Archivstandorte
Finden Sie schnell und gezielt die wichtigsten aktuell bekannten Informationen.
Personennamen und personalisierte E-Mail-Adressen werden auf den nachfolgenden Seiten aufgrund der Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) nicht angeführt. Auf den Webseiten der einzelnen Archive, auf die von hier aus verlinkt wird, werden die jeweiligen Ansprechpersonen aber zumeist genannt.
Damit die Daten immer auf dem aktuellen Stand sind, würden wir uns freuen, wenn uns Änderungen formlos mitgeteilt würden, am besten per E-Mail an die zentrale Kontaktadresse des Landesarchivs. Vielen Dank.
Archivstandorte
nach Kreisen
alphabetisch sortiert
nach Kreisen
alphabetisch sortiert
A bis C
D bis F
G bis J
K bis M
N bis P
Q bis S
T bis Z
Für die Inhalte der Webseiten, auf die in einigen Texten verlinkt ist, ist das Landesarchiv nicht verantwortlich.
Ausführlichere Darstellungen der Kommunalarchive stehen im Archivführer Schleswig-Holstein (Stand 2011), den Sie über den folgenden Link herunterladen können.
Archivführer Schleswig-Holstein
Grundsätze
Die schleswig-holsteinische Kommunalarchive haben die gesetzliche Aufgabe, die archivwürdigen Unterlagen ihrer Verwaltungen, ihrer besonderen Organisationseinheiten sowie ihrer Funktions- und Rechtsvorgänger zu verwahren. Archivwürdig sind Unterlagen, die für Wissenschaft oder Forschung, das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte, Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder die Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter von bleibendem Wert sind. Ergänzt werden die Archivbestände durch Unterlagen anderer Verfügungsberechtigter, vor allem privater Personen, Firmen und Vereine, sowie durch weiteres Dokumentationsmaterial.
Schleswig-holsteinische Kommunalarchive sichern die Überlieferung. Dies bedeutet Übernahme, dauernde Aufbewahrung und Erhaltung wertvoller Unterlagen und der darin enthaltenen Informationen. Die Archive gewährleisten sachgemäße Lagerung, exakte Bestandskontrolle sowie guten Erhaltungszustand der archivierten Unterlagen. Archivarinnen und Archivare haben die Authentizität der Unterlagen während der Aufbewahrung und Benutzung zu schützen.
Schleswig-holsteinische Kommunalarchive stellen ihre Unterlagen der Verwaltung, Forschung, Wissenschaft, Heimat- und Familienkunde zur Verfügung. Sie erteilen Auskünfte, beraten und unterstützen. Durch sorgfältige Anleitung stellen sie den Erfolg der Arbeit von Benutzerinnen und Benutzer im Archiv sicher. Aus ihren Quellenbeständen erbringen sie Dienstleistungen für Forschung und Bildung und fördern durch eigene Maßnahmen die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein und seiner Einrichtungen.
Schleswig-holsteinische Kommunalarchive beraten und unterstützen die Verwaltung und die ihre Unterlagen abgebenden Dienststellen bei der Informations- und Schriftgutverwaltung. Sie leisten Organisationsberatung, um die Qualität des Informationsmanagements in der Verwaltung zu steigern.
Landesarchivgesetz
Fachveranstaltungen
finden Sie auf unseren Serviceseiten unter "Veranstaltungen".