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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Plön 

Letzte Aktualisierung: 09.10.2025

KIEL. Im Kreis Plön ist ein Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 8. Oktober 2025 die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt. 

Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu zählen insbesondere ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Schutz- und Überwachungszonen reichen bis in den Kreis Ostholstein. Weitere Informationen werden von den Kreisen Plön und Ostholstein bereitgestellt. 

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter: 

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden. 

Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden. 

Hintergrund: 

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann. 

Beim Hausgeflügel handelt es sich um den zweiten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein im Herbst 2025. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 2. September 2025 zudem den ersten Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Herbst 2025 nachgewiesen.  

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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