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Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZHuK) : Thema: Ministerien & Behörden

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Letzte Aktualisierung: 03.05.2022

AVWS

Mein Kind hat vielleicht eine AVWS. Was kann ich tun?

An uns werden häufig Fragen zu auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) gestellt. Die Unterstützung und Förderung, die wir peripher hörbehinderten Kindern und Jugendlichen zuteil werden lassen, gibt es im Falle einer AVWS durch uns leider nur in Ausnahmefällen. Sollte ein HNO-Arzt bei Ihrem Kind eine AVWS diagnostiziert haben, senden Sie uns den Arztbericht zu, damit wir auf dieser Grundlage ermitteln können, ob und wenn ja wie wir unterstützend tätig werden können. Deutet das Ergebnis auf eine umfängliche AVWS hin, sind wir gern durch eine einmalige Beratung behilflich, Schule und Elternhaus zu erläutern, welche Art der Störung vorliegt und welche schulischen Rahmenbedingungen das Lernen erleichtern können.

Als Hilfe für eine Förderung im Grundschulbereich finden Sie hier jeweils eine Broschüre mit Spielen für das Elternhaus und für die Schule.

 

Integration

Wie viele Stunden in der Woche wird mein Kind betreut?

Es gibt keinen festen Stundenschlüssel. Art und Umfang der Betreuung hängen davon ab, wie viel Unterstützung Ihr Kind benötigt und wie viel Kapazität die zuständige Beratungslehrkraft hat.

Muss mein Kind nach Schleswig in die Schule?

Unser vorrangiges Ziel ist es, die Rahmenbedingungen in der Schule vor Ort so optimal zu gestalten, dass möglichst alle Schüler am Heimatort zur Schule gehen können. Erst wenn das nicht gelingt, wird über eine Beschulung in Schleswig nachgedacht.

Bis wann kann mein Kind betreut werden?

Ihr Kind kann die gesamte Schullaufbahn durch uns betreut werden, solange es eine staatliche Schule besucht. Dies betrifft auch eine Berufsschule oder die gymnasiale Oberstufe.

Welche Ausbildung haben die Beratungslehrer?

Wir sind ein Team von Sonderschullehrern mit sonderpädagogischer Qualifikation im Förderschwerpunkt Hören und unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikationen.

Warum ist ein Schwerbehindertenausweis sinnvoll?

Er berechtigt behinderte Kinder und ihre Familien die Rechte und Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch zu nehmen und Vergünstigungen zu nutzen (z.B. bei der Lohn- und Einkommenssteuer / bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel /...).

Internat

Bekommt mein Kind im Internat Taschengeld?

Ja, für die Ausgaben, die die Kinder im Internat haben, bekommen sie Taschengeld, das von den Erziehern verwaltet wird.

Muss mein Kind ins Internat Bettwäsche und Handtücher mitbringen?

Nein, Bettwäsche und Handtücher werden vom Internat gestellt. Natürlich darf es auch seine eigenen Sachen mitbringen!

Mein Kind ist z.B. Moslem, Vegetarier oder benötigt eine spezielle Diät. Wird das berücksichtigt?

Ja, die Küche des Internats bemüht sich, auf die verschiedenen Bedürfnisse einzugehen. Moslems und Vegetarier bekommen z.B. ihr Essen fleisch- oder schweinefleischlos. Sprechen Sie uns an!

Wie kommt mein Kind ins Internat und wieder zurück?

Die Kinder werden von angemieteten Busunternehmen in Begleitung einer Erzieherin am Freitag nach Hause gefahren und am Sonntag wieder abgeholt. Die Haltestellen sind in Wohnortnähe.

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