswigholsteinischen Landtags.
Zu Gast ist der Offene Kanal, da der Wunsch und die Überlegungen kommuniziert wurden, per Stream die Teilhabe an der Sitzung einer breiteren Öffentlichkeit möglich zu machen.
Die Sitzung werde heute jedoch nicht live übertragen, sondern aufgezeichnet. Das sei allerdings nur zulässig, wenn es keinen Widerspruch der Sitzungsteilnehmenden gäbe. Das Thema Aufzeichnung oder Live-Übertragung solle zudem noch einmal vom Vorstand mit der Verwaltung geprüft werden, wie damit in Zukunft umgegangen werden und welche weiteren Erwägungen daraus gezogen werden könnten.
Zur Aufzeichnung der Sitzung gibt es keinen Widerspruch. Die Anwesenden sind zudem einverstanden, dass neben der Bildtonaufnahme die Tonspur zur Erstellung des Protokolls genutzt wird.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der achten Sitzung vom 07. Februar 2022 wird einstimmig genehmigt.
TOP 3 Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Herr Saitner weist darauf hin, dass Verwaltung und Vorstand gemeinsam bereits schriftlich zu dem Thema informiert haben. Auch wenn das Kriegsgeschehen zumindest in der medialen Darstellung an Dynamik verloren habe, sei es Vorstand und Verwaltung wichtig, das Thema weiter präsent zu halten und darüber im Austausch zu bleiben.
Herr Wilke verweist auf das gemeinsame Schreiben der Verwaltung des Landesjugendamtes und des Vorstands des Landesjugendhilfeausschusses vom 30. März und erläutert die jeweils aktuellen Sachstände zu den Themenkomplexen:
Geflüchtete Kinder, Jugendliche und Familien:
Insgesamt sei die Lage wenig dynamisch. Zwar tage der interministerielle Leitungsstab weiter, jedoch nicht mehr täglich, sondern nur noch wöchentlich. Das Land gehe weiterhin von 34.000 Geflüchteten aus, die nach Schleswig-Holstein kommen und nach aktuellen Zahlen der letzten Woche seien mittlerweile 27.000 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert worden. Einige befänden sich bereits wieder auf der Rückreise. In den Landesunterkünften befanden sich Ende März noch 3.500 Geflüchtete, letzte Woche, Stand Anfang Mai, sind es 1.600. Die Auslastung der Notunterkünfte liege aktuell bei 25 Prozent. Die Mehrzahl der Geflüchteten seien Kinder und Frauen. Unter den in den letzten drei Monaten in den Landesunterkünften registrierten Menschen seien 13,5 Prozent Kinder unter sechs Jahren. Hochgerechnet auf die Zahl der in Schleswig-Holstein erwarteten 34.000 Menschen könne man von etwa 4.000 bis 4.500 Kindern unter sechs Jahren ausgehen, die in Schleswig-Holstein erwartet werden.
UMA
Auch hier zeige sich weiterhin wenig Dynamik. Stand 30. März gibt es 17 unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine in Schleswig-Holstein. Diese Zahlen seien ganz leicht gestiegen, am 13. Mai waren es 25. Auch hier zeige sich keine akute Problemlage.
Evakuierung von Kinder- und Jugendheimen
Dieses Thema wurde auf Bundesebene intensiv diskutiert. Letzte Woche sei dazu eine Punktation vom BMFSFJ mit rechtsetzenden Hinweisen veröffentlicht worden. Da diese in Abstimmung mit den Ländern erstellt wurde, habe sich die Verwaltung die Inhalte zu Eigen gemacht und in einer Fachinformation des Landesjugendamtes an die Jugendämter versendet, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022
Am 20. Mai werde voraussichtlich das "Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze"
beschlossen. In diesem Artikelgesetz finde sich auch der sog. Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Regelsysteme des Sozialgesetzbuches (hpts. SGB II und SGB XII) zum 1. Juni 2022 wieder. Da für die Kinder und Jugendlichen Hilfesettings nach dem SGB VIII ab dem ersten Tag möglich seien, habe der Rechtskreiswechsel formal keine Auswirkungen auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Einzig für den Bereich der Waisenheime und Waisenkinder habe es insbesondere auf die Betreuenden Auswirkungen. Die Verwaltung sei hierzu in einem engen Austausch mit dem BMAS und dem MWVATT und werde in Kürze eine Fachinformation hierzu veröffentlichen.
