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Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium unterstützt traditionellen Essensverkauf als Kulturgut im Ehrenamt

Letzte Aktualisierung: 16.01.2025

KIEL. Aufgrund aktueller Medienberichte und Diskussionen stellt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz klar: „Der Verkauf von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Torten, im Ehrenamt war und ist möglich. Das EU-Recht enthält hierfür glücklicherweise Ausnahmeregelungen.“ Das gemeinsame Essen und Trinken sei seit jeher ein Kernelement der ehrenamtlichen Gemeinschaftskultur Schleswig-Holsteins. Ob bei den Freiwilligen Feuerwehren, Kirchengemeinden, Sportvereinen, der Landjugend oder den Landfrauen – diese Traditionen stärke den sozialen Zusammenhalt und trage wesentlich zur Identität unserer demokratischen Gesellschaft bei, so der Minister.

Als Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister ist es mir daher ein besonderes Anliegen, die langjährige Tradition des Lebensmittelverkaufs bei ehrenamtlichen Veranstaltungen zu unterstützen. Der aktuelle Rechtsrahmen ermöglicht dieses ehrenamtliche Engagement und gewährleistet zugleich die Lebensmittelsicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Schwarz und wies darauf hin, dass sein Ressort die bestehenden Ausnahmen noch einmal konkretisieren, erneut kommunizieren und für alle Betroffenen aktuell darstellen werde. Einschränkungen werde es nicht geben, so der Minister.

Das MLLEV plane hierzu Ende Februar eine Veranstaltung, bei der die verschiedenen Möglichkeiten des Lebensmittelangebots im Ehrenamt den relevanten Verbänden und Institutionen noch einmal im Detail vorgestellt werden.

Hintergrund:

Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, sind in der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt. Zur Konkretisierung hat die Europäischen Kommission einen Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene erstellt und unter Punkt 3.8 Ausnahmeregelungen für das Ehrenamt aufgeführt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Weber | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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