Beginn: 09:00 Uhr
TOP 1: Eröffnung der Sitzung
Stellvertretend für Herrn Saitner begrüßt Frau Marx die Teilnehmenden der Videokonferenz. Sie bittet darum, künftig an die laut Geschäftsordnung vorgesehene Anmeldung zu den Sitzungen zu
denken. Unter TOP 4 wird Frau Vollertsen statt Frau Dr. Hollmer berichten. Weitere Änderungen, Einwände oder Ergänzungen zur Tagesordnung gibt es nicht.
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der Sitzung vom 19. April 2021 wird einstimmig genehmigt. Frau Langholz fragt nach, inwieweit der Appell zur Priorisierung von Impfungen in der Jugendhilfe, der in der letzten Sitzung beschlossen wurde, weiterverfolgt und veröffentlicht wurde. Sie habe keine Berichterstattung dazu wahrgenommen. Herr Wilke antwortet, dass er den Beschluss innerhalb des Ministeriums zur Veröffentlichung weitergeleitet habe, weitere Informationen lägen ihm nicht vor. Es gibt mehrere Rückfragen. Herr Wilke sagt zu, dem nachzugehen, was aus der Veröffentlichung geworden ist, und die Information zeitnah dem LJHA zuzusenden. Veröffentlichungen werden künftig auch an den Verteiler des LJHA verschickt. Zudem verweist er auf die Internetseite des Landesjugendamtes, die sich in der Umstellung befinde. Er regt an, ergänzend die Beschlüsse auf der neuen Seite künftig zeitnah nach den jeweiligen Sitzungen einzustellen.
TOP 3: „Lernsommer SH“
Sven Runde, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Sven Runde, Referent im MBWK, stellt den Sachstand zum Programm „Lernchancen: SH“ dar. Im Mittelpunkt stünden die Jahrgangsstufen drei bis zehn. Um den Übergang in das neue Schuljahr zu erleichtern, seien die letzten beiden Wochen der Sommerferien für die kostenfreien und freiwilligen Lernangebote angedacht, die Schulen wären aber in ihrer Entscheidung hier frei, Angebote könnten auch in allen anderen Wochen gemacht werden. Ziel sei es, insbesondere Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erreichen, dies könne sowohl der Lernstand sein als auch eine soziale Benachteiligung oder ein anstehender Schulwechsel oder Abschluss. Das MBWK hofft, dass insbesondere Schulen in sozialen Brennpunkten und mit vielen Deutsch als Zweitsprache (DAZ)-Schüler:innen teilnehmen. Die Angebote werden nicht von Lehrkräften, sondern von VHS, Studierenden, Wohlfahrtsverbänden, Kulturschaffenden, Vereinen und Verbänden als auch privaten Bildungsanbieter:innen gemacht. Diese bieten ihre Angebote auf zukunftskom2 pass.sh an. Die Angebote sollen ca. 25 h/Woche in Deutsch, Mathe und Englisch sowie überfachliche Kompetenzen umfassen. Derzeit lägen, ähnlich wie im Vorjahr, 120 Interessensbekundungen von Schulen vor. Diese Angebote würden flankiert von Kulturangeboten im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ sowie Angeboten der Wohlfahrtsverbände im Bereich DAZ. In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass Angebote wie die Ferienbörse oder der Ferienpass noch nicht auf der Homepage zu finden seien. Auch fehlten Angebote zum Erreichen von Sozialkompetenzen und vernetzten Kompetenzen. Wenn die Angebote in den letzten zwei Ferienwochen stattfänden, käme es zu Überschneidungen mit den Ferien anderer Bundesländer, gemeinsame Aktionen seien dann nicht mehr möglich. Erholungszeiten für Kinder und Jugendliche müssten erhalten bleiben. Weitere Fragen zielten darauf ab, wie der Bedarf erhoben worden sei bzw. ob auch die Kinder und Jugendlichen einbezogen worden seien und warum die Projektangebote nur von Honorarkräften durchgeführt werden könnten. Herr Runde verweist in seiner Antwort darauf, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handle, der Vertrag sei erst vor knapp einer Woche unterschrieben worden. Allen Beteiligten sei bewusst, dass Kinder ihre Ferien bräuchten, der Ausgleich fachlicher Defizite stünde nicht im Vordergrund. Als Grundlage für die Bedarfserhebung seien die Lehrkräfte und ihre fachliche Einschätzung wesentlich, für die kulturellen Angebote die Kulturvermittler:innen vor Ort. Es habe für Befragungen der Schüler:innen keine Zeit gegeben, die Landesschüler:innenvertretungen seien einbezogen worden. Weitere Anmerkungen aus dem LJHA beziehen sich auf die Aussage, es gäbe kaum Lerndefizite durch Corona, bereits vorher hätten 20% der Kinder und Jugendlichen Lerndefizite gehabt. Gefragt wird auch nach mittelfristigen