Kindertageseinrichtungen
Die Gesetzesänderung in § 59 KiTaG wurde am 28. April 2022 vom Landtag beschlossen. Der zweite Themenkomplex ist die Richtlinie zu niedrigschwelligen Angeboten, die noch nicht veröffentlicht ist. Geplant ist, sie im Amtsblatt am 23. Mai zu veröffentlichen, allerdings mit Gültigkeit rückwirkend zum 1. März 2022. Die Laufzeit wurde bis zum 31.12.2023 festgesetzt und auch die Summe wesentlich erhöht: Statt 1,5 Millionen sind es nun 15 Millionen Euro. Für das Jahr 2022 sind als rechnerische Größe 6,8 Millionen vorgesehen. Allerdings konnte eine Verständigung mit Finanzministerium dahingehend erzielt werden, dass sämtliche Gelder, die dieses Jahr nicht verausgabt werden, in das nächste Jahr übertragen werden können. Die Anträge werden gegenüber den örtlichen Trägern gestellt, die entsprechenden Abwicklungen erfolgen über die Kreise und kreisfreien Städte.
Führungszeugnis
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen sollen bei Aufnahme einer Tätigkeit in der Kinder und Jugendhilfe zwar ein deutsches Führungszeugnis beantragen, dies habe aber wenig Aussagekraft. Allerdings könne online bei den ukrainischen Behörden ein dortiges Führungszeugnis beantragt werden. Zudem wolle das Landesjugendamt eine Selbsterklärung empfehlen, mit der die betreffende Person gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich darlege,
dass sie weder strafrechtlich verurteilt sei noch ein strafrechtliches Verfahren laufe. Das Musterschreiben für eine Selbsterklärung mit den Informationen zum Rechtskreiswechsel und Führungszeugnis werde das Landesjugendamt in einer Fachinformation bereitstellen.
Herr Baasch fragt in Bezug auf die Inobhutnahme bzw. bei Aktivitäten bei Kindeswohlgefährdung, ob die Jugendämter diese beim Landesjugendamt melden müssten. Gebe es
dazu Erkenntnisse beim Landesjugendamt, um den Jugendämtern vor Ort damit zu helfen? Weiter fragt er zum Bereich Kita, ob die Erweiterungen der Gruppengrößen auch
beim Landesjugendamt angezeigt würden bzw. wie das überprüft werde.
Herr Wilke erläutert, dass es Aufgabe des örtlich zuständigen Jugendhilfeträger sei, dies im Blick zu haben. Selbstverständlich werde Hilfestellung durch das Landesjugendamt geleistet, zum Beispiel durch die Fachinformationen. Wenn Fluchtgemeinschaften nach Schleswig-Holstein kommen sollten die zuständigen Jugendämter vom Beginn an einbezogen werden. Das Landesjugendamt komme seiner Beratungsfunktion nach. Gleiches gelte für den Bereich Kita. In der Kitadatenbank seien die Gruppenveränderungen für das Landesjugendamt einsehbar.
Frau Busch fragt, ob es Zahlen dazu gebe, wie viele über sechsjährige Kinder nach Schleswig-Holstein kommen. Herr Wilke bestätigt das Vorliegen dieser Daten. Frau Busch bittet, falls möglich, auch um Zahlen aus den Kreisen. Herr Wilke wird prüfen lassen, was möglich ist.
Herr Dr. Reimann verweist darauf, dass die Einrichtungsaufsicht nicht Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeträger sei. Sie sei Landesaufgabe und für die kreisfreien Städte nehme das Ministerium sie selbst wahr. Für die Kreise nehmen sie die Landräte als untere Landesbehörde wahr. Es sei keine Selbstverwaltungsaufgabe, anders als der Kinderschutz.
Frau von Kalben fragt, ob die niedrigschwelligen Angebote, die als Kita-Ersatz gedacht seien, auch für den Ganztag zugänglich gemacht werden könnten, um Angebote für ältere Schulkinder zu schaffen. Herr Wilke verneint, denn die Richtlinie sei an dieser Stelle sehr eindeutig und gerade für die frühkindliche Bildung bzw. Kinder im Kita-Alter gedacht. Eine Ausweitung des Programms könne man sich zum Ende des Jahres anschauen und müsste, wenn man sieht, wie der Mittelabfluss läuft, prüfen, ob man für das nächste Jahr eine Änderung der Richtlinie erwägen könne. Dies sei technisch möglich. Frau von Kalben betont, sie wolle die Idee bereits einmal weitergeben, weil es einen Bedarf gebe.
