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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Länder fordern bei Amtschefkonferenz ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung vom Bund



Letzte Aktualisierung: 19.01.2023

BERLIN. Die Amtschefinnen und -chefs der Länderagrarministerien haben am Donnerstag (19. Januar) unter Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive und damit rechtliche und finanzielle Planungssicherheit gegeben werden muss."Die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesenden Entwicklungen, die ein erhebliches Wegbrechen von Tierbeständen und -haltungen ausweisen, zeigen, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Um den gesellschaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicherheit", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies.

Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzierungskonzept miteinschließen muss. "Es ist wichtig, dass die Länder bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden werden", so Benett-Sturies.

Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bitten die Agrarressorts der Länder den Bund, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Dieses soll nach Wunsch der Länder zügig auf den Weg gebracht werden. "Es ist bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gibt, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gilt es noch nachzusteuern. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Düngeverordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbezogen werden", sagte Benett-Sturies.

Hinsichtlich der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen die Länder generell die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und bekräftigten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Ungeachtet dessen bitten sie den Bund, sich für die Überprüfung der Indikatoren und ihrer Berechnungsmethoden auf EU-Ebene einzusetzen. "Ein Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in allen Schutzgebieten hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung, die auch den Ökolandbau betreffen würde. Der Vorschlag aus Brüssel geht daher eindeutig zu weit. Landwirtinnen und Landwirten, die in diesen Gebieten wirtschaften, ist ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln kaum vermittelbar. Dies gilt vor allem für Sonderkulturen", sagte Benett-Sturies.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail:  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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