Perspektiven. Es wird angemerkt, dass Lehrkräfte nicht in allen Bereichen die richtigen seien, um Bedarfe von Kindern und Jugendlichen einzuschätzen und Partner einbezogen werden sollten. Weiterhin wird nachgefragt, ob Angebote an anderen Schulen als der eigenen wahrgenommen werden und Angebote von der Offenen Jugendarbeit gemacht werden können. Dies sei möglich, so Sven Runde, allerdings entschieden die Schulen vor Ort über Kooperationen. Im Chat erfolgt außerdem zur Frage nach Qualität und Führungszeugnis die Antwort: „Konkret sind die Schulen dafür verantwortlich, die Qualität zu beurteilen. Gerade im Bereich "Einbindung von Lehramtsstudierenden" gibt es bereits Ansätze, dass mit einer entsprechenden Betreuung zu institutionalisieren. Das betrifft dann die Zeit nach dem Lernsommer." Ungeklärt ist die Frage der Bezahlung von bereits vorhandenen Ganztagskräften, die im Rahmen von Lernchancen: SH tätig als Honorarkräfte werden sollen. Aufgrund von Problemen mit den Sozialabgaben sei dies bisher als nicht möglich eingestuft worden. Sven Runde bestätigt, dass noch nicht geklärt sei, ob eine Stundenaufstockung möglich ist. Frau Marx dankt für den Input und die Bereitschaft zur Diskussion mit den Mitgliedern des LJHA. Insbesondere die zahlreichen noch unbeantworteten Fragen beispielsweise zu möglichen Schulkooperationen und der Vergütung von Stundenaufstockungen macht deutlich, dass in der kurzen noch verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Angebots des Landes weiterer Informationsbedarf besteht. Der Landesjugendhilfeausschuss wird sich voraussichtlich in einer seiner nächsten Sitzungen nochmal mit dem Thema befassen.
TOP 5 (vorgezogen) „Herausforderungen in der Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Jugendhilfe zu anderen“
Dr. Mike Seckinger, Deutsches Jugendinstitut e.V., München
Am 16. November 2020 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss, Landes- und Bundesregierung aufzufordern, die Kinder- und Jugendhilfe als systemrelevant zu betrachten. Grundlage dafür war das Arbeitspapier eines Unterausschusses des LJHA zum Thema Jugendhilfe und Corona, das der Vorstand des LJHA im Nachgang auf Kernaussagen komprimiert hatte. Es wurde vereinbart, die vier Kernthemen in den Sitzungen des LJHA aufzugreifen, um ggf. Handlungsempfehlungen zu formulieren. Dazu sollten auch Expert:innen eingeladen werden. Dr. Seckingers Vortrag ist der Dritte in dieser Reihe und befasst sich mit dem Thema „Schnittstellen“. Dr. Seckinger betitelt seinen Vortrag „Die Kinder- und Jugendhilfe und ihr Auftrag zur Einmischung“. Er stellt zunächst Funktion und Auftrag der Jugendhilfe dar und erläutert, warum er die Bezeichnung „Überlappungsbereiche“ anstelle von „Schnittstellen“ vorzieht. Anschließend geht er beispielhaft auf den Überlappungsbereich Schule und zum Abschluss auf die aus der Corona-Pandemie folgenden Herausforderungen ein. Im Anschluss danken die Teilnehmenden Herrn Dr. Seckinger für die vielen Anregungen und Praxisbeispiele. Insbesondere der „Einmischungsauftrag“ der Jugendhilfe sei durch seinen Vortrag deutlich geworden. Der LJHA solle sich weiter mit der Systemrelevanz der Jugendhilfe beschäftigen und sich noch einmal damit befassen, welche Themen des Vortrags vertieft werden sollen. Der Vortrag ist diesem Protokoll beigefügt, ist jedoch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
TOP 4: AG Ganztagbetreuung
Britta Vollertsen, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Herr Wilke berichtet zunächst über den aktuellen Gesetzgebungsstand: Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG) ist zum 09.12.2020 in Kraft getreten. Den Ländern stehen nunmehr investive Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. € (davon SH 120 Mio. €) zur Verfügung. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) normiert den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung durch eine Änderung im SGB VIII. Es ist ein stufenweiser Aufbau des Anspruchs auf ganztägige Förderung ab 01.08.2026 (Kinder der 1. Klassenstufe) bis zum 01.08.2030 (Kinder der 4. Klassenstufe) vorgesehen. Der Rechtsanspruch soll an allen Werktagen im Umfang von 8 Stunden gelten. Wichtig ist insbesondere, dass der vorliegende Entwurf nicht dazu führt, dass bestehende und neue Angebote unter Schulaufsicht gefährdet sind, denn auch diese Angebote können anspruchserfüllend sein. Der Entwurf sieht nunmehr auch eine Betriebskostenförderung des Bundes vor. Diese soll in 2026 beginnen und der Höhe nach bis zum Jahr 2030 auf jährlich 1 Mrd. Euro aufwachsen. SH hat eine Ausfinanzierung gefordert, da Berechnungen von Betriebskosten in Höhe von 4,5 Mrd. Euro pro