Herr Baydas fragt, ob sich die bundesgesetzlichen Regelungen zum Rechtskreiswechsel nur auf die Menschen bezöge, die aus der Ukraine zugewandert sind, oder auf alle Zugewanderten. Herr Wilke geht aktuell davon aus, dass es sich ausschließlich auf die Geflüchteten aus der Ukraine beschränkt. Herr Dr. Reimann bestätigt, dass auch nach seiner Auffassung die Regelungen zum Rechtskreiswechsel im Ergebnis nur für die Ukraine gelten. Formuliert seien sie so, dass sie für all diejenigen gelten, für die ein besonderes Schutzbedürfnis wegen des Massenzustroms bestehe. Sie kämen zum ersten Mal zur Anwendung und im Moment nur für die Ukraine, weil dort Kriegszustände herrschten. Sie gelte für alle Personen, die aus der Ukraine einreisten, es gehe nicht um die Staatsangehörigkeit.
TOP 4 Schwerpunkt Kinder und Jugendliche in pandemischen Zeiten
Herr Haupt geht in seinem Vortrag zunächst insgesamt auf die Situation und anschließend auf das Programm „Aufholen nach Corona“
ein. Von 2020 bis heute seien insgesamt sieben Förderprogramme seitens des Landes mit Corona-Bezug umgesetzt worden. Oftmals traten sie rückwirkend in Kraft und bezogen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche und Zielgruppen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Abbildung der Vielfältigkeit sei dem Land bei der Planung und Umsetzung der Corona-Programme besonders wichtig gewesen.
In den sieben Förderprogrammen stecke ein Finanzvolumen von 37,7 Millionen Euro, wobei zwei große Förderprogramme herausragten: Das Kita-Aktionsprogramm und das Corona-Sonderprogramm zur Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugendbildung und Jugenderholung.
Das Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona – Aktive Freizeit stärken“
habe ein Finanzvolumen von 2,3 Millionen Euro. Im Bereich Kinder- und Jugendfreizeiten waren im Frühjahr die Mittel ausgeschöpft, so dass ein Mehrbedarf gemeldet wurde, der Ende April vom Finanzausschuss mit einer Aufstockung von 1,9 Millionen in diesem Bereich der Kinder- und Jugenderholung beschlossen wurde. Mit Stand 13.05.2022 wurden 236 Anträge z.T. mit mehreren Maßnahmen gestellt, davon wurden bereits 154 bearbeitet. Auf der Warteliste stehen noch 82 Anträge, die nach Freigabe der 1,9 Millionen Euro, die in Kürze zu erwarten sind, abgearbeitet werden. Es könne davon ausgegangen werden, dass darüber hinaus Mittel zur Verfügung stehen, um weitere Maßnahmen zu bewilligen.
Frau Busch fragt nach, wie mit denjenigen Maßnahmen umgegangen wird, die bereits begonnen haben. Dazu erläutert Herr Haupt, dass die Mittel Anfang in der Folgewoche freigegeben würden. Die Anträge, beispielweise für Pfingsten, seien alle bearbeitet.
Herr Popp fragt nach, in welchem Umfang Anträge gestellt werden können und wie viele Mittel derzeit noch bereitstehen. Für diesen Bereich (Stand 13.05.2022) stünden noch über 550.000 € zur Verfügung. Herr Haupt erinnert daran, dass Maßnahmen bis zum 31. Oktober beantragt und durchgeführt werden. Dies sei ein Feiertag, ein langes Wochenende, das für Kinder- und Jugendfreizeiten sicherlich interessant sei.
Herr Wilms weist darauf hin, dass die Defizite, die Kinder- und Jugendliche aus der Pandemie tragen, entwicklungspsychologisch und vom Erleben her nicht mit Maßnahmen nachgeholt werden könne, an denen sie in 2022 teilnehmen. Er fragt, ob es Perspektiven für eine Verlängerung der Programme gebe, um wirklich ein Aufholen nach Corona zu ermöglichen.
Herr Wilke verweist zunächst auf die Aufstockung des Bundesprogramms mit Landesmitteln, welche ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei. Und auf Bundesebene sei es so, dass die Länder unisono ein Nachfolgeprogramm des Corona-Aufholprogrammes einfordern. Die Diskussion bei der Jugend- und Familienministerkonferenz lasse darauf schließen, dass auch der Bund daran Interesse habe.
Frau Busch begrüßt die Bewilligung der zusätzlichen Landesmittel von 1,9 Millionen, verweist jedoch darauf, dass andere Länder von vornherein anders verteilt und mehr Mittel in den Bereich der Jugendfreizeiten gegeben hätten. Herr Haupt erläutert, dass aus diesem Grund in Schleswig-Holstein finanziell nachjustiert worden sei.
Herr Popp schlägt vor, man könne in Richtung zukünftiger Koalitionsverhandlungen über eine strukturelle Förderung in diesem Kontext nachdenken, bei der zudem ein längerer Zeithorizont betrachtet werden könne.
