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Informationen
Antrag
Um was es geht: Nutzen Sie den „Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht", wenn Sie die Feststellung einer (Schwer-)Behinderung erstmals beantragen oder eine Verschlimmerung geltend machen möchten.
Bitte beachten Sie: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist dieser Antrag nicht erforderlich. In diesem Fall genügt die Übersendung eines Passbildes an das für Sie zuständige LAsD.
Sofern Sie eine hochgradige Sehbehinderung haben und auf assistive Techniken angewiesen sind, benutzen Sie folgende für Screenreader optimierte Version des Antrags, die Sie hier herunterladen können.
Beiblatt
Um was es geht: Diese Formulare dienen lediglich der Beantragung eines Beiblattes mit oder ohne Wertmarke, wenn das genannte Merkzeichen bereits mit einem Feststellungsbescheid des LAsD zuerkannt wurde.
Bitte beachten Sie: Benutzen Sie diese Formulare nicht, wenn Sie einen Antrag auf Zuerkennung von Merkzeichens stellen möchten. In diesem Fall verwenden Sie bitte den Vordruck „Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht“.
Parkerleichterung
Um was es geht: Menschen mit bestimmten Mobilitätsstörungen können Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Bitte senden Sie den Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises an Ihre zuständige Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde (nicht an das Landesamt für soziale Dienste!).
Assistenzhunde
Um was es geht: Wer einen Assistenzhund hat, kann nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV--Assistenzhundeverordnung) einen Ausweis beantragen. Mit diesem Ausweis darf Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden.