Reichen Sie bitte zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ein Passbild (Hochformat; Größe: 35 x 45 mm) ein, auf die Rückseite sind Ihr Name sowie das Geschäftszeichen zu schreiben.
Sie können das Passbild auch in elektronischer Form (.jpg Format) übersenden. Die Bilddatei darf die maximale Größe von 1 MB nicht überschreiten.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen anschließend vom Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) zugesandt.
Hinweise zum Datenschutz:
Das Landesamt für soziale Dienste verarbeitet das Passbild digital und speichert es vorübergehend. Die Speicherung dieser Sozialdaten erfolgt ausschließlich für den Produktionsprozess des Schwerbehindertenausweises. Dabei werden zu jeder Zeit die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet und gewährleistet. Eine Übermittlung der Daten an andere Stellen erfolgt nicht.
Originalbilder wie auch digitalisierte Bilder werden unmittelbar nach Verarbeitung und Zusendung des Schwerbehindertenausweises in einem abgesicherten Verfahren datenschutzgerecht vernichtet. Die Löschung von Sicherungsdateien erfolgt nach spätestens sechs Wochen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Originalbilder wegen des hohen Aufwandes und der Kosten nicht zurückgesandt werden.
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung von Sozialdaten richtet sich nach den Vorschriften der §§ 67 ff des Sozialgesetzbuches – Zehntes Buch (SGB X).
Wie schnell kommt der Ausweis?
Sobald ein Passbild im für Sie zuständigen Dienstsitz des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) vorliegt und Sie einen gültigen Bescheid vom LAsD besitzen, wird Ihnen der Schwerbehindertenausweis innerhalb von zirka fünf Wochen zugesandt.