TOP 5 Schwerpunkt KJSG
Landesweite Selbstvertretung junger Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung gemäß § 4a SGB VIII
Herr Friedrich erläutert anhand von Folien den Sachstand und die Planungen zur landesweiten Selbstvertretung junger Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung in SH (s. Anlage). Das Thema werde aus dem Referat Einrichtungsaufsicht und Trägerberatung als Förderprogramm bearbeitet und man plane für später eine entsprechende Fortsetzung. Noch sei man im Prozess der Erarbeitung, wolle aber einen Einblick in den Sachstand geben.
Im August 2021 habe es beim Landesjugendkongress für Kinder und Jugendliche der stationären Erziehungshilfen in Schleswig-Holstein einen Fachkräfteworkshop zur Frage Wann hat SH eine Selbstvertretung? gegeben, aufdem Zwischenschritte entworfen und ein ehrgeiziger Zeitplan entwickelt wurden. Der Link auf die Ergebnismappe des Landesjugendkongresses im August 2021 und Ergebnisse des Workshops (ab S. 25) finden sich hier: https://www.landesjugendkongress.de/rueckblicke/5-landes-jugend-kongress-2021/
Geplant sei, Vertreter*innen des Vereins im kommenden Jahr die bis dahin vorliegenden Ergebnisse im Rahmen der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vorstellen zu lassen.
Frau Günther erinnert daran, dass mit den finanziellen Mitteln, die vom Landtag beschlossen wurden, auch eine Interessenvertretung der Pflegekinder Berücksichtigung finden sollte. Sie möchte wissen, ob es bereits einen Zeitplan oder eine grobe Einschätzung gebe. Herr Friedrich erklärt, dass in den Mitteln, die für 2022 angemeldet wurden, diese noch nicht dabei wären, auch weil die Situation nicht ohne weiteres vergleichbar sei. Die Planung sei in diesem Bereich noch nicht so weit. Im Bereich der stationären Erziehungshilfe habe man einen längeren Vorlauf gehabt. Die Strukturen im Bereich der Pflegekinderhilfe seien grundsätzlich andere, so dass man dort einen anderen Ansatz werde wählen müssen. Zudem gebe es dort noch keine Kooperationspartner im vergleichbaren Umfang wie im Projekt der stationären Erziehungshilfe.
Frau Busch weist darauf hin, dass es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben habe, es sei bisher ein rein von Fachkräften gestalteter Prozess gewesen. Sie halte es reichlich spät für das Ziel, Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, wenn die Rahmenbedingungen alle feststünden, nur noch die Ausgestaltung mit Kindern und Jugendlichen zu machen. Auch fragt sie, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, noch nach weiteren Trägern außerhalb der Einrichtungsträger zu schauen, die mit einem kritischen Blick von außen beitragen könnten.
Herr Friedrich erklärt, dass bei dem Fachkräfteworkshop im Rahmen des Landesjugendkongresses und im Rahmen der Vorbereitungsgruppe die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen thematisiert und dann einvernehmlich davon abgesehen wurde, um keine falschen Erwartungen zu schüren. Im August 2020 und 2021 sei noch nicht sicher gewesen, ob man tatsächlich die finanziellen Mittel erhalte, um alles umzusetzen. Man halte es für richtig, in zwei Schritten vorzugehen: Zunächst die finanziellen Rahmenbedingungen zu klären und im Rahmen der inhaltlichen Umsetzung zu fragen, was eigentlich erreicht werden solle. Dann könne eine Stelle zur Verfügung gestellt werden, die die Umsetzung begleite. Was die Einrichtungsträgerschaft betrifft, habe man sich dazu entschieden, mit den Akteuren zusammen zu arbeiten, die den Landesjugendkongress schon in der Vergangenheit sechsmal vorbereitet haben, weil die Vernetzungsstrukturen größer seien. Und auch fachlich-inhaltlich im Rahmen einer Selbstvertretung, die Kinder und Jugendliche in Einrichtungen unmittelbar erreichen soll, sei es gut, im ersten Angang auch eine Trägerkonstruktion zu nehmen, die etwas mehr Einblick in die Strukturen habe. Der Vorteil sei zudem, dass bei dem Trägermix im Land nun ein Verein bestehe, der sich aus den unterschiedlichsten Trägern, groß, klein, frei und privatgewerblich zusammensetze. Das sei eine sehr gute Konstellation.
Herr Wilms stellt fest, dass es hier um den fundamentalen Gedanken gehe, wie man Kinder- und Jugendbeteiligung angehe und diese gestalte. Es sei etwas sehr Prägnantes gesagt worden, das dem Landesjugendring aufstoße: Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen hätten sich nach den finanziellen Mitteln zu richten. Die Logik des Landesjugendrings wäre umgekehrt, also zunächst zu fragen: Was braucht ihr, was wollt ihr, was sind eure Bedürfnisse und dann zu schauen, welche Mittel können wir dafür bereitstellen. Wenn es um Jugendbeteiligung und Partizipation gehe, solle diese von den Jugendlichen ausgehen. Sei vorgesehen, dass sich im Laufe der Jahre das Selbstbeteiligungsgremium selbst umgestalten könne?
Herr Friederich bejaht diese Frage, diese Möglichkeit gebe es, sogar noch einen Schritt vorher, denn das Konstrukt sei noch nicht geschrieben und finde sich auch in der Vereinssatzung nicht. Festgeschrieben sei lediglich, dass das Land Mittel zur Verfügung stelle. Alles Weitere solle in den Workshops erarbeitet werden, im Rahmen eines Kreises von Kindern und Jugendlichen, die dann diese Fragen selbst beantworten. Kindern und Jugendlichen solle die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst diese verschiedenen Konzepte anzuschauen und zu entscheiden, was sie machen möchten. Auch der Wahlprozess werde so gestaltet. Es solle kein partizipativer Bruch stattfinden.
Frau Pungs-Niemeier weist darauf hin, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung mitgedacht werden sollten, auch diese hätten eine Meinung und wollten sich selbst vertreten. Sie erführen noch viel mehr an Fremdbestimmung und bräuchten andere Ressourcen in die Assistenz.
Frau Moschell, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung Schleswig-Holstein, fragt, wer bei den Workshops von fachlicher Seite die Assistenz übernehme. Herr Friedrich erklärt, dies sei Bestandteil der Förderung. Die Begleitung solle eine dafür eingestellte sozialpädagogische Fachkraft in diesem Verein sein, die auch dauerhaft das gesamte Verfahren begleite. Es könnten auch Fachkräfte aus den Einrichtungen unterstützend dazu kommen. Dieses Verfahren habe sich auch bei dem Landesjugendkongress bewährt.
Frau Busch weist darauf hin, dass nicht nur eine sozialpädagogische Fachkraft, sondern eine Fachkraft für Beteiligung die Arbeit der Selbstvertretung begleiten sollte.
Landeskinderschutzbericht
Frau Dr. Burchardt erläutert die Folien zum Landeskinderschutzbericht (s. Anlage).
Frau Günther wirbt für das Lesen des Landeskinderschutzberichtes, auch um sich auch ein Bild davon zu machen, was im Vergleich zum vorherigen Bericht bereits umgesetzt wurde und mit dem Fokus auf Kinderschutz in ländlichen Räumen. Eine wichtige Frage sei nun, wie der Landesjugendhilfeausschuss mit dem Landeskinderschutzbericht umgehen wolle. Gerne würde sie dafür werben, sich intensiver mit dem Bericht und den einzelnen Themen auseinanderzusetzen. Sie kritisiert, dass zukünftig der Bericht nicht mehr durch eine Kommission erstellt werde, sondern diese nur noch bei der Erstellung eingebunden
werde.
Herr Dr. Reimann erläutert, dass mit der Gesetzesänderung nun deutlich benannt werde, dass die Landesregierung einen Kinderschutzbericht bei einer unabhängigen Kommission beauftragt. Hier bestehe die Sorge, dass diese Formulierung ermöglicht und vielleicht auch intendiert ist, dass die Landesregierung Themen vorsteuere. Denn wenn sie sozusagen beauftrage, zu welchen Themen Expertinnen und Experten Stellung nehmen und zu welchen nicht, wären diese nicht mehr so frei wie früher zu entscheiden, welche Schwerpunkte sie im Kinderschutz setzen möchten. Das sei das gute Recht der Landesregierung und wenn der Gesetzgeber wünsche, dass ihm ein vorsortierter Bericht vorzulegen ist, dann sei das auch so zu akzeptieren. Aber man müsse sich darüber im Klaren sein, dass ein solches Vorgehen mit dem Verdacht einer Voreinflussnahme verbunden sein könne.
Weiter weist er darauf hin, dass der Landeskinderschutzbericht an den Landtag adressiert und der Landesjugendhilfeausschuss nicht der Jugendausschuss des Landtages sei. Der Landesjugendhilfeausschuss könne etwas mit diesem Bericht machen, aber es gebe kein formelles Beteiligungsrecht. Der Landtag sei auch nicht gehalten, auf Äußerungen des Landesjugendhilfeausschusses zu achten.
