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Landesamt für Umwelt : Thema: Ministerien & Behörden

Asiatische Hornisse: Bisher 5 Nester in Schleswig-Holstein entdeckt

Letzte Aktualisierung: 17.10.2025

Zeichnung mit einer Europäische Hornisse, Asiatischen Hornisse und Gemeinen Wespe im Vergleich
Europäische Hornisse, Asiatische Hornisse und Gemeine Wespe (von links nach rechts) im Vergleich

Kreise Segeberg / Stormarn / Steinburg. Mitte Juni 2025 ist erstmals ein Nest der Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein entdeckt worden. Seitdem gab es vier weitere Funde von Nestern dieser Art im Süden Schleswig-Holsteins. Von den fünf gefundenen Nestern konnten vier erfolgreich durch Fachleute entfernt werden, ein Nest musste vor Ort verbleiben. Es ist möglich, dass sich weitere Nester im Süden des Landes befinden und bisher nicht entdeckt wurden. Mit dem Fortschreiten des Laubfalls könnten diese Nester entdeckt werden und sollen dann dem Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldet werden.
 
Erstmalig in Schleswig-Holstein wurde ein Nest der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) im Juni 2025 in Wahlstedt gefunden. Ein weiteres Nest wurde kurz danach durch einen aufmerksamen Bürger in Großenaspe entdeckt. In beiden Fällen handelte es sich um die meist bodennah angelegten sogenannten Primärnester und sie konnten schnell entfernt werden. Anfang September wurde zudem ein höher hängendes Sekundärnest gemeldet und anschließend direkt entfernt, da es sich gut zugänglich an einem Dachüberstand befand. Darüber hinaus wurden im Juli einzelne Flugtiere an Bienenstöcken in Travenbrück gesichtet und gemeldet. Das Nest konnte nach intensiver Suche mit unterschiedlichen Methoden Anfang September in der Nähe des Klosters Nütschau entdeckt, aber aufgrund der kaum zugänglichen Lage nicht entfernt werden.

Nest asiatischer Hornissen in Lägerdorf, hoch in den Ästen eines Baumes
Nest asiatischer Hornissen in Lägerdorf, hoch in den Ästen eines Baumes

Ein weiteres Tier in Lägerdorf wurde im August über das landeseigene Meldeportal für invasive Arten an das Landesamt für Umwelt gemeldet. Dort konnte das Nest schnell gefunden und unter Einsatz einer Hebebühne durch Fachleute entfernt werden.
 
Seit den ersten Funden in 2014 hat sich die Asiatische Hornisse inzwischen trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen in Deutschland etablieren können. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt dabei im Südwesten Deutschlands in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wobei im vergangenen Jahr auch eine deutliche Ausbreitung in Niedersachsen erfolgte. In Hamburg wurden seit 2019 jährlich einzelne wenige Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und entfernt. Auch in 2025 wurden in Hamburg Nester entdeckt und entfernt.
 
Es ist nicht auszuschließen, dass sich weitere Nester der Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein befinden. Die Flugtiere der Asiatischen Hornisse sind oftmals unauffällig. Jetzt im Herbst kann man sie, neben Bienenstöcken, am ehesten an sonnigen Tagen am blühenden Efeu entdecken. Bei Laubfall der Bäume kann es zudem sein, dass weitere Nester in den Baumkronen entdeckt werden. Eine Verwechslungsgefahr besteht vor allem mit Nestern des Mittleren Wespe (Dolichovespula media). Diese Art hat das Einflugloch gut erkennbar unten am Nest, während das Einflugloch der Asiatischen Hornisse seitlich, eher im oberen Drittel des Nestes zu finden ist. Alle Sichtungen von Tieren oder Nestern sollten umgehend dem Landesamt für Umwelt gemeldet werden: Meldeportal Asiatische Hornisse
 
Alternativ können Sichtungen auch an gemeldet werden.
 
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse werden auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein bereitgestellt.
 
Um alle Möglichkeiten zu nutzen, der Etablierung der Asiatische Hornisse in Schleswig-Holstein entgegen zu wirken, sollten zwar alle Sichtungen unverzüglich den Naturschutzbehörden gemeldet, jedoch keine eigenen Beseitigungsmaßnahmen ergriffen werden. Es ist dabei zu beachten, dass eine Tötung einzelner Tiere nicht sinnvoll ist und bei Verwechslungen mit einer geschützten Art (zum Beispiel die besonders geschützte Europäische Hornisse - Vespa crabro) Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegen. Gefangene Tiere sollten daher fotografiert und umgehend wieder freigelassen werden. Eine Beobachtung der Flugrichtung kann unter Umständen helfen, einen möglichen Neststandort einzugrenzen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 und -198 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: und I www.schleswig-holstein.de/lfu

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