KIEL. Lübecker Marzipan, Holsteiner Katenschinken, Glückstädter Matjes, Dithmarscher Kohl und Holsteiner Tilsiter – diese regionalen Spezialitäten aus Schleswig-Holstein stehen identitätsstiftend für den echten Norden und unterliegen dem EU-Geoschutz. Die regionalen Spezialitäten sind im EU-Register für geografisch geschützte Produkte eingetragen. Das EU-Register ist vergleichbar mit einem Kopierschutz, die eingetragenen Marken dürfen nicht missbräuchlich von anderen Produzenten verwendet werden.
Der Schutz über geografische Angaben, traditionelle Spezialitäten und Qualitätsangaben im Agrarbereich wurde auf EU-Ebene umfassend novelliert, um das europaweite Schutzsystem zu stärken und zu verbessern. Die Länderarbeitsgemeinschaft Geoschutz (LAG Geoschutz) als ständige Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz trifft sich daher heute und morgen (12. und 13. Mai) im Europäischen Hansemuseum in Lübeck, um sich gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundes, der Länder und anderer Behörden, mit der Umsetzung des neuen EU-Rechts ins Nationale Recht zu befassen und ein harmonisiertes Vorgehen des Vollzugs und der Auslegung des europäischen Geoschutzrechts in Deutschland zu ermöglichen. 2024 und 2025 hat Schleswig-Holstein den Vorsitz der Arbeitsgruppe inne, der zweijährig unter den Bundesländern wechselt.
Für Schleswig-Holstein sei der Schutz seiner regionalen Produkte wichtig, teilte das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) mit: „Jede Region in Schleswig-Holstein besitzt ihre eigenen, charakteristischen Spezialitäten, die auf eine lange Geschichte und gepflegte Traditionen zurückblicken können. Daher gilt es, diese kulturell bedeutsamen Erzeugnisse auch vor Nachahmung zu schützen
“, sagt Verbraucherschutzminister Werner Schwarz. Lübecker Marzipan sei beispielsweise nicht nur regional und bundesweit, sondern weltweit eine namhafte Spezialität, die geschützt werden müsse.
In der EU gibt es zirka 2000 geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte und Spirituosen. Bekannt sind Parmesankäse, Parmaschinken und Ouzo, aber eben auch das aus Schleswig-Holstein stammende Lübecker Marzipan. Regionale Spezialitäten kommen dem wachsenden Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Transparenz und Qualität entgegen. „Immer mehr Menschen möchten wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und wie sie hergestellt werden. Dieses Bewusstsein fördert den Absatz regionaler Produkte, was sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern, den Erzeugerinnen und Erzeugern und damit den Regionen zugutekomm
t“, sagte Schwarz.
Hintergrund:
Ein Produkt ist geschützt, wenn es nach einem Antragsverfahren in das EU-Verzeichnis eAmbrosia eingetragen wurde. Dabei sind die besonderen Merkmale wie Herkunft, Herstellungsverfahren und Zutaten in einer Produktbeschreibung festgelegt. Hersteller, die diese Anforderungen erfüllen und sich kontrollieren lassen, dürfen die Produkte mit geschützten Bezeichnungen vermarkten. Das Schutzsystem wurde durch die Europäische Union in der Verordnung (EU) 2024/1143 über Qualitätsregelungen neu verankert und umfasst die Kategorien „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“, „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.), „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ sowie „geografische Angabe“ (g.A.) bei Spirituosen.
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