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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister Schwarz für Stärkung der Verbraucherbildung



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

KIEL/KONSTANZ. Die Ressortchefinnen und -chefs der Länder haben heute (30. Juni) bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Konstanz (Baden-Württemberg) eine Stärkung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung gefordert. "Die Konsumwelt wird zunehmend komplexer, die Angebotspalette immer vielfältiger und digitaler. Um hier den Überblick zu behalten und selbstbestimmte Konsumentscheidungen treffen zu können, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Wissen um Rechte, Risiken und Gefahren, aber auch Alltagskompetenzen. Insbesondere in Krisenzeiten ist eine effektive Verbraucherbildung gerade auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen ein wichtiger Baustein für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Länder sich in großer Einmütigkeit dafür stark gemacht haben, die Verbraucherbildung weiter auszubauen", sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz.

Schleswig-Holstein sei hier im Bundesvergleich auf einem sehr guten Weg, so Schwarz. So habe sich das Land bereits im Jahr 2009 – als erstes Bundesland – entschieden, Verbraucherbildung als eigenständiges Fach in den Lehrplan aufzunehmen. Dazu fördere die Landesregierung seit 2019 die Vernetzung von schulischen und außerschulischen Akteurinnen und Akteuren im Rahmen des „Runden Tisches Verbraucherbildung“ und auch die Personalkapazitäten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in diesem Bereich konnten durch eine Erhöhung der Landesmittel im Jahr 2022 ausgebaut werden. Zudem habe die Landesregierung in diesem Jahr eine Bildungsoffensive Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, die sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II richtet, gestartet. Mit ihrer Beteiligung am länderübergreifenden Kooperationsprojekt „Smart Surfer“ fördere das Land darüber hinaus auch ein modulares Bildungsangebot mit Informationen und Tipps zur sicheren und souveränen Nutzung des Internets, die sich gezielt an ältere Verbraucherinnen und Verbraucher richteten. "Verbraucherbildung beginnt in der Schule und hört auch im Alter nicht auf. Dies hat auch die VSMK heute noch einmal zurecht unterstrichen", so Schwarz.

Die VSMK hat sich zudem dafür ausgesprochen, die Energiewende voranzubringen und verbraucherfreundlich zu gestalten. Für die Erreichung der deutschen und EU-Klimaziele sowie einer geringeren Abhängigkeit des Imports von fossilen Energien spielt der Ausbau erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. "Es ist gut, dass sich aufgrund der aktuellen Energiekrise das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren erhöht hat. Wir müssen aber aufpassen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dabei nicht abgehängt werden.  Ein solch umfassender Transformationsprozess kann nur gemeinsam gelingen. Wir fordern daher vom Bund, die bestehende Förderung der Energieberatung zu verstetigen und zu erweitern. Durch eine dauerhafte, sektorübergreifende und anbieterunabhängige Energieberatung können wir wesentlich zur Akzeptanz der erforderlicheren Maßnahmen in der Energiewende beitragen", sagte Schwarz. Auch hierbei sei Schleswig-Holstein auf einem guten Weg. "Wir haben bereits 2022 die institutionellen Mittel für die Verbraucherzentrale zum Ausbau und zur Verstetigung der Energieberatung um 330.000 Euro erhöht und wollen jetzt zusätzlich eine projektbezogene Stärkung der Verbraucherberatung im Rahmen des 8-Punkte-Entlastungspakets zur Energiekrise erwirken", so der Minister.

Außerdem hat die VSMK sich erneut mit den Zinshöhen von Dispositions- und Überziehungskrediten, sowie den Möglichkeiten eines verbesserten Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor einer Überschuldung befasst. Nach Einschätzung von Verbraucherschutzminister Schwarz und seinen Kolleginnen und Kollegen war die häufige und langfristige Kontoüberziehung bereits vor der Corona-Pandemie problematisch. Die nachfolgende Inflation, die Energie- sowie Mietpreiskrise im Wohnungsmarkt hätten die Situation zusätzlich verschärft. Schleswig-Holstein habe daher einen VSMK-Antrag unterstützt, in dem der Bund unter anderem aufgefordert wird, die Einführung einer gesetzlichen Zinsobergrenze für Dispositions- und Überziehungskredite im Bereich von 5 Prozentpunkten bis maximal 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu prüfen. Dies entspreche auch einer Forderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags aus dem Jahr 2022, sagte Schwarz.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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