Herr Saitner führt aus, ihm ginge es nicht um eine formelle Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses, sondern um den Hinweis, ob es möglicherweise Anhalts- und Anlasspunkte aus dem Kinderschutzbericht der Landesregierung gibt, die hier in fachlich-inhaltlicher Hinsicht zu besprechen oder zu bewerten oder mit einem Hinweis an die Verwaltung zu versehen seien.
Herr Baydas sieht ebenso die Unabhängigkeit bei der Themensetzung des Landeskinderschutzberichtes gefährdet. Zu den Schutzkonzepten und der Frage der Zuständigkeiten interessiere ihn, inwiefern zwischen dem Bildungsministerium und dem Sozialministerium eine Zusammenarbeit stattfinde.
Frau Dr. Burchardt erläutert, dass zur Erstellung des Landeskinderschutzberichtes ein fachlich geeignetes Gremium eingesetzt werde, das die Schwerpunkte selbst festlege. Dies betrifft die Fragestellung „Wozu möchten wir uns äußern?“
und sei bestimmend für die Inhalte des Berichtes. Aber die verschiedenen Ressorts seien Wissensträger in vielen Bereichen und dies habe in den letzten Prozessen nicht genutzt werden können. Vorher habe im Gesetzestext nicht gestanden, dass eine Kommission Vorschläge und Empfehlungen erarbeite. Wenn allgemeines Interesse sei, einen Bericht zu erhalten, der die verschiedenen Aspekte im Kinderschutz als Querschnittsthema aufgreift, der der Fachpraxis hilft und aus dem sich Fachempfehlungen ableiten lassen, dann sei dies der richtige Weg, auch um dem Landtag deutlich zu machen, wo es Entwicklungsbedarfe gibt.
Frau von Kalben wünscht sich von dem Bericht, dass er sie als Politikerin in der Frage berät, welche Punkte besonders hervorzuheben seien und auf welche Bereiche politisch Einfluss genommen werden sollte.
Frau Günther fokussiert die fachliche Expertise, die intensiver genutzt und mit der man mehr arbeiten solle. Man solle schauen, mit welchen Themen aus dem Bericht man sich eingehender befassen möchte. Zudem könne der Landesjugendhilfeausschuss immer wieder daran erinnern, dass es solche Berichte gebe. Sie habe daran mitgearbeitet und fände es schade, wenn die Themen nicht weiter diskutiert würden.
Auch Herr Baasch fände es fahrlässig, wenn man einen Bericht nur für den Landtag schriebe und die Wirkung nicht nachhaltig wäre. Zudem richte er eine Forderung an die Landesregierung, der Bericht möge nicht auf den letzten Drücker vorgelegt werden, sondern möglichst früher, um auch Schlussfolgerungen für den parlamentarischen Raum ziehen zu können. Das sei nun noch nicht passiert und deshalb sei die Anregung völlig richtig, der Landesjugendhilfeausschuss solle auf jeden Fall einen Beschluss fassen und eine Aufforderung formulieren, dass der neu gewählte Landtag sich mit dem Landeskinderschutzbericht befassen solle. Zum Thema Erstellung des Berichtes fände er es schade, wenn man sich über das Verfahren streite, weil der Bericht dadurch seine Aussagekraft verlöre. Das werde auch denjenigen, die daran gearbeitet haben, nicht gerecht.
Der Vorstand kündigt an, über die Wortmeldungen zu beraten und einen Vorschlag zu machen, wie man mit dem Thema weiter verfahren wolle.
Pflegekinderbericht des Landes
Frau Dr. Burchardt erläutert die Folien zum Pflegekinderbericht des Landes (s. Anlage)
Frau Moschell bietet an, sich als Landeselternvertretung oder in kleinerem Rahmen als Kreiselternvertretung daran zu beteiligen, für mehr Eltern, die Pflegekinder aufnehmen, zu werben. Ihre Vision sei eine Veranstaltung, vielleicht organisiert durch die Pflegekinderhilfe, unterstützt durch die Landeselternvertretung.
Das Angebot wird seitens des Landesjugendamtes gerne angenommen.
Herr Behrens vermisst in dem Bericht den Blick darauf, weshalb es immer weniger Pflegefamilien gebe. Es seien keine Fachkräfte und es bestünden bei Inobhutnahmen fachlich große Herausforderungen, die hier nicht richtig zum Ausdruck kämen. Auch die Entlohnung sei ein Thema. Frauen, die jahrelang die Pflegefamilien aufrechterhielten, zahlten nicht in die Rentenkasse ein und profitierten letztlich nicht davon. Hier müsse aktiv gegengesteuert werden. Als dritten Punkt konstatiert er, dass gerade in den Inobhutnahmen von Bereitschaftspflege die Kinder häufig festsäßen, weil die Anschlussmaßnahmen nicht griffen, weil das Gutachten Monate brauche, dann die Beziehungsgestaltung in den Familien intensiver und es dadurch immer schwieriger werde, wenn diese Kinder den Familienbund wieder verlassen müssten.
