Navigation und Service

Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

NiSV - Entscheidungshilfe für Laseranwendungen und intensiven Lichtquellen

NiSV - Entscheidungshilfe für Laseranwendungen und intensiven Lichtquellen

06

Letzte Aktualisierung: 19.12.2022

-Ablative Laseranwendungen
-Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
-Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen
-Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up
-Anwendungen, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind (Fettgewebereduktion)?
§ 5 Abs. 2 NiSV


ja

nein



abbrechen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Landesamt für soziale Dienste