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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Steinburg 

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025

KIEL. Im Kreis Steinburg ist in diesem Herbst der erste Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 2. September 2025 die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt. 

Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone reicht bis in die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen bereitgestellt. 

Auch bei einer tot aufgefundenen Möwe auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist Geflügelpest des Subtyps H5N1 amtlich festgestellt worden. 

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter: Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden. 

Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden. 

Hintergrund: Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann.

Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit dem 20. Januar 2025. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 2. September 2025 zudem den ersten Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Herbst 2025 nachgewiesen.  

Weitere Informationen finden Sie unter: 

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Weber | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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