FLINTBEK. Aktuelle Lärmkarten für etwa 430 Städte und Gemeinden sind seit heute auf der Internetseite des Landes und unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlicht.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU wurden Lärmkarten für rund 2.500 Kilometer Straßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.220 Fahrzeugen am Tag und darüber hinaus für einzelne zusätzliche Strecken ausgearbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 340.000 Menschen Belastungen über 55 dB(A) ganztags durch Umgebungslärm ausgesetzt sind. Davon haben etwa 20.000 Menschen sogar sehr hohe Lärmbelastungen über 70 dB(A). In der Nacht sind etwa 220.000 Menschen mit mehr als 50 dB(A) von Straßenlärm belastet.
Für die Veröffentlichung der Lärmkarten wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) das neue Geoportal Umgebungslärm ins Leben gerufen. Dort sind zum Beispiel auch Lärmkarten für den Fluglärm des Hamburger Flughafens dargestellt. Es werden noch Lärmkarten für den Straßenverkehr einzelner Städte ergänzt werden. Das Geoportal findet sich ebenfalls über die oben genannte Internet-Seite.
Auf Grundlage der neuen Lärmkarten werden die Städte und Gemeinden bis zum 18. Juli 2024 ihre jeweilige Lärmsituation neu bewerten, ihre bisherigen Lärmaktionspläne überprüfen und soweit erforderlich überarbeiten. Dabei beurteilen sie die Auswirkungen der Lärmsituation und entwickeln Maßnahmen, um der Entstehung von Lärm vorzubeugen, ihn zu mindern oder zu verhindern. Bei der Fortschreibung der Lärmaktionspläne erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit mitzuwirken, um zum Beispiel Lärmprobleme darzulegen oder Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen vorzubringen.
Mit der Ausarbeitung der Lärmkarten durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) unterstützt das Land Schleswig-Holstein freiwillig seine kleineren Kommunen bei der Umsetzung der Umgebungsrichtlinie. Auch die größeren Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern erhielten auf Wunsch die gleiche Unterstützung. Darüber hinaus leistet das LLUR Hilfestellungen bei der Aufstellung der Aktionspläne. Koordiniert werden die Maßnahmen durch eine Projektgruppe im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN), in der auch Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, aus Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsbehörden mitarbeiten und die entsprechenden Belange einbringen.
Bei der Berechnung der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an Lärm insbesondere von einer Straße als Lärmquelle ausgeht. Die Lärmemissionen werden vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Straßenoberfläche und die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Abstände, der Schallhindernisse wie Gebäude, Schallschutzwände oder
-wälle die Lärmbelastungen errechnet.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben, daher weichen die neuen Lärmkarten von den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Pressestelle | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 und -198 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail:
Martin.Schmidt@lfu.landsh.de
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Janine.Wergin@llur.landsh.de
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