Jahr ausgehen. Die gemeinsame AG von JFMK und KMK wird erneut am 15. Juni 2021 tagen, die abschließende Befassung im Bundesrat ist für den 25. Juni 2021 vorgesehen. Frau Vollertsen berichtet, dass 720 Schulen, davon 145 Grund- und Förderschulen, in Schleswig-Holstein Betreuungsangebote vorhalten. 9.300 Grundschüler:innen nehmen ein Hortangebot in Anspruch. Die Beteiligungsquote beträgt damit ca. 30% über alle Schularten hinweg, an Grundschulen liegt sie höher. Im Schuljahr 2021/2022 werden sich weitere 17 Schulen mit Angeboten beteiligen, an lediglich 40 Grundschulen gibt es derzeit keine Betreuungsangebote. Im Schuljahr 2020/2021 hat das Land 13,4 Mio. Euro für die Finanzierung von Ganztagsbetreuungsangeboten zur Verfügung gestellt. Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein (SAG) berät die schleswig-holsteinischen Schulen auf dem Weg zu Ganztagsschulen und unterstützt bestehende in ihrer Qualitätsentwicklung. Die SAG basiert auf einem Kooperationsvertrag zwischen dem Bildungsministerium, dem Sozialministerium und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und bietet gut nachgefragte Fort- und Weiterbildung (Zertifikatskurs) an. Bedingt durch die Pandemie wurden im vergangenen Jahr 11,5 Mio. Euro an Beiträgen für ausgefallene Ganztagsbetreuung an die Eltern erstattet worden; im Januar und Februar 2021 weitere 7 Mio. Euro. Die Erstattungsleistung des Landes wird mit der Wiederaufnahme des Regelunterrichtes am 31.Mai 2021 enden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Grundschulen in Schleswig-Holstein, AG Ganztag, von Bildungs- und Sozialministerium hat unter dem Vorsitz von Frau Dr. Romig und Herrn Wilke erstmalig am 04. Juni 2021 getagt. Die Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der vorgesehenen Sachstandserhebung befasst und einen von den Ministerien erarbeiteten Entwurf zu möglichen Themenfeldern und Fragenstellungen weiterentwickelt. Der Entwurf wird auch den LJHA-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Ein externer Auftrag für diese Sachstandserhebung, die den Status Quo der Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein sowohl qualitativ als auch quantitativ abbilden soll, wird durch beide Ministerien erteilt werden. Aufgabe der AG werde es sein, den Prozess der Weiterentwicklung zu begleiten, zu beraten und einen Austausch der unterschiedlichen Beteiligten zu ermöglichen. Parallel zur Sachstandserhebung sind drei bis vier Regionalkonferenzen geplant, um einen umfassenden Beteiligungsprozess zu initiieren. Mit Unterstützung der Serviceagentur „Ganztägig lernen Schleswig-Holstein“ sollen ab Herbst 2021 strukturell gleiche Veranstaltungen durchgeführt werden, in deren Zentrum eine aktive, moderierte Partizipationsphase stehen soll. Die erarbeiteten Erkenntnisse sollen einfließen in die Gestaltung eines breit akzeptierten Ganztags und in einem Landtagsbericht dokumentiert werden. Frau Marx dankt Frau Vollertsen für den ausführlichen Bericht und kündigt – im Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt – eine weitere Befassung des LJHA mit der Thematik an.
TOP 6 Bericht des Vorstands
Frau Marx verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und erläutert ergänzend, dass sich der Vorstand damit befasst habe, welche Themen aus der letzten Amtsperiode des LJHA nochmals aufgegriffen werden sollten. Die Liste beinhalte daher nur „alte“ Themen, die ergänzend zu den bereits in den ersten Sitzungen dieser Amtsperiode identifizierten Themenfeldern, wie beispielsweise die Erkenntnisse und Folgen der Corona Pandemie für Jugendliche, in den nächsten Sitzungen nach entsprechender Vorbereitung durch den Vorstand bzw. die Verwaltung des Landesjugendamtes aufgerufen werden. Auch weitere Themenanregungen, die beispielsweise heute unter dem Eindruck des Vortrags zu TOP 5 identifiziert wurden - die Mediatisierung von Kindern und Jugendlichen, die Eingliederungshilfe als weiterer Überlappungsbereich - werden im Themenspeicher des Vorstands für diese
Amtsperiode aufgenommen.
