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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Die Denkmalschutzbehörden

Oberste Denkmalschutzbehörde

Untere Denkmalschutzbehörden

Kirchliche Behörden

Oberste Denkmalschutzbehörde

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein ist die oberste Instanz für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die Landesbehörden sind dem Ministerium nachgeordnet. Durch Verordnungen können Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutzgesetz auf die einzelnen Denkmalbehörden übertragen werden, wenn dies zur Erledigung bestimmter Aufgaben zweckmäßig ist. Das Ministerium kann den nachgeordneten Behörden Weisungen erteilen.

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Jensendamm 5
24103 Kiel
Tel. 0431 988-0
Fax 0431 988-2533

Abteilung III 4 - Kultur
Referat III 42 - Kulturelles Erbe
Telefon: 0431 988-5845

Untere Denkmalschutzbehörden

Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte

Die unteren Denkmalschutzbehörden - erste Ansprechpartner für Eigentümer von Baudenkmalen und solche, die es werden wollen - sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Die unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Kreisverwaltungen oder den Verwaltungen der kreisfreien Städte tätig. Sie erteilen die Genehmigungen, die die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer nach dem Denkmalschutzgesetz beantragen müssen (mit Ausnahme von steuerlich relevanten Genehmigungen). Die unteren Denkmalschutzbehörden sind damit grundsätzlich für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig. Sie sind darüber hinaus erste Ansprechpartner für Ratsuchende.

Hinweis: Genehmigungen nach dem Baurecht ersetzen keine Genehmigungen nach dem Denkmalrecht.

Stadt Neumünster

Sachgebiet IV 
Fachdienst Umwelt und Bauaufsicht
Abteilung Bauaufsicht 
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Stadthaus
Brachenfelder Str. 1-3
24534 Neumünster

Frau Hermann


+49 4321 942-2669

Frau Ahrens


+49 4321 942-2629

Frau Bardowicks


+49 4321 942-2687

Frau Arndt


+49 4321 942-2479

Der Oberbürgermeister der Stadt Flensburg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Oder Sammeladresse: 24931 Flensburg (ohne Postfach)

Herr Böcker

+49 461 85-4050

Frau Bester

+49 461 85-2421

Herr Wenzel

+49 461 85-4050

Frau Calladine

+49 461 85-4387

Herr Andresen

+49 461 85-2162

Frau Hasanaj

+49461 85-1288

Der Landrat des Kreises Dithmarschen

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Stettiner Straße 30
25746 Heide 
Postfach 1620, 25736 Heide

Frau Feist


+49 481 97-1419

Frau Meißner


+49 481 97-1416

Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg 
Postfach 1140, 23901 Ratzeburg

Herr Ehrhardt


+49 4541 8010-444

Frau Krafczyk


+49 4541 8010-692

Der Landrat des Kreises Nordfriesland

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Marktstraße 6
25813 Husum
Postfach 1140, 25801 Husum

Frau Knortz


+49 4841 67-783

Frau Wollatz


+49 4841 67-688

Herr Timm


+49 4841 67-782

Der Landrat des Kreises Ostholstein

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Lübecker Straße 37
23701 Eutin
Postfach 433, 23694 Eutin

Frau Steputat


+49 4521 788-379

Frau Skalawski


+49 4521 788-694

Frau Dreier


+49 4521 788-838

Die Landrätin des Kreises Pinneberg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Kurt-Wagner-Str. 11
25337 Elmshorn 
Postfach, 25392 Elmshorn

Frau Metzner


+49 4121 4502-4409

Der Landrat des Kreises Plön

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön 
Postfach 7, 24301 Plön

Frau Dr. Hunziger


+49 4522 743-468

Frau Heitmann


+49 4522 743-510

Der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg 
Postfach 905, 24758 Rendsburg

Frau Rossel


+49 4331 202-7018

Herr Dr. Paysen


+49 4331 202-1233

Frau Schrader


+49 4331 202-7357

Der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig 

Frau Vesperinas y Jänsch


+49 4621 87-540

Frau Deilmann


+49 4621 87-801

Frau Schneeberg


+49 4621 87-459

Der Landrat des Kreises Segeberg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Postfach 1322, 23792 Bad Segeberg

Herr Klein


+49 4551 951-9529

Herr Landwehr


+49 4551 951-9458

Der Landrat des Kreises Steinburg

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe 
Postfach 1632, 25506 Itzehoe

Frau von Malottky


+49 4821 69-209

Frau Schemainda


+49 4821 69-589

Herr Lienau


+49 4821 69-462

Der Landrat des Kreises Stormarn

- Untere Denkmalschutzbehörde -
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe 

Frau Riemer


+49 4531 160-1667

Frau Mundt


+49 4531 160-1345

Landeshauptstadt Kiel

Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation 
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Altes Rathaus
Fleethörn 9
24103 Kiel 
Postfach 1152, 24099 Kiel

Frau Sachs


+49 431 901-2635

Frau Helmes


+49 431 901-5622

Frau Friese


+49 431 901-2626

Kirchliche Behörden

Baubehörden der Nordkirche und des Erzbistums Hamburg

Nach dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der evangelischen Kirche ist das Baudezernet der Nordkirche für die Pflege und den Erhalt ihrer Bau- und Kunstdenkmäler - also in der Regel für die Kirchen und ihre Ausstattung und die Pastorate - selbst zuständig. Lediglich der Denkmalschutz wird von den Landesbehörden verfügt. Mit den Landesämtern (bzw. den Denkmalschutzämtern in Lübeck) muss aber in allen Fragen der Denkmalpflege ein "Benehmen" hergestellt werden. In der Praxis hat dies eine enge Zusammenarbeit und Absprache zur Folge.

Für die evangelischen Kirchengemeinden und andere kirchliche Träger bedeutet dies, dass alle geplanten Maßnahmen rechtzeitig den kirchlichen Bauämtern mitgeteilt werden und Anträge auf kirchenaufsichtliche Genehmigungen gestellt werden müssen. Das evangelische Landeskirchenamt setzt sich dann in Fragen der Denkmalpflege mit den staatlichen Denkmalschutzbehörden in Verbindung. Im Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl vom 12. Juni 2009, in Kraft seit dem 29. Juni 2009, ist geregelt, dass auch die Katholische Kirche ihre besondere Aufmerksamkeit der Erhaltung und Pflege kirchlicher Denkmale widmet und "... Veränderungen, Vernichtungen und Veräußerungen nur im Benehmen mit den Stellen der staatlichen Denkmalpflege ..." vornimmt.

Hinweis: Für alle übrigen Religionsgemeinschaften sind die Unteren Denkmalschutzbehörden erste Ansprechpartner.

Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Landeskirchenamt (LKA)
Dänische Straße 21-35
24103 Kiel
Tel. 0431 9797-5
Fax 0431 9797-997
Zur Internetseite der Nordkirche

Erzbistum Hamburg
Erzbischöfliches Generalvikariat
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Tel. 040 24877-100
Fax 040 24877-233
zur Internetseite des Erzbistums Hamburg

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