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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Schiedsstellen

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein führt die Geschäftsstellen der Schiedsstellen nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Die Schiedsstellen entscheiden über den Inhalt von Vereinbarungen zwischen Trägern und Leistungserbringern, über die keine Einigung erzielt worden ist.

Sie erreichen die Geschäftsstellen der Schiedsstellen postalisch und per E-Mail wie folgt:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster
E-Mail: Schiedsstellen@lasd.landsh.de

Bei weiteren Fragen, wie zum Beispiel zum Umfang der Anträge, wenden Sie sich auch gerne telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen:

Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX und § 81 SGB XII erreichen Sie telefonisch wie folgt:

Sandra Droese
Telefon: 04621 806 – 45

Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI erreichen Sie telefonisch wie folgt:

Lea-May Goedke
Telefon: 04321 913 – 839

Die Landesverordnungen zu den Schiedsstellen können Sie im Internet unter folgenden Webadressen abrufen:

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