TOP 7 Bericht der Verwaltung
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG): Das Gesetz hat in zweiter Lesung den Bundesrat passiert, die Verkündung steht bevor. Das Landesjugendamt prüft bereits die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein, da voraussichtlich Änderungen des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG – notwendig werden. Herr Wilke wird in den kommenden Sitzungen berichten. „Aufholprogramm Corona“ der Bundesregierung: Für die besonders relevanten Bereiche Kinderund Jugendfreizeiten (70 Mio. Euro) und Sozialarbeit (220 Mio. Euro) ist eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund in Abstimmung. Darauf aufbauend sollen in Schleswig-Holstein neue Richtlinien erstellt bzw. bestehende geändert werden. Die große Herausforderung werde sein, die Gelder so frühzeitig auszukehren, dass bereits in diesen Sommerferien die Kinder von den Mitteln profitieren. Allerdings ist zunächst eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes erforderlich, welches nicht vor Ende Juni in Kraft treten kann. Neben zusätzlichen Mitteln für das Freiwillige Soziale Jahr sind auch für die „Frühen Hilfen“ zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorgesehen. Die bestehende Förderrichtlinie wird zeitnah geändert werden.
Landesverordnung Corona: Alle Änderungen und Fachinformationen seien immer aktuell auf der Homepage des Landes zu finden. Die nächste Aktualisierung erfolgt zum 14. Juni 2021, eine Fachinformation folgt voraussichtlich zum 11. Juni 2021. Am 04. August 2021 findet der Fachtag „Guter Kinderschutz in Schleswig-Holstein“ statt, u.a. mit Minister Dr. Garg und Dr. Thomas Meysen. Auf dem am 10. Juni 2021 stattfindenden Treffen der Landesjugendämter wird auch die Vernetzung der Landesjugendhilfeausschüsse untereinander angesprochen. Herr Steffen fragt in Bezug auf die Auswirkungen der KSJG-Änderung, welche Einschätzung es zur Beteiligung von selbstorganisierten Zusammenschüssen aus den Stationären Einrichtungen im Jugendhilfeausschuss gebe. Herr Wilke antwortet, er sei diesbezüglich offen, es gelte eine sinnvolle Umsetzung zu finden. Angeregt wird, für die Umsetzung des „Aufholprogramms“ im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten alle beteiligten Träger kurzfristig zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch einzuladen. Herr Wilke nimmt die Anregung mit. Frau Busch bittet darum, zu prüfen, inwieweit die Mittel aus dem „Aufholprogramm“ im Bereich FSJ für die Einführung eines besseren und transparenteren Platzvergabeverfahrens genutzt werden können. In Bezug auf die Landesverordnung bittet sie, die Maskenpflicht bei Ferienfreizeiten zu prüfen. Aufgrund der bereits vorhandenen Möglichkeit zur gemeinsamen Übernachtung ergebe diese keinen Sinn mehr. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass Ferienfreizeiten mit weniger als zehn Teilnehmer*innen schlechter gestellt seien als private Treffen. Herr Wilke antwortet, dass er zuversichtlich ist, dass die Neuregelung der Landesverordnung auf diese Punkte mit guten Lösungen eingehen wird.
TOP 8 Verschiedenes
Herr Steffen und Herr Behrens weisen darauf hin, dass Selbsttests zwar Kitas und Schulen, nicht aber Stationären Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, dies sei ein Versäumnis. Frau Langholz berichtet über ihr bekannt gewordene Fälle von Long Covid unter dem Fachpersonal, die eine Lösung des Fachkräftemangels noch dringlicher machen.
Der nächste Sitzungstermin ist der 30.08.2021.
Ende der Videokonferenz: 12:05 Uhr
Vorsitz:
Marion Marx
Für das Protokoll:
Mareike Martensen
Teilnehmende:
Anne-Gesa Busch
Arne Popp Birgit Brauer
Anita Pungs-Niemeier Anita Klahn, MdL
Dirk Behrens Eka von Kalben, MdL
Gitta Medelnik Thorsten Wilke
Dr. Johannes Reimann Wolfgang Baasch
Nicole Howe Christian Dirschauer
Marion Marx Idun Hübner
Andrea Körtzinger
Pierre Steffen Gäste:
Susanne Günther Philipp Diestel
Uli Tondorf Johannes Kahlke
Sigrid Carstensen Stefan Zeitvogel
Jochen Wilms Sonja Ohm
Christiane Reiche Britta Vollertsen
Murat Baydas Sven Runde
Claudia Langholz
Marcelle Scherer