Frau Günther lobt, dass das Thema auf der Tagesordnung sei und die Darstellung der Situation und gibt ebenso den Hinweis, dass Pflegeeltern keine Fachkräfte seien.
Herr Baydas vermisst die Themen Kurzzeit- und Bereitschaftspflege bzw. den Hinweis auf die Herausforderungen, die es dort gibt. Aus der Praxis werde berichtet, die Kinder seien zu lange in der Kurzzeitpflege, da die Anschlusshilfen nicht greifen oder keine Familien gefunden werden. Zudem müsse man noch einmal überdenken, dass Eltern der Unterbringung der Kinder zustimmen. Nicht selten entschieden sich die Eltern für stationäre Einrichtungen, weil die Besuchszeiten anders geregelt seien. Das Umgangsrecht bei Pflegefamilien ist herausfordernder gestaltet.
TOP 6 Fachkräftemangel in der Jugendhilfe
Anhand von Folien erläutert Frau Laux den Sachstand zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung und die nächsten Schritte, auch mit Blick auf die gesamte Jugendhilfe (s. Anlage).
Sie verweist zunächst darauf, dass in diesem Kontext nicht nur wichtig sei, ausreichend Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen, sondern diese auch die entsprechenden Qualifikationen aufweisen müssten. Dies habe man mit dem KitaG und der Qualifikationsverordnung definiert und dadurch eine Öffnung vorgesehen, was bedeute, dass Menschen, die nicht originär als SPA ausgebildet sind oder als Erzieher*innen, unter bestimmten Voraussetzungen nun in der Kita tätig sein können. So bleibe das Qualitätsniveau gesichert und der Bildungsauftrag könne umgesetzt werden.
Frau Laux betont, die Fachkräftegewinnung könne nur in gemeinsamer Verantwortung gelingen. Das Land trage einen Teil dazu bei, die Kommunen ebenso und die Einrichtungsträger. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um alles gut zu schaffen. Man müsse Hand in Hand arbeiten – und auch deshalb sei die Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung so wichtig.
Frau Moschell weist darauf hin, dass in Schleswig-Holstein für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf Betreuung bestehe. Dem werde man aktuell nicht gerecht. Im Moment habe man die Situation, dass durch den Fachkräftemangel oft an Eltern, die Verträge mit den Kindertageseinrichtungen hätten, appelliert werde, ihre Kinder komplett zu Hause zu lassen. Man sei im Gespräch mit diversen Trägern, die bereits jetzt ankündigten, dass im nächsten Kita-Jahr einige Gruppen geschlossen und weniger Kinder aufgenommen werden. Man habe damit nicht nur ein Problem, das schnell gelöst werden müsse, sondern es laufe Gefahr, noch sehr viel größer zu werden. Es sei ein sehr wichtiges Thema. Sie dankt Frau Laux, dass es so gut in Bearbeitung sei.
TOP 7 Sozialbericht der Landesregierung – Themen der Kinder- und Jugendhilfe
Herr Saitner verweist auf die Vorlage zu diesem TOP, mit der dem LJHA vier Schwerpunktthemen des Sozialberichts für eine weitere Befassung im Ausschuss vorgeschlagen werden. Auf Anregung von Herrn Popp wird das Thema Armutslage auf die Jugendarmut erweitert.
Der Landesjugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Aus der Vielzahl der Daten und Themen des Sozialberichts der Landesregierung werden vier Themenblöcke identifiziert, mit denen sich der Landesjugendhilfeausschuss
befassen wird:
a. Armutslagen – insbesondere Kinder- und Jugendarmut
b. Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation
c. Kindertagesbetreuung (Bildungsbeteiligung, Förderbedarfe, insbesondere Sprachauffälligkeiten)
d. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE)
Als Auftakt erfolgt eine Befassung mit dem Themenschwerpunkt „Armutslagen – insbesondere Kinder- und Jugendarmut“
in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses.
TOP 8 Bericht des Vorstands
Herr Saitner verweist auf die sehr schnelle, kurzfristige und gute Kommunikation des Vorstands mit vielen Stellen der Landesregierung, insbesondere mit der Verwaltung des Landesjugendamtes, nicht erst seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine, aber seitdem umso intensiver. Die Erfahrungen, die aus einer krisenhaften pandemischen Situation gezogen wurden, konnten analog übertragen werden auf die immer noch andauernde Kriegs-Krise. Man sei aber auch im Gespräch mit dem Bildungs- und dem Innenministerium, um etwaige jugendspezifische Fragestellungen dort einzubringen. Zwischenzeitlich sei auch die gemeinsame Klausurtagung von Vorstand, Verwaltung und Geschäftsstelle fortgeführt worden. Geplant sei, zur nächsten Sitzung im August den oder die neue Sozialminister*in den Landesjugendhilfeausschuss einzuladen.
Frau Busch verweist ergänzend auf die sich selbst gegebene Hausaufgabe, die Vorträge und Befassungen zum Thema Corona-Pandemie mit einem Beschluss zu schließen. Dies sei aus Zeitgründen noch nicht möglich gewesen. Es soll jedoch noch ein Vorschlag vom Vorstand erarbeitet werden, der dann in den Ausschuss eingebracht wird. Es gehe darum, die Lehren der Vortragenden und teilweise aus der Diskussion weiter zu verwenden, um damit weiter zu arbeiten.
TOP 9 Bericht der Verwaltung
Herr Wilke betont die gute und produktive Kommunikation zwischen Verwaltung und Vorstand und bietet an, ein weiteres gemeinsames Schreiben mit aktuellen Informationen zur Ukraine-Krise an den Ausschuss zu verschicken.
Weiter berichtet er kurz von der Jugend- und Familienministerkonferenz aus der vergangenen Woche. Dort wurden auch zwei Anträge aus SH (Verschickungskinder und Umsetzungscontrolling KJSG) verabschiedet. Weitere Themen waren eine Berliner Erklärung zur aktuellen Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes.
Zur „Jugendferienwerksrichtlinie“
berichtet Herr Haupt, sie werde derzeit verlängert. Zielsetzung der Richtlinie seien zwei Schwerpunkte. Zum einen solle Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitenmaßnahmen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe ermöglicht werden, zum anderen sollen finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien gemeinsam mit ihren Kindern kindgerechte Urlaube machen können. In den vergangenen Jahren waren immer Mittel übriggeblieben und man habe entschieden, gerade für die Ferienwerkskinder die Mittel von 10 auf 12 Euro zu erhöhen und für Familien von 15 auf 18 Euro pro Familienmitglied. Die Richtlinie ist derzeit in der Verbändeanhörung, die am 20. Mai endet. Es wird damit gerechnet, dass die Richtlinie Anfang Juli unterschrieben und veröffentlicht werden kann.
TOP 10 Verschiedenes
Herr Saitner dankt Herrn Baasch, der den Landtag und damit den Landesjugendhilfeausschuss verlässt, im Namen des gesamten Ausschusses für seine langjährige Mitwirkung.
Herr Fietze schlägt in Bezug auf die Diskurskultur innerhalb des Ausschusses vor, wieder zu einem Klausursystem zu kommen, das es vor Jahren bereits gegeben habe, also der Ausschuss sich in eine ganztägige Klausur zurückgezogen habe. Es sei sehr viel Sachverstand vorhanden, der in der normalen Sitzung und einem hohen Wortanteil der Verwaltung kaum Niederschlag finden könne. Er schlägt vor, Berichtsvorlagen vorab zu versenden.
Frau Busch weist auf die MuseumsCard hin, die der Landesjugendring jedes Jahr umsetzt. Die könne man jetzt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bestellen, damit sie kostenlosen Eintritt in die teilnehmenden Museen erhalten.
Die Sitzung wird um 12.57 Uhr beendet.
Vorsitz:
Michael Saitner
Für das Protokoll:
Daniela Friederich
Teilnehmende:
Dr. Jochen Wilms Murat Baydas
Anne-Gesa Busch Dr. Kathrin Sinner
Arne Popp Michaela Peschel
Michael Saitner Birgit Brauer
Sandra Moschell Albert Kedves
Anita Pungs- Niemeyer Dirk Behrens
Susanne Günther Inge Kirchmaier
Henning Fietze Thorsten Wilke
Eka von Kalben, MdL Kevin Gelhaus
Anita Klahn, MdL
Wolfgang Baasch, MdL
Tobias von der Heide, MdL
Dr. Johannes Reimann
Gäste:
Dr. Susann Burchardt Hasko Facklem KJSH-Stiftung
Thomas Friedrich Mareike Martensen
Viola Laux Thieme, Lilly
Moritz Haupt Diestel, Phillip
Daniela Friederich