Navigation und Service

Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Aktuelles

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Zum 01. Januar 2024 wurde das soziale Entschädigungsrecht mit dem Sozialgesetzbuch Vierzehn (SGB XIV) reformiert. Es löst die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum sozialen Entschädigungsrecht wie das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Infektionsschutzgesetz (IFSG) und das Bundesversorgungsgesetz (BVG) ab.

Mit dem SGB XIV wurden viele Neuerungen eingeführt. Zum Beispiel, dass jetzt auch Opfer von psychischer Gewalt Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können, wenn die Taten ab dem 01.01.2024 stattgefunden haben.

Zum 01. Januar 2024 wurden die Leistungen nach dem bisherigen Recht (BVG, OEG) für alle Berechtigten erhöht. In der Regel können Berechtigte wählen, ob sie in das neue Recht nach dem SGB XIV wechseln möchten oder weiter die Leistungen behalten, die auf dem alten Recht basieren, das heißt den sogenannten Besitzstandschutz in Anspruch nehmen möchten. Berechtigte, für die die neuen Leistungen nach dem SGB XIV eindeutig günstiger sind, erhalten automatisch Leistungen nach neuem Recht.

In Schleswig-Holstein werden alle Empfänger von Leistungen schriftlich darüber informiert und beraten, ob die Leistungen nach altem oder neuem Recht für sie günstiger sind.

Bitte haben Sie Geduld, wir kommen auf Sie zu!


Weitere Informationen zum SGB XIV erhalten Sie hier:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Landesamt für soziale Dienste