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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)



Letzte Aktualisierung: 20.12.2022

Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie dem BEEG.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Datenverarbeitung findet teilweise automatisiert statt. Anhand der von Ihnen übermittelten Angaben wird automatisiert berechnet, wieviel Elterngeld Ihnen zusteht. Unsere Mitarbeitenden prüfen vor der Bescheiderstellung die errechneten Werte auf Plausibilität.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind

  • die Bundeskasse zur Vornahme von Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Empfängerkonto
  • die zuständige Krankenkasse (Krankenkassenmitteilung)
  • das zuständige Finanzamt (Progressionsbescheinigung)
  • Ihr Arbeitgeber (Im Rahmen seiner Auskunftspflichten)
  • das zuständige Meldebehörde (Wohnsitzermittlung), soweit erforderlich
  • ggf. andere europäische Behörden (nur im Rahmen EU-rechtlicher Vorschriften)

Auskünfte und Unterlagen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem BEEG über Sie erhalten hat, werden darüber hinaus an andere Sozialleistungsträger übermittelt, soweit dies für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der betroffenen Leistungsträger erforderlich ist (§ 69 Absatz 1 SGB X).

Speicherdauer

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Diese können sich z.B. aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung, oder der Abgabenordnung ergeben und bis zu zehn Jahre betragen.

Datenverarbeitung durch Dienstleister

Die Daten werden durch das Datenverarbeitungszentrum

DVZ Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin

verarbeitet.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland)

Keine Übermittlung an ein Land außerhalb der EU (Drittland).

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