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Schleswig-Holsteinische
Landesbibliothek
: Thema: Ministerien & Behörden

Benutzung

Letzte Aktualisierung: 29.01.2024

Benutzung

Die Landesbibliothek ist eine allgemein zugängliche, wissenschaftliche Regionalbibliothek. Der weitüberwiegende Teil des ca. 450.000 Druckwerke umfassenden Bestands wird in klimatisierten Magazinen aufbewahrt und ist über den Online-Katalog (Opacrecherchierbar und bestellbar. Medien aus dem Bestand der Bibliothek können sowohl vor Ort im Lesesaal genutzt als auch außer Haus entliehen werden, sofern keine konservatorischen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Bestände, die nur in den öffentlichen Bereichen der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek benutzt werden dürfen, sind zum Beispiel:

  • der Präsenzbestand der Bibliothek und der übrigen Diensträume,
  • Pflichtexemplare aus Schleswig-Holstein,
  • Werke von besonderem Wert, zumal solche, die älter als 100 Jahre sind,
  • Sammelbände und Loseblattausgaben,
  • Tafelwerke, Karten, Atlanten,
  • Zeitungen,
  • ungebundene Zeitschriften-Hefte,
  • maschinenschriftliche Dissertationen,
  • Mikroformen,
  • wertvolle Bestände der Sondersammlungen wie der Landesgeschichtlichen Sammlung, der Handschriften- und Autographensammlung sowie der Musiksammlung

Anmeldung

Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei. Falls Sie bibliothekarische Services nutzen und Medien bestellen möchten, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den Sie gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder einen gültigen Reisepass mit Meldebescheinigung an der Infotheke ( Servicezeiten) beantragen können. Der Bibliotheksausweis wird Ihnen direkt vor Ort ausgestellt, sodass Sie Medien sofort bestellen können.

Verlängern des Bibliotheksausweises

Möchten Sie Ihren Bibliotheksausweis verlängern, schreiben Sie uns bitte eine formlose E-Mail an , und geben Sie an, falls sich Ihre Kontaktdaten geändert haben.

Änderung der Kontaktdaten

Sollten sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten bitte telefonisch oder per E-Mail an mit.

Digitales Bibliothekskonto

Sofern Sie uns bereits Ihre Einwilligung zur elektronischen Erfassung Ihrer Daten für die Einrichtung eines digitalen Bibliothekskontos erteilt haben und eine Nachricht über die Freischaltung Ihres digitalen Bibliothekskontos erhalten haben, können Sie die folgenden Funktionen nutzen:

  • Information über Ihre entliehenen, bestellten und vorgemerkten Medien
  • Verlängern von ausgeliehenen Medien
  • Stornieren von Vormerkungen
  • Anzeige von Gebühren
  • Speichern von Trefferlisten

Login

Den Link zum Bibliothekskonto finden Sie im Online-Katalog der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek im oberen Bereich über dem Suchfeld unter dem Stichwort „Benutzerkonto“.

Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Ausweisnummer und Ihr Passwort. Die Ausweisnummer ist die 12-stellige Zahl rechts neben dem Strichcode auf Ihrem Bibliotheksausweis. In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie eine Übersicht über Ihre aktuellen Entleihungen, Vormerkungen und Gebühren.

Passwort

Das voreingestellte Passwort ist Ihr Geburtsdatum nach dem Schema TTMMJJ. Beispiel: Geburtstag ist der 9. Juni 1991, dann lautet das Passwort 090691.

Bei der Erstanmeldung im Benutzerkonto werden Sie aufgefordert das Passwort einmalig zu ändern.

Passwort ändern

Loggen Sie sich in Ihrem Bibliothekskonto ein und wählen Sie „Passwort“. Geben Sie Ihr aktuelles sowie ein neues Passwort ein und bestätigen Sie dies im rechten Seitenbereich mit „Absenden/Speichern“.

Passwort vergessen

Bitte melden Sie sich persönlich beim Benutzungsservice der SHLB und lassen Ihr Passwort gegen Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses zurücksetzen.

Recherchieren und Bestellen im Online-Katalog

Im Online-Katalog (Opac) sind bis auf wenige Ausnahmen alle Bücher, Karten und Audiovisuellen Medien aus dem Bestand der Landesbibliothek verzeichnet. Für die Sondersammlungen gibt es eigene Nachweisportale, die Sie auf der Seite Kataloge und Recherche aufgelistet finden.

Geben Sie einen Suchbegriff oder einen Namen im Suchfeld im oberen Bereich der Webseite ein. Sie erhalten eine Liste mit Titeln von gedruckten Büchern oder Zeitschriften, auf die Ihr eingegebener Suchbegriff zutrifft. Wenn Sie einen Titel bestellen möchten, klicken Sie den Titel an, so dass sich eine Detailansicht öffnet. Im unteren Bereich finden Sie die Informationen zum „Ausleihstatus“. Gehört das Medium als „Ausleihbestand – verfügbar“ gekennzeichnet, können Sie das Medium für die Ausleihe außer Haus bestellen. Klicken Sie dazu den Link „Bestellen“. Falls Sie noch nicht in Ihrem Bibliothekskonto eingeloggt sind, öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie im oberen rechten Seitenbereich Ihre Login-Daten für Ihr Bibliothekskonto eingeben und mit einem Klick auf „Anmelden“ bestätigen können. Klicken Sie nach der Anmeldung auf „Bestellen/Vormerken“. 

Ausleihe


Bestellte Medien können während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Medien, die Sie außer Haus entleihen können, liegen im Abholregal im Erdgeschoss für Sie bereit und können an einem der Selbstverbucher entliehen werden. Medien, die nur in den öffentlichen Räumen der Landesbibliothek benutzt werden dürfen, liegen in der Regel im Abholregal im 1. Obergeschoss für Sie bereit. Besonders wertvolle Materialien werden Ihnen während der Servicezeiten an der Infotheke im 1. Obergeschoss ausgehändigt. Bitte bringen Sie für die Abholung von Medien Ihren Bibliotheksausweis mit. 

Medien, die Sie am Vormittag bis 12 Uhr bestellen, liegen i.d.R. ab 14 Uhr für Sie zur Abholung bereit. Bestellungen nach 12 Uhr am Nachmittag liegen am Folgetag ab 10 Uhr (Dienstag bis Freitag) für Sie bereit.

Bestände aus dem Außenmagazin werden einmal pro Woche geliefert und liegen in der Regel jeweils ab Freitagvormittag für Sie bereit. Wir empfehlen, vor jeder Abholung in Ihrem Bibliothekskonto zu überprüfen, ob die bestellten Bände bereits als abholbereit vermerkt sind. Bei Bestellungen aus dem Außenmagazin kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Vormerken


Möchten Sie ein Medium entleihen, dass im Online-Katalog im Bereich „Ausleihstatus“ den Vermerk „entliehen“ trägt, können Sie das Medium vorbestellen. Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail, sobald das Medium für Sie in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek bereit liegt.

Verlängern


Möchten Sie ein entliehenes Medium verlängern, loggen Sie sich zunächst in Ihr Bibliothekskonto ein. Wählen Sie unter dem Reiter „Entleihungen“ diejenigen Medien aus, die Sie verlängern möchten und markieren Sie sie im Kästchen links neben der Titelzeile.
Klicken Sie danach im rechten Seitenbereich auf „Verlängern“.

Fernleihe

Titel, die in der Landesbibliothek nicht zur Verfügung stehen, können in der Fernleihe bestellt werden. Geben Sie Ihre Bestellung bitte am Informationsschalter auf. Die Fernleihgebühr beträgt pro Bestellung 1,50 .
Per E-Mail erreichen Sie die Fernleihabteilung unter

Gebührenordnung

In der Landesbibliothek gilt eine Gebührenordnung, die Sie hier einsehen können: Benutzungsgebührenverordnung SHLB.

Datenschutz

Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung

Ausgewiesene Räumlichkeiten der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek werden videoüberwacht. Soweit nicht ausnahmsweise unterstehend angegeben, gelten für die überwachten Räumlichkeiten folgende Datenschutzinformationen:

1. Verantwortliche Stelle

Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek
Wall 47/51
24103 Kiel
Deutschland
Telefon: +49 431 696 77 13

2. Datenschutzbeauftragte
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Datenschutzbeauftragter
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988 2452

3. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die Videoüberwachung dient der Sicherung einzigartiger und besonders schützenswerter Kulturgüter, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Verhinderung von Straftaten und zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 14 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein, wobei sich die öffentlichen Interessen aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

4. Speicherdauer
Erfolgt eine Aufzeichnung von Bildern, werden sie in der Regel spätestens nach 72 Stunden gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten im konkreten Einzelfall erforderlich ist.

5. Empfängerinnen und Empfänger
Aufzeichnungen dürfen nur von einem begrenzten Kreis berechtigter Personen angesehen werden. Eine Offenlegung oder Übertragung der Daten an andere Dritte (z.B. Polizei) findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

6. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben unter den Voraussetzungen der Art. 15-18, Art. 20 DSGVO ein Recht auf Auskunft, auf die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten und auf die Einschränkung der Verarbeitung.
Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Daten werden dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Sie haben zusätzlich das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Für die Landesbibliothek ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein zuständig.

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