HEIDELBERG. Auf Initiative Schleswig-Holsteins haben die Agrarministerinnen und -minister der Länder bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg die Bundesregierung aufgefordert, die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei zügig umzusetzen und die nachhaltige Transformation der deutschen Kutter- und Küstenfischerei wirksam zu unterstützen. Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage drängen die Länder auf Hilfen, um die traditionell familiengeführten Betriebe zu erhalten und den dringend notwendigen Strukturwandel voranzubringen.
„Die Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee steht seit Jahren unter enormem Druck. Wir brauchen klare Signale und handfeste Unterstützung, damit dieser jahrhundertealte Berufszweig eine Zukunft hat. Dazu gehören bessere finanzielle Ausstattung, europarechtliche Anpassungen für Investitionen in moderne, klimafreundliche Flotten – und die Mittel aus dem WindSeeG müssen in den Küstenländern eingesetzt werden, wo die Fischerinnen und Fischer zuhause sind. Unsere Fischerei darf nicht allein gelassen werden
“, erklärte Fischerei- und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.
Ein zentrales Thema der Konferenz war die Zukunft des EU-Agrarbudgets und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). „Unsere Landwirtschaft sichert unsere Ernährung, das ist ihre Kernaufgabe. Zugleich steht sie im Spagat bürokratischer Belastungen, gesellschaftlicher Erwartungen und der Klimawandelanpassung. Sie braucht daher einen verlässlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmen und ein ausreichend finanziertes und eigenständiges Agrarbudget, das sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch die Entwicklung der ländlichen Räume langfristig sichert
“, betonte Schwarz. Er forderte den Bund auf, sich dafür einzusetzen, dass der Mehrjährige Finanzrahmen so ausgestaltet wird, dass die GAP-Fonds eigenständig bleiben und genügend Mittel für Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klimaschutz und die Stärkung regionaler Strukturen bereitstehen. „Nur so bleibt unsere Landwirtschaft und der ländliche Raum auch in Zukunft stark und handlungsfähig. Ohne ausreichende Mittel droht ein Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land – das dürfen wir nicht zulassen.
“
Kritik übte Schwarz an der geplanten Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG): „Das Gesetz muss praktikabel sein und den Betrieben Planungssicherheit geben. Es darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen, sondern sollte bestehende wirtschaftsgetragene Systeme nutzen. Mit dem geplanten Wegfall der Bundesförderung für den Umbau der Tierhaltung ist zudem eine wichtige Anreizkomponente und zugleich ein Element der Planungssicherheit für die Betriebe weggefallen. Solange eine solche Finanzierung für Stallumbauten fehlt, macht auch das
THKG keinen Sinn
“, erklärte Schwarz.
Auch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stieß erneut auf scharfe Kritik. „In der jetzigen Form ist die EU-Verordnung für die Landnutzung nicht leistbar. Ohne finanzielle Mittel, mit unrealistischen Fristen und überbordender Bürokratie droht sie mehr Schaden als Nutzen zu bringen. Der Bund muss dringend auf EU-Ebene nachbessern
“, sagte Schwarz. Naturschutzmaßnahmen betreffen in besonderem Maße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Flächen, weshalb eine Abstimmung mit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei unabdingbar ist. Der geforderte nationale Wiederherstellungsplan dürfe daher nicht ohne Zustimmung des Bundesrats an die EU-Kommission weitergeleitet werden, betonte Schwarz.
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