Landesamt für Umwelt: Thema: Ministerien & Behörden
Neue Runde der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Schleswig-Holstein gestartet
Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Ein gemeinsamer Schritt gegen Lärm: Mit Beginn dieser Woche ist die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Schleswig-Holstein in eine neue Runde gestartet. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) führt dieses Projekt im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag und dem Städteverband Schleswig-Holstein durch und unterstützt dabei die Städte und Gemeinden.
Bis zum 30. Juni 2022 sind neue Lärmkarten zu erstellen und zu veröffentlichen, auf deren Grundlage die Kommunen ihre Lärmaktionspläne aufstellen oder überarbeiten. Mit ihnen soll Lärmproblemen entgegengewirkt werden. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, bei der Aufstellung mitzuwirken, um zum Beispiel besondere Lärmprobleme zu thematisieren oder Lärmminderungsmaßahmen vorzuschlagen.
Hintergrund: Die auf Berechnungen beruhenden Lärmkarten werden zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie ausgearbeitet. In Schleswig-Holstein sind insgesamt etwa 2.400 Kilometer in rund 450 Städten und Gemeinden alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Auf Grundlage der neuen Lärmkarten sollen die Kommunen die Lärmsituation bis zum 18. Juli 2024 erneut bewerten und schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern. Dazu sind die bisherigen Lärmaktionspläne von den Gemeinden zu überprüfen und soweit erforderlich anzupassen.
In der letzten Runde 2017 / 2018 wurden dabei auch etwa 800 ruhige Gebiete festgelegt, die vor einer Zunahme von Umgebungslärm zu schützen sind. Die Lärmkartierung 2017 hat bei 215.000 Menschen Belastungen über 55 dB(A) durch Hauptverkehrsstraßen ganztags ergeben.
Die Ausarbeitung der Lärmkarten durch das LLUR stellt eine Unterstützung des Landes für die kleineren Kommunen dar. Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern kartieren mehrheitlich eigenständig. Darüber hinaus leistet das LLUR zentral administrative Hilfestellungen bei der Aufstellung der Aktionspläne. Koordiniert werden die Maßnahmen durch eine Projektgruppe, in der auch VertreterInnen der kommunalen Spitzenverbände, aus Städten und Gemeinden sowie den beteiligten Behörden mitarbeiten und die entsprechenden Belange einbringen.
Die Lärmkarten werden berechnet, da Messungen angesichts des großen Kartierungsumfanges nicht praktikabel sind. Im ersten Schritt werden die Lärmemissionen ermittelt, so zum Beispiel der Lärm, der von einer Straße als Lärmquelle ausgeht. Die Lärmemission beim Straßenverkehr wird vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lastwagen-Anteil, die Straßenoberfläche und die Geschwindigkeit bestimmt. Grundlage sind insbesondere die vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bereitgestellten Ergebnisse der Verkehrszählungen. Im zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Abstände, von Schallhindernissen und Reflexionen errechnet, welche Lärmbelastungen an welchen Orten vorliegen.
Weitere Informationen sowie die derzeitigen Lärmkarten für rund 450 Städte und Gemeinden sind auf der Internetseite des Landes unter www.laerm.schleswig-holstein.de zu finden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 und -198 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: | |
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