KIEL. Schleswig-Holstein setzt in Zukunft klare Schwerpunkte bei der Förderung der ländlichen Räume: Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat die Förderregelungen sowie Projektauswahlkriterien zur Ortskernentwicklung grundlegend überarbeitet. „Die Entwicklung lebendiger Ortskerne ist von entscheidender Bedeutung für den Erhalt und die Stärkung des ländlichen Raums. Sie sind das Herz unserer Dörfer und sichern nicht nur die Lebensqualität, sondern fördern auch soziale und wirtschaftliche Stabilität. Umso wichtiger ist es, dass wir die zur Verfügung stehenden Mittel effizient nutzen und bürokratische Hürden abbauen
“, sagte der Minister für ländliche Räume Werner Schwarz.
Um eine größere Anzahl an Projekten fördern zu können, stehen jedem Projekt künftig maximal 600.000 Euro zur Verfügung. Dieser Schritt ermöglicht es, dass mehr Gemeinden von den Fördermitteln profitieren. So wird nicht nur die Anzahl der geförderten Initiativen erhöht, sondern auch die Chancengleichheit für kleinere und mittelgroße Gemeinden gestärkt. Zudem wurden neue Projektauswahlkriterien eingeführt, die eine stärkere Differenzierung nach Qualität ermöglichen und unter anderem Themen wie Gesundheitsversorgung, Inklusion, Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Förderung des Ehrenamts stärker berücksichtigen. „Unser Ziel ist es, multifunktionale und zukunftsweisende Projekte zu fördern, die das Leben in den ländlichen Gemeinden nachhaltig verbessern. Dabei geht es nicht nur darum, Infrastruktur zu schaffen, sondern auch Gemeinschaft zu stärken und Orte so zu entwickeln, dass sie den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind
“, so Schwarz.
Die Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein ist hier einsehbar.
Hintergrund:
Die Ortkernentwicklung wird aus Mitteln des Landes und Bundes im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) gefördert.
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