Elterngeld
Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein führt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in seinem Einzugsbereich durch. Für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, wird in der Regel für die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld gezahlt.
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Elterngeld Plus
Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft, dessen neue Